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Lichter und TÜV, AU - Druckversion

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Lichter und TÜV, AU - Don Camillo - 11.02.2002

Hallo C3ler,

ich hab eben mal mit dem TÜV geplaudert, was denn so bei der Zulassung zu beachten ist.
Da ich ja der aller erste Besitzer in Deutschland bin muss ich auch dafür sorgen, dass das Teil der Straßenverkehrsortung entspricht.
Die Schweizer 69er ist soweit ok, aber es sind noch die original US-Scheinwerfer und Blinker drin.
Könnt ihr mir bitte sagen, was ihr für Scheinwerfer habt und wo ich Rückblinker mit gelben Einsatz her bekomme.
Werde versuche diesen Samstag eine neue C3 auf Deutschlands Strassen zu Importieren. :)
TÜV würde ich dann in der nächsten Woche machen, wenn ich die Teile schnell bekomme.

Noch was. Ich habe erfahren, das man vor Juni 69 keine AU braucht danach schon. Leider ist meine (noch nicht ganz meine) Vette im Oktober 69 gebaut. Daher brauche ich ne AU. Gibt es da noch was zu beachten?

Thanx and greetings,
DON


- Klaus - 11.02.2002

Hallo Don,

irgendwie muß das auch mit den US-Lampen gehen. Meine C4 hat hinten rote Blinker usw.; dafür allerdings auch kostenpflichtige Sondergenehmigung.
Woher die kommt???? ?(

Gruß,
Klaus


- Tripower - 11.02.2002

Hi Don,

für vorne gibt es Standard-Hella Scheinwerfer (ca. 20,- Euro das Stück). Du mußt aber noch die Anschlüsse ändern, denn bei den originalen "Sealed-Beams" ist ja der Lampenkörper und die Birne ein Teil. D.h., Du mußt noch handelsübliche H4-Stecker anklemmen.

Bezüglich der hinteren Blinker hast Du Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung, d.h., die roten können bleiben. Allerdings reklamiert der TÜV meistens die hinteren Sidemarker (am seitlichen Kotflügel) als unzulässig. Am besten für die Vorfahrt beim Tüv abklemmen oder mit dickem Klebeband abkleben (reicht manchmal).

Gruß
Tripower
_______________________________
427 Powerman


- mark69 - 11.02.2002

Zum Thema rote Blinker hinten habe ich im Oldtimerforum einen guten Beitrag gefunden:
Oldtimerforum
Fahrzeuge, die vor dem 01.01.1970 erstmalig zugelassen wurden, dürfen hinten mit roten Blinkern ausgerüstet sein. Meine 69er hat allerdings auch eine Ausnahmegenehmigung dafür.

Die Scheinwerfer für das Abblendlicht vorne müssen eine Bauartgenehmigung besitzen, die man für die originalen sealed Beams sicher nicht erhält. Hier gibt es leider keine Ausnahmebestimmung, die etwas nützt.

Die Blinker müssen vorne vermutlich auch umverdrahtet werden, da sie original mit dem Standlicht zusammengebaut sind. Also muss das Standlicht an die Hauptscheinwerfer angeschlossen werden.

Mit den hinteren Sidemarkers in rot hatte ich beim letzten Mal keine Schwierigkeiten beim TÜV.

Übrigens: Lass' beim TÜV zuerst die Vollabnahme durchführen und wenn die bestanden ist, das Gutachten nach §21c für das H-Kennzeichen. Das Gutachten gilt nämlich nur mit bestandenem TÜV. Es soll schon schlaue TÜV Beamte gegeben haben die zweimal für das Gutachten kassieren wollten.
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1969 L46 350ci/350HP convertible
1999 coupe


- Don Camillo - 11.02.2002

@ Klaus: Das mit den roten Blinkern ist gut zu wissen. Thanx

Hat jemand ne Ahnung, wo ich so einer Sondergenehmigung her bekomme?

@Mark: Du hast doch ne Sondergenehmigung für Dein Kennzeichen bekommen. Wie lief das denn?

@Tripower: Wo bekomme ich die Hella Teile her? Beim jedem normalen Autoersatzteillanden? Wenn ich die Scheinwerfer wechsle habe ich die Fiberüberwachungssache nicht mehr, oder? Schade, die finde ich richtig cool.
Das mit den Sidemarker ist ein guter Tipp. Danke

Was ist mit der AU zu beachten???


- mark69 - 11.02.2002

Das mit der Sondergenehmigung für das Kennzeichen lief bei mir so:
Ich habe bei der Zulassungsstelle einen Antrag gestellt. Der ging dann an das Regierungspräsidium. Die haben dann erst mal für das Kennzeichen hinten eine Genehmigung erteilt. Für vorne haben sie nichts geschrieben. Ein deutscher Beamter darf aber Anträge nur befürworten oder mit Begründung ablehnen. Das habe ich dem Mann beim Regierungspräsidium dann telefonisch erklärt und er war bereit eine Genehmigung für beide Kennzeichen zu erteilen. Dabei hat er sich allerdings vertippt, so dass ich noch mal verhandeln musste. Nach 2 Monaten hatte ich dann die Genehmigung für beide Kennzeichen.
Für Andrea's C5 ging das problemlos bei der Zulassungsstelle.

Die gesetzliche Lage in Kurzfassung ist so: Es gibt in der STVZO einen §60, der regelt die Größe der Kennzeichen. In $70 steht drin dass das Regierungsprädidium für Ausnahmegenehmigungen von der STVZO zuständig ist. Für die Langfassung musst du Gerrit fragen.

Am einfachsten ist es so: du gehst zur Zulassungsstelle und fragst ganz unschuldig ob und wie du für dein Auto kleine Kennzeichen bekommen kannst. Dann werden die erst mal sagen dass das nicht so einfach ist. (Vermutlich werden sie nach Quadratmeter zugeteilter Kennzeichen besoldet). Dann fragst du eben wie es trotzdem geht und stellst dich auf eine längere Wartezeit ein. Vielleicht erwischst du ja einen versändnisvollen Beamten und alles geht ganz einfach.

Zum Thema AU: genaugenommen müsste meine 69er auch eine AU haben. Hat aber bisher noch keiner gemerkt. Der Stichtag ist der 01.07.1969. Und bei Fahrzeugen deren Erstzulassung nicht mehr feststellbar (z.B. Importe aus den USA) ist, wird der 01.07. des Herstellungsjahres als Erstzulassungsdatum geschätzt.
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1969 L46 350ci/350HP convertible
1999 coupe


- Don Camillo - 11.02.2002

Ihr seit echt alle ein Pool des Wissens. 8)

Thanx,
Don


- hdako - 11.02.2002

Hallo Don,

ich habe zwar eine 95er, aber das mit den roten Blinkern hinten ist bei mir wie folgt eingetragen:

"WARNBL.ANL.HI.ROT;54(3')FAHRTRI.HI.ROT;59(2)"

Die seitlichen Rückstrahler sind wie folgt eingetragen:

"SEITENRÜCKSTRAHL.VO.GELB,HI.ROT;53A(4)"

Hieraus geht leider nicht hervor, ob diese auch beleuchtet sein dürfen. Habe aber inzwischen mit meinem Schrauber gesprochen und wenn meine Vette demnächst mal bei ihm in der Werkstatt ist, lässt er dies vom TÜV-Beamten ebenfalls eintragen; das ok dafür hat er sich schon telefonisch eingeholt.

Gruß aus Berlin
Helmut


- Don Camillo - 11.02.2002

Hi Jungs,

ich fasse mal zusammen:

- Blinker dürfen hinten rot sein (da Auto vor 1.1.1970 Erstzugelassen wurde).
Allerdings sind die Lichter irgendwo weiß (für den Rückfahrscheinwerfer) und das wahr wohl nur optional bei der 69er so. Muss ich da noch was beachten, oder reicht es, das Licht dahinter abzuklemmen. Hat jemand mal ein Bild von seiner 69er von hinten mit Korrekter Bestückung? Mark und tripower eure Links (Vette Pics) sind verschwunden, drum konnte ich da nicht nachschauen.
- Im original schweizer Prüfbericht steht als Inverkehrsetzung nur 1969. Cool dann gibt es keine AU, da dann der 1.7.1969 als Stichtag eingetragen wird.
- Scheinwerfer muss ich wechseln. Nun gut bekomme ich hin.
- Vorne sind die Blinker noch weiß und weiße Birnchen drin. Reicht es gelbe reinzuschrauben? Ich glaube schon. Welche habt ihr drin?

Noch ne andere Frage. Ich soll die Vette erst wieder richtig einfahren, da sie lange nicht richtig gefahren worden ist (nur auf Treffen und so). Habe auch gesehen, dass sie seit 1985 nur 10.000 Meilen gefahren wurde.
Was ist zu beachten (evtl. schon bei der noch ausstehenden Probefahrt)?

Ich beneide all die, die bei dem heutigen Wetter eine Runde in ihrer Stingray drehen könne. Tretet mal für mich ins Gas. :)

Viele Grüße aus München,
Don


[ Editiert am: 30-01-2002 12:09 ]


- stefan - 11.02.2002

Hallo C3ler,

wie löse ich das Problem: "Vorrangschaltung der Warnblinkanlage".
Also beim Bremsen (Automatik!!)blinkt hinten
nichts mehr.
Ich möchte aber keinen zusätzlichen Schalter
einbauen.

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stefan