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KBA Abfrage bei US Import nötig? - Druckversion

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KBA Abfrage bei US Import nötig? - BlueMan - 08.03.2008

Hilfe!!
Hallo,

weiß jemand von euch "rechtssicher" ob bei der Zulassung einer Selbst Import Corvette eine Abfrage der Zulassungsstelle beim Kraftfahrbundesamt nötig ist?
Soweit ich weis ist seit dem 01.03.2007 nach der neuen Zulassungsverordnung (FZV) die bisher erforderliche "Auskunft aus dem zentralen Fahrzeugregister" die s.g. Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht mehr nötig.
Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher ob diese Unbedenklichkeitsbescheinigung identisch mit der Abfrage des Strassenverkehsamtes beim KBA ist.

Hintergrund meiner Frage ist das am heutigen Samstag das Strassenverkehrsamt mir die Zulassung meines Cabrios mit der Begründung verweigert hat das man am Samstag keine Abfrage beim KBA machen könnte. Meinem Hinweis das das nicht mehr nötig sei wurde entgegnet das sie zu dieser Abfrage gesetzlich verpflichtet seien.

Ihr könnt euch sicherlich vorstellen wie ich koche!!! Motzen
Da dies nicht das 1. Mal ist das ich über die (vermutliche) Inkompetenz der Beamten beim Strassenverkehrsamt gestolpert bin würde ich die blöde Bande am liebsten für den Schaden haftbar machen. Teufelfeuer ( GrübelnOb das wohl möglich ist??? Frage)
Draussen scheint die Sonne, ne Menge Leute machen heute und morgen einen Ausritt mit ihrer Vette und ich gucke in die Röhre!!
Mein Blutdruckmessgerät schmeiß ich besser gar nicht erst an, sonst krieg ich noch einen Herzinfakt angesichts der hohen Werte.

mit traurigen Gruß
Christoph


- MrGreen - 08.03.2008

Zitat:Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen.


es besteht keine grundsätzliche pflicht mehr für die abfrage. diese wird nur noch "in einzelfällen" gemacht - nach welchem system weiß aber wohl niemand.

die auskunft deiner zulassungsstelle war in sofern falsch, sie könnten natürlich trotzdem argumentieren das sie es gerade bei deinem fahrzeug machen wollten.


- BlueMan - 08.03.2008

Danke für schnelle Antwort !


- GMB - 08.03.2008

den schriebs braucht man echt nicht mehr? also einfach das vollgutachten machen lassen und dann mit dem tüv schriebs ab zur zulassungstelle und anmelden?


- Frank the Judge - 08.03.2008

In echt nicht! Großes Grinsen


- GMB - 08.03.2008

na das ist ja toll, auch wenn ich gerade ca 1min gebraucht habe deinen satz zu verstehen besoffen


- vc4rider - 09.03.2008

edit: gelöscht wegen dumm