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Firmenwagen Nebengewerbe - Druckversion

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Firmenwagen Nebengewerbe - bauerg - 15.10.2007

Hallo zusammen,


vielleicht kann mir jemand helfen. Ich habe im Nebenerwerb einen Montagebetrieb / Zubehörhandel angemeldet. Kann ich auf meine Firma eine Firmenwagen kaufen und die hier anfallenden Kosten absetzten ?

Vor ca. einen Jahr habe ich mit einem Steuerberater darüber gesprochen. Dieser meinte, dass es nicht möglich ist ein Firmenfahrzeug bei einem Nebengewerbe anzumelden oder auf die Firma laufen zu lassen.

Hat von euch einer auch dieses Problem ? Frage

Hilfe!!

Danke für Eure Hilfe.


Gruss

Gert


- MKWeyhe2 - 15.10.2007

Moin,

ich weiß zwar nicht, ob es bei einem Nebengewerbe möglich ist, ein Fahrzeug auf die Fa. zu zulassen, sei Dir aber im Klaren, dass Du monatlich 1% vom Fahrzeugneuwert (auch wenn Du es zu einem billigeren Gebrauchtpreis gekauft hast) als Privatnutzung abführen mußt. Alternativ ist ein Fahrtenbuch vorgeschrieben.

Gruß
Markus


- JR - 15.10.2007

Das 1% des Neupreises für eine Privatnutzung muss nicht abgeführt, sondern versteuert werden - kleiner Unterschied.

Ansonsten sehe ich aber keinen Grund, wieso die von Dir geplante Vorgehensweise nicht möglich sein sollte; da wäre ich auf die Begründung des Steuerberaters aber wirklch gespannt.

mit klarstellendem Gruß

JR


- MKWeyhe2 - 15.10.2007

Sorry, gebe den Fehler zu huldigen

Gruß Hallo-gruen

Markus


- Franky - 15.10.2007

Hallo Gert,

wie es zulassungstechnisch aussieht kann ich Dir nicht sagen. Da müsstest Du mal die Zulassungsstelle fragen, ob man auf einen nebenberuflichen Gewerbeschein auch ein Kfz anmelden kann.

Von der steuerlichen Absetzbarkeit der Aufwendungen sehe ich da eigentlich keine Probleme. Auch bei einem Nebenerwerb kannst Du alle betrieblichen Aufwendungen die zum Erzielen von Gewinn entstehen gegen selbigen laufen lassen. Und wenn es das Gewerbe erfordert, dass Du zu Kunden oder Lieferanten fährst, dann kannst Du auch Aufwendungen für die Fahrzeugnutzung ansetzten.
Allerdings kannst Du bei einem Nebengewerbe nur die Kosten je gefahrenen KM absetzen. Die 1%-Regelung kann nur gewählt werden, wenn das Kfz zu min. 50% gewerblich genutzt wird und das nehmen die Finanzministergehilfen Dir bei einem Nebengewerbe sicherlich nicht ab.
Also: Fahrtenbuch führen und alle Belege sammeln und am Jahresende die tatsächlichen Kosten je KM ansetzen. AfA könnte u.U. auch klappen (einfach Probieren!), also dann sechs Jahre lang 1/6 der Anschaffungskosten pro Jahr zu den Kosten addieren. Bei Leasing werden stattdessen die Leasingraten zu den Kosten addiert.

Wichtig ist nur, dass das alles keine Liebhaberei ist. Du musst also eine klare Gewinnerzielungsabsicht nachweisen...



Viel Erfolg Hallo-gruen
Frank


- PG - 15.10.2007

Wichtig ist nur, dass das alles keine Liebhaberei ist. Du musst also eine klare Gewinnerzielungsabsicht nachweisen...

eben: wenn der nette Herr beim Finanzamt nämlcih nach Jahren (5) feststellt, das keine Gewinnerzielngsabsicht vorlag, wird alles zurück gerechnet und Du musst die erhaltenen Steuerreduktionen zurück zahlen.

Gruß und viel Erfolg


Fahrtenbuchführung - cc44 - 16.10.2007

Die Fahrtenbuchführung kann ich nur empfehlen. Da kann man sich dann problemlos ein als Neuwagen sehr teures Auto günstig gebraucht kaufen (möglichst MwSt. ausweisbar, aber kein Zwang) und alles voll absetzen (bezüglich Nebengewerbe habe ich allerdings keine Erfahrung). Man muß eben nur nachweisen, daß man noch ein Privatfahrzeug hat...

Ciao,
Stefan


- man-in-white - 16.10.2007

Wird nicht auch beim Fahrtenbuch der Listenpresi versteuert? Bei der 1% Regelung geht man ja auch vom Listenpreis aus, nicht von dem was tatsächlich bezahlt wurde.
Frank


- Franky - 16.10.2007

Zitat:Wird nicht auch beim Fahrtenbuch der Listenpresi versteuert?

Nein, wenn Du mit Fahrtenbuch nachweist, dann werden die tatsächlich entstanden Kosten zu Grunde gelegt. Also der gezahlte Kaufpreis für das Auto und nicht der Bruttolistenpreis.

Viele Grüße Hallo-gruen
Frank