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§§ Garantiebedingungen: Nussbaum Sprinter II mobil - Druckversion

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§§ Garantiebedingungen: Nussbaum Sprinter II mobil - QuRace - 16.10.2012

Wie einige andere hier im Forum habe ich mir heute eine eigene Hebebühne gegönnt... OK!

Es ist eine Nussbaum Sprinter II mobil geworden; Hab' auch einen recht guten Preis verhandelt, und morgen wird sie geliefert. So weit, so gut.

Nach Abschluss der Verhandlungen ist aber dann doch noch ein etwas fader Beigeschmack ins Spiel gekommen, als der Verkäufer mir einen (formlosen) Schrieb unter die Nase gehalten hat, mit etwa folgendem Inhalt:

Bei Verkauf einer Hebebühne an eine Privatperson, die dann auch von eben jener Privatperson aufgebaut / in Betrieb genommen wird (das Ding wird i.W. fertig geliefert, es muss nur Hydrauliköl rein & ein Stecker dran...), dann lehnen sowohl der Verkäufer (Stahlgruber), als auch der Hersteller (Nussbaum) jegliche Garantieleistung ab. Es sei denn, die Anlage wird nach Aufbau von einem von Nussbaum zertifizierten Service-Techniker geprüft (mit Prüfplakette). Selbstverständlich gegen eine nicht unerhebliche Gebühr...

Daher meine Fragen:
  • Können sich die beiden tatsächlich so einfach aus der Garantie rauswinden?
  • Und an alle Nussbaum-Besitzer: Hat man Euch auch solche Bedingungen vorgesetzt?


Was vielleicht noch wichtig ist: Es handelt sich um
  1. eine Bühne, die rein privat genutzt wird, und
  2. eine Hubhöhe von maximal 1 m hat (ich glaub', darüber gibt's dann irgendwelche gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich technischer Prüfung(en))
    [/list=1]



- Vette58 - 16.10.2012

Ja, das können sie machen. Aber die Einschränkung gilt selbstverständlich nur für deren Garantie. Gegen den Verkäufer hast du aber deine volle 24-monatige Gewährleistung auf Sachmangelfreiheit.

Aus meiner Sicht also eher unkritisch.

Gruß
Uli


- Molle - 16.10.2012

Ja,aber die Bühne ist unproblematisch und ich habe eine seit 8 Jahren im Dauerbetrieb ohne Probleme.


- Legend32 - 16.10.2012

Ich habe meine Nußbaum Sprinter ebenfallss selbst "aufgebaut" und gefüllt. Es aber schon so lange her (ca. 5 Jahre), daß ich mich nicht mehr erinnern kann und außerdem ist mittlerweile jegliche Gewährleistung abgelaufen. Die Hebebühne arbeitet natürlich noch immer Problemlos.

Ich hatte einen Fall, daß ein Auto darauf einseitig direkt nach dem Anheben absackte. Dabei konnte ich natürlich nur eines tun. Immer wieder nach oben fahren. Dann habe ich kurz nach unten sinken lassen und die Bühne blieb wieder stehen. Ich habe damals bei Nußbaum angerufen. Der Fehler war bereits behoben, denn es hatte sich vermutlich ein Span (vom Herstellungsprozess) in den einen Ventilsitz gesetzt, der dann vom Ablassen (dabei schaltet das Ventil) in den Tank gespült wurde. Dort wird er vermutlich am Boden verbleiben, bis zum ersten Ölwechsel.

Grüße
Ralph


- Dieter L. - 16.10.2012

Hallo neuer Bühnenbesitzer,

pflichte Werner bei. Seit 6 Jahren fast täglich im Betrieb. Wurde zunächst mit Wechselstrommotor geliefert. Damit gab es Probleme. Nussbaum hat dann sofort ausgetauscht gegen einen Drehstrommotor. Bisher ohne Probleme.