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Schweizer Strafzettel in D zahlen? - Druckversion

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Schweizer Strafzettel in D zahlen? - weltzer - 27.04.2009

Hi,

mir hat ein Schweizer Tiefgaragenbetreiber einen Zettel auf die Vette gelegt, in dem er eine "Nachzahlung" verlangt. Wenn ich die nicht zahle, wird mit Anzeige gedroht. Mal unabhängig davon, dass auf dem Ticket weder IBAN noch BIC stehen, ich also gar nicht zahlen könnte ... Gibt's mit der Schweiz ein Abkommen, dass die Parktickets in D eintreiben können? Weiß da jemand was?

Grüßle


- mr.vette - 27.04.2009

hi

hmm... ein abkommen zwischen der schweiz und deutschland gibts wohl, denn als ich mal auf einer deutschen autobahn geblitzt worden bin hat mich der bussgeldbescheid nach ein paar wochen auch "gefunden" in der schweiz...
ob der tiefgaragenbetreiber jedoch tatsächlich eine anzeige macht wage ich zu bezweifeln ...nehme mal an es ging dabei nicht um eine riesensumme oder

gruss raphi


- sani - 27.04.2009

Die Sache ist folgende. Ein privater Garagenbetreiber kann dich nicht anzeigen sonden nur verzeigen. Die Rechtsgrundlage dafür ergeht aus dem richterlichen Verbot, dass das Parkieren für Unbefugte (wenn einer nicht bezahlt ist er das) verbietet. Dies wird meist mit einer Tafel signalisiert, die irgendwo aufgehängt ist. Das bedeutet, dass er dich bei Stadtrichteramt melden kann. Sie spricht eine Busse aus. Als Privater bekommt er aber keinen Cent der bezahlten Busse. Darum versuchen viele, das Geld direkt einzutreiben.
Eine Bussgeldbescheid der unter den Scheibenwischer geklemmt wurde, gilt vom Gesetz her als "nicht zugestellt". Das bedeutet, dass eine Busse der Polizei nach 30 Tagen nochmals zugestellt wird. Ob das der Parkhausbetreiber tun wird, wage ich zu bezweifeln.
Ich würde abwarten und nichts tun.

Grüsse Sani


- weltzer - 27.04.2009

Merci für die Antworten, so hatte ich mir das auch gedacht: abwarten.
Auf dem Zettel steht aber wörtlich: "... Sie entheben uns damit der unangenehmen Pflicht, eine Anzeige zu erstatten." Das ist zwar sehr höflich formuliert, wenn ich aber schon 14 Franken in den Automat geworfen habe, sehe ich es schlicht nicht ein, wegen 50 zusätzlicher Minuten nochmal 30 zu zahlen. Kopfschütteln

Ich werde also abwarten, ob und wenn was passiert.

Nochmals Merci und Tschüß


- sani - 27.04.2009

Ich würde abwarten. Selbst wenn eine Verzeigung folgt, kannst du darauf bestehen den
Zettel nicht bekommen zu haben. Die Rechtslage wäre anders wenn der Heini dir den Zettel in die Hand gedrückt hätte. Richter

Grüsse sani

BTW: welches für ein Parkhaus war das?


- weltzer - 27.04.2009

Das war in 5001 Aarau, Gesellschaft Sammelgarage Kasinopark.