Scheinwerferhöhe - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Allgemeines Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=7) +--- Thema: Scheinwerferhöhe (/showthread.php?tid=6325) |
Scheinwerferhöhe - SvenKadettC - 10.08.2003 Und zwar folgendes, laut diesem Paragraphen: Nach § 50 Abs. 2 darf der niedrigste Punkt der Spiegelfläche nicht unter 500 mm und der höchste Punkt nicht über 1.200 mm liegen. Mit diesen Angaben hinsichtlich den Anbauhöhen tritt der § 50 am 01.01.1988 für alle an diesem Tag in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge in Kraft. Für alle anderen Fahrzeuge ,die vor Inkrafttreten zugelassen waren gilt nach § 75 Abs.2“Übergangsvorschriften“ die alte Fassung ab 01.12.1984.In dieser Fassung ist die Anbauhöhe der Scheinwerfer nur nach oben mit 1.200 mm begrenzt .Eine Begrenzung nach unten ,wie in § 50 Abs. 2 StVZO ist in der alten Fassung nicht vorgesehen. ....... darf man also nicht unter 500 mm mit der Unterkante der Spiegelfläche des Scheinwerfers kommen. Mittlerweile werden in den letzten Wochen Deutschlandweit (bei mir in der Region Bielefeld, Herford, Osnabrück und bad Oeynhausen) Autos aller Art stillgelegt, weil sie diesen Wert unterschreiten. Da ich keine Corvette zur Hand habe :-) würde mich mal die Scheinwerferhöhe von den verschiedenen Corvetten interessieren (auch von tiefergelegten). - Frank the Judge - 10.08.2003 C2 ein wenig tiefer gelegt unterste Kante des Reflektors 77 cm. Gruß - Woodstock - 11.08.2003 C4 Cabrio Standard Fahrwerk, ca. 58cm untere Kante. Gruß Axel |