Mazda MX 5 Kennzeichenhalter an der C6 Z06 - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 6 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=74) +---- Forum: C6 Z06-Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=94) +---- Thema: Mazda MX 5 Kennzeichenhalter an der C6 Z06 (/showthread.php?tid=47508) Seiten:
1
2
|
- *Micha* - 15.06.2010 Heute war Bastelstunde angesagt und ich habe mir den Halter so hingebastelt, wie ich meine, dass er nun am besten an die Z06 passt (Frontal). Erstmal ein paar Bilder, wie der fertige Halter nun aussah: Dann das fertige Ergebnis: Hier bitte nicht das Isolierband vergessen, um den Lack an der Front zu schützen. (kam bei mir nach der Aufnahme noch hinzu) Ich hoffe nun, dass ich nicht mehr allzu oft irgendwo hängenbleibe, denn mein Kennzeichen hat schon ein wenig gelitten. Aber nach der heutigen Ausfahrt nbin ich eigentlich recht zuversichtlich. Wer Fragen diesbezüglich zu dem Halter vom MX5 an mich hat, ich bin gerne bereit diese zu beantworten, auch per PN. - vtoto - 25.08.2010 kennzeichenhalter scheinen bei JEDEM Fahrzeug ein Problem zu sein. Ich suche fuer meine Cobra auch noch nach der idealen Loesung. Aber eines noch: die meisten Montagearten die hier gezeigt werden, entsprechen nicht den Vorschriften, da das Kennzeichen vorne min. 20 cm ueber der Strassenebene haengen muss (Unterseite!) Also kann das Kennzeichen gleich im Kofferraum bleiben...die Reaktion und Strafe der Rennleitung ist die selbe! Gruss Thomas ps: mein Kennzeichen liegt im Kofferraum! - baba - 25.08.2010 Hi, ich glaube es ist weniger auffällig, wenn das Kennzeichen ein paar Zentimeter zu tief montiert ist, als gar nicht. Grüße baba - SeWo - 25.08.2010 Moin, mein Kennzeichen am RX-8 hängt auch viel zu tief, aber ich fahr schon länger damit rum und beschwert hat sich keiner. Ist übrigens auch der MX-5 Kennzeichenhalter. Gruß Sebastian - Fisherman - 25.08.2010 Zitat:Aber eines noch: Das dachte ich auch, stimmt aber nicht! Das stand im §60 der StVZO der 2008 aufgehoben wurde! Somit sind wir doch legal unterwegs! Viele Grüße Roland - Ralf. P. - 26.08.2010 Die Anbringung ist aktuell in der Fahrzeug- Zulassungsverordnung (FZV) geregelt: § 10 (7) "Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeuges nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein." Die 200 mm halte ich auch nicht ein. Gruß - INJA - 26.08.2010 Zitat:Original von Fisherman Stimmt nicht !!! https://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php Gruß Ingo Edit : Ups, Ralf war schneller - Fisherman - 26.08.2010 .... Danke! Man(n) lernt nie aus! Hab aber trotzdem kein schlechtes Gewissen... Gruß Roland |