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Wie müssen Sidemarker leuchten? - Druckversion

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Wie müssen Sidemarker leuchten? - Der Graue - 13.03.2012

In der StvZO gibt es das Wort Seitenbegrenzungsleuchten nicht, da ist von Umrißleuchten und seitlicher Kennzeichnung die Rede, alles ziemlich verworren und wortreich undurchsichtig. Kopfschütteln

Grundsätzliche Frage, wer weiß Bescheid? Frage

Die Sidemarker unserer Corvetten sind serienmäßig gelb und leuchten auch gelb, vorne und hinten.

Nun gibt es ja Nachrüst-Leuchten in allen Farben, da stellt sich mir die Frage, wie kann ein roter sidemarker gelb leuchten oder darf der auch rot leuchten?

Vorne und hinten rot, vorne weiß und hinten rot, sehr verwirrend das ganze. Grübeln

Hätte gerne hinten rote oder weiße sidemarker ohne Ärger mit der Rennleitung.
Habe vorne schon weiße sidemarker, die gelb leuchten, die sollen bleiben.

Gruß, Martin


RE: Wie müssen Sidemarker leuchten? - dersuchende - 13.03.2012

Müssen hinten auch gelb leuchten, Martin!


Grüsse, André Prost!


- MrGreen - 13.03.2012

Immer gelb, bei Oldtimern mit ensprechender Ausnahmegenehmigung im Schein/Brief aber auch rot möglich


RE: Wie müssen Sidemarker leuchten? - ICE-T - 13.03.2012

Martin,

wenn Du vorne schon Weiße mit Orange hast, würde ich das hinten auch so machen.

Gruß aus WOB

Thorsten


- mijosch - 13.03.2012

Zitat:Die Sidemarker unserer Corvetten sind serienmäßig gelb und leuchten auch gelb, vorne und hinten.
Bei der EU-C6 leuchten aber nur die Hinteren in gelb. Vorne fehlen die Birnchen bzw. der Anschluss.


- Wefi - 13.03.2012

... Also meine sidemarker duerfen rot leuchten (ist so eingetragen) Herz

A.


- yellow postman - 13.03.2012

Mein TÜV-Mann sagt,

vorne weiße Beleuchtung, hinten rote Beleuchtung zum Abgrenzen des KFZ.
Seitlich nur gelbe um das Fahrzeug abzugrenzen. Alles was leuchtet braucht ein E Prüfzeichen.

cu Volker Yeeah!


- maseratimerlin - 13.03.2012

Grundsätzlich müssen nach meinem Kenntnisstand die Sidemarker überhaupt nicht leuchten, da sie in Deutschland nicht vorgeschrieben sind. Wenn sie leuchten sollen, dann gelb. Ausgenommen sind Oldtimer
mit entsprechenden Eintragungen.


Gruß

Edgar


- maseratimerlin - 13.03.2012

Sorry, Doppelpost.


- Ralf. P. - 13.03.2012

Geregelt ist das in § 51a StVZO. Der Absatz 6 fängt so an:

"(6) Kraftfahrzeuge mit einer Länge von mehr als 6 m ...... müssen an den Längsseite mit nach der Seite wirkenden gelben Seitenmarkierungsleuchten nach der Richtlinie76/756/EWG ausgerüstet sein. ....."

Daran sieht man schon, dass das nur für die Stretch- Limousine gilt.

Wer den vollen Wortlaut braucht, kann ja mal googlen.



Gruß