TÜV in der Winterpause - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: TÜV in der Winterpause (/showthread.php?tid=30429) |
TÜV in der Winterpause - Pauli - 08.01.2008 Hallo, erst mal noch an alle die besten Wünsche für's neue Jahr von mir. Bei mir beginnt das gleich mal wieder mit Vorschriftenbewältigung. Ich sollte mit mein' Vettchen, jetzt im Januar, zum TÜV. Habe aber Saisonkennzeichen. Was ist nun zu tun. Kann ich warten bis April oder muß ich mir ein Kurzzeitkennzeichen holen oder mit dem Hänger oder, oder Ich vermute mal, warten iss nich? Wer weiß denn da was? Fragende Grüße vom Michael - Vette58 - 08.01.2008 Normalerweise solltest du im April hingehen können und es wird auch nicht zurückdatiert. Zumindest hab ich das so in Erinnerung. Gruß Uli Edit: Sieht der TÜV Nord auch so. - Doc - 08.01.2008 Zitat: Was muss ich tun, wenn der HU-Termin bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen außerhalb des Betriebszeitraums liegt? Quelle: Tuev-nord Edit: Zu langsam - war ich auch. - Corvette.ZR1 - 08.01.2008 Zitat:Was ist nun zu tun. Kann ich warten bis April oder muß ich mir ein Kurzzeitkennzeichen holen oder mit dem Hänger oder, oder Hallo Michael, ich hatte das gleiche Problem und habe beim Prüfer gefragt. Du kannst ganz normal im April mit den Normalen Saisonkennzeichen zum TÜV / DEKRA / GTÜ etc. fahren. Du bekommst bei erfolgreicher Abnahme dann eine April Plakette Gruss Raimund Edit: wahr etwas zu langsam - Ben - 08.01.2008 Wie die Vorredner schon schrieben: Die Plakette wird nicht zurück datiert sondern neu für April erteilt. Wenn es im April soweit ist für die HU kannst Du ohne weiteres zur Prüfstelle mit überzogener Plakette fahren. Da kann die Rennleitung nichts machen, diese " erste Fahrt" ist erlaubt. - MadTom - 08.01.2008 Auf Nummer sicher gehst Du mit der Rennleitung, wenn Du Dir einen Termin beim TÜV holst. Das ist dann nachvollziehbar und es gibt keinen Ärger bei einer Kontrolle. Gruß Tom - Molle - 09.01.2008 Zitat:Original von MadTom Denn die erste Ausfahrt sollte direkt zum TÜV gehen. - Pauli - 10.01.2008 Vielen Dank für die Antworten. Grüße vom Michael |