Zoll Handgepäck bei Einreise in die USA - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: Zoll Handgepäck bei Einreise in die USA (/showthread.php?tid=44241) |
Zoll Handgepäck bei Einreise in die USA - cabriovette - 14.01.2010 Moin, ich möchte mein C4 Radio im Handgepäck mit in die USA nehmen, um es dort reparieren zu lassen. Benötige ich dafür Zoll-Papiere oder kann man das so sehen wie einen mitgenommenen Laptop. Den führe ich ja auch ohne Zoll ein und wieder aus?? Kann mir da einer eine halbwegs verlässliche Antwort geben?? Ich denke ein Autoradio im Handgepäck ist nicht allzu üblich, aber wenn ich es ein und wieder ausführe sollte es doch kein Problem sein. So zumindest meine subjektive Rechtsauffassung. Wäre für eine Antwort dankbar. Viele Grüße Jens - MKWeyhe2 - 14.01.2010 Bevor hier jetzt wieder irgendwelche mit Halbwissen antworten, würde ich mal hier fragen: Klick Gruß Markus - derCowboy - 14.01.2010 Aktuell würde ich das entweder ins Normalgepäck verfrachten (und zwar dort, wo es direktentnommen werden kann alsoganz oben) oder perPost versenden. Ich würde mir denken das nicht die einreise das Problem macht sondern das passieren der Sicherheitskontrolle - eric f. - 14.01.2010 Hallo, was die Einfuhr und Ausfuhr in und aus USA angeht, kann ich nichts sagen. Aber zur Ausfuhr aus Deutschland und die Wiedereinfuhr weiß ich was. Im Prinzip ist es mit allen hochwertigen elektronischen Geräten das Gleiche. Es gibt beim Zoll ein Formular, in das solche Geräte eingetragen werden und bei der Ausfuhr mitgeführt werden muss. Das erspart Ärger mit dem kontrollierenden Zollbeamten bei der Einfuhr. Anhand der Seriennummern kann bei den meisten elektronischen Geräten festgestellt werden, für welches Land das Gerät für den Verkauf bestimmt war. Wenn Du z.B. ein Corvette selbst importierst, das Gerät ausbaust, nach USA ausführst und bei der Einfuhr kontrolliert wirst, kann es sein, das du es voll verzollen und versteuern musst. Außerdem ist die Reparatur im Ausland eine Leistung, die Du u.U. auch beim Zoll angeben musst, insbesondere wenn neue Teile verbaut wurden. Dies unterliegt ebenfalls dem anmeldungspflichtigen Warenverkehr. Am Besten Du gehtst zum Zollamt in Deiner Nähe und klärst das genau ab, damit es später keinen Ärger gibt. Wie das Formular heißt, weiß ich jetzt nicht mehr. War im Jahre 2001, als ich ein ähnliches Problem hatte. Gruß, Peter. - colonel - 14.01.2010 dito. - fsahm - 14.01.2010 hier nachlesen: https://www.corvetteforum.de/thread.php?threadid=43943&sid=&hilight=zoll Gruß Friedel - topgun38 - 15.01.2010 es gibt beim Zollamt, für solche Sachen verschiedene Standartblätter. Ich habe damals einen Bootspropeller zum verkleinern mit in die USA genommen, da hieß das Formular " passive Veredelung". Kurt |