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Ölkühler und H-Kennzeichen? - Druckversion

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Ölkühler und H-Kennzeichen? - Zi.gg.y - 18.12.2002

Tag auch zusammen!
AFAIK sollte man in D seiner Vette einen Ölkühler oder zumindest eine grössere Wanne verpassen, damit sie z.B. auch bei längeren Autobahnetappen nicht den Hitzetod stirbt. Ölkühler hat es damals aber noch nicht gegeben (oder?) Bedeutet das, wenn ich einer Vette eine Ölkühler verpasse, kann ich das H-Kennzeichen in den Wind schießen? Wie sind so eure Erfahrungen?

Zi.gg.y Hallo


Ölkühler - V8yunkie - 18.12.2002

Zunächst hängt das von Deiner (geplanten) Fahrweise ab: Willst Du dauerhaft über 3500 U/min fahren, wäre ein Ölkühler und größere Ölwanne auf jeden Fall zu empfehlen. Weiterhin aber auch einen Zusatzkühler für das Automatikgetriebe (falls vorhanden) - es gibt auch Kombi-Kühler für Motor- und Getriebeöl. Und ein E-Lüfter, wenn Du das Fahrzeug nach heißer Autobahnfahrt im Sommer gleich danach noch zuverlässig in der Stadt bewegen willst.

Bzgl. H-Kennzeichen: Ich habe es zwar selbst noch nicht gemacht, aber ich denke das hängt in erster Linie vom Prüfer ab: Die größere Ölwanne dürfte ihm nach meiner Einschätzung gar nicht auffallen. Ähnlich könnte das mit dem Ölkühler aussehen - oder aber er wird das o.g. technische Erfordernis einsehen und ein Hühnerauge zudrücken.

Ich würde mich vor der H-Abnahme nach einem wohlgesonnenen Prüfer erkundigen. Meine Erfahrung (bei Hauptuntersuchungen): Wenn das Fahrzeug in einem sauberen Zustand ist und keine Modifikationen aufweißt, die ins Auge stechen (Breitreifen, Ansaughutzen auf der Haube, überdimensionierte Abgasanlagen etc.), dann wird da meist sehr wohlwollend beurteilt.

Gruß,
Thomas


- Vette58 - 18.12.2002

Hallo,

ich sehe das genau so wie Thomas. Ölkühler und Ölwanne sollten H-unkritsich sein, solange es sich nicht um hochglanzverchromte Showteile handelt...

Handwerklich gut gemachte Ölkühler fallen sicher beim TÜV auch gar nicht auf..

Gruß Uli


- Mikey - 18.12.2002

Ich habe das auch schon mehrfach gesehen bei Fahrzeugen mit H-Kennzeichen, insbesondere C2´s....

Hier kann mit den Anforderungen des heutigen Straßenverkehrs ein solcher Ölkühler begründet werden.

Modifikationen, wie Warnblinker, Blinker überhaupt.....sind ja auch ein Muß.

Im Zeifelsfalle und bei einem ganz haarigen Prüfer kann man das immer noch als zeitgenössischen Umbau verkaufen. Das Gegenteil dürfte nicht beweisbar sein.

Ich denke, daß ist absolut unkritisch.


- Red Dragon - 18.12.2002

...und außerdem kann man es sehr gut damit begründen, daß man ja "Historisches Allgemeingut" möglichst lange erhalten möchte! OK!

Gruß
Wilfried/Dragon


- Stingray-71 - 18.12.2002

Moin Zi.gg.y,
ich habe erst dieses Jahr die H-Nummer erhalten, und der GÖK war kein Thema.
Hatte nur bei der Haube mit der Hutze Probleme, aber trotzdem H-Nummer bekommen.
Die Habe habe ich aber nu nicht mehr drauf, ist jetzt oginooool. Dafür

Mit H- genummerten Grüßen Helmut


- Zi.gg.y - 19.12.2002

Hi!
Klingt ja einerseits positiv, dass ihr keine Probleme mit dem Ölkühler und dem TÜV habt. Prost! Aber andererseits scheint das ja echt davon abzuhängen, was der Prüfer zum Frühstück hatte Zum K....n ob er es beanstandet oder nicht.
Geiger müsste man heißen, dann bekommt man auch auf eine komplett umgebaute gelbe C1 ein H-Kennzeichen... Augenrollen

Vielleicht kann man in die Familie einheiraten??? Engel

Zi.gg.y Hallo


- Harald S. - 26.12.2002

Wer einem solchen Auto ein H-Kennzeichen erteilt, würde einen zusätzlichen Ölkühler wohl kaum beanstanden !
Das Foto habe ich bei einem Hot Rod Treffen aufgenommen. Man beachte die nicht originalen Felgen und den nicht originalen Auspuff.

Gruß
Harald


Hier das fehlende Foto ! - Harald S. - 26.12.2002

Sorry, Foto vergessen.