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Nur Nebellicht ? - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 4 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: Nur Nebellicht ? (/showthread.php?tid=269) Seiten:
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Nur Nebellicht ? - MadMax0011 - 15.02.2002 Hallo ich schon wieder !!! Na ist echt super hier:-) Hoffe es kann mir noch einer helfen.Wie mache ich es das ich nur mit Nebellicht sprich Standlicht fahren kann, ohne das die Scheinwerfer ausfahren.Bei meiner 88 Vette ging das aber nun bei der 92/93 nicht mehr:-(( Gruß Mad - Jürgen - 15.02.2002 Hi MadMax, bei der 92/93´müßte man bei Standlicht die Nebelscheinwerfer einschalten können, so daß Du mit eingklappten Hauptscheinwerfern und Nebelscheinwerfer fahren kannst. Solltest Du aber die Nebelscheinwerfer bei Abblendlicht zugeschaltet haben und gehts dann auf Standlicht (mit Nebel) zurück, bleiben die Scheinwerfer ausgeklappt. Also von Nullstellung auf Standlicht an, und dann Nebel zuschalten ! Gruß Jürgen - MadMax0011 - 15.02.2002 Hallo Jürgen so einfach geht das leider nicht denn bei mir gehen die Scheinwerfer schon bei Standlicht nach oden weil da irgend jemand die Standlichter mit reingebaut hat!!!! Gruß Mad - Jürgen - 15.02.2002 Hi Mad, hatte ich mir schon gedacht, wäre ja zu einfach gewesen ! Aber nur so wäre die Schaltung möglich ! Gruß Jürgen - Peter/Hamburg - 15.02.2002 Klappt bei meiner 91er auch nicht. Schalter auf Standlicht > Scheinwerfer klappen auf. Dann kannst Du zwar die Nebelscheinwerfer anmachen, aber das was Du wolltest klappt hier in Germany wohl nicht. Schade,daß man eben auch nicht die Nebelscheinwerfer als Lichthupe nutzen kann. Da wären wir auch schon wieder beim Thema _______________________________ Peter/Hamburg - Klaus - 15.02.2002 Immer wieder interessant, was man aus Anlaß einen Betrages am eigenen Auto nachschaut Schaltet man das Standlicht bei meiner 94iger ein, leuchtet das Standlicht im "Schlafauge" ohne daß es aufklappt - Motorraumbeleuchtung sozusagen... Dann lassen ich auch gleich die Nebelscheinwerfer einschalten. Ich vermute aber daß die Beleuchtung nicht original ist. In meiner 'US'-Version sind keine seal beams mehr eingebaut sondern, so wie es aussieht, normale europaische H4-Birnen. Die cornering lights (anderer thread) sind natütlich leer. Gruß, Klaus - hjpdeg - 15.02.2002 Hi, bei meiner 87 brennen in Stellung Standlicht die vorderen gelben "Standlichter" neben den Nebelscheinwerfern. (Habe ich wieder angeklemmt) bei Scheinwerfer zu. Die Nebellampen lassen sich zusätzlich einschalten. Die Cornerlights vorne brennen beim Blinken in der entsprechenden Richtung. Die Hinteren beim Rückwärtsfahren. Bei Fern/Abblendlicht kommen die Scheinwerfer raus. Eine Schalterstellung zurück, bleiben Sie draussen und es brennt das Standlicht zusätzlich in den Scheinwerfern. Von Anfang an H4 Birnen drin. Gruss Hans-Joachim - Christoph - 15.02.2002 Hi bei meiner 91er geht das prima. schalter auf standlicht und die Scheinwerfer bleiben drin. Wie Andreas schon erwähnt hat, wenn die Scheinwerfer einmal draußen waren bleiben sie auch draußen. Gruß Christoph - erik - 15.02.2002 Hi, bei meinen 92er (Euro Version) klappen die Augen mit Standlicht auf. Die Cornering lights funktionieren aber ! (ist bestimmt eine Verbastelungen von einen Vorbesitzer). Seit letzte Woche habe ich aber ein anderes, Fremdes Phenomen: Wenn ich meine Blinker ansschalte, dann blinken die nicht mehr, aber bleiben einfach brennen !!! Jemanden ein Idee?? Gruß Erik - Tripower - 15.02.2002 Hallo Erik, hast Du eigentlich diesen Beitrag von Tripower gelesen? Der Mann ist Jurist und hat sicher recht. *********************************************************** Nur mal was zur Rechtslage: Nach dem (noch) geltenden Gewährleistungsrecht haftet der Verkäufer einer Sache, also auch eines Autos, unabhängig von einer etwaigen Garantie, mindestens 6 Monate für Mängel. Nach der ab Januar 2002 in Kraft tretenden Schuldrechtsreform verlängert sich diese Frist sogar auf bis zu 2 Jahre! Zwar kann ein privater Kfz-Verkäufer sich darauf beschränken, das Auto "wie gesehen und unter Ausschluß von Gewährleistung" verkaufen, so daß er nur noch für arglistig verschwiegene Mängel haftet (Beweisproblem für den Käufer), jedoch kann sich ein gewerbsmäßiger Kfz-Verkäufer nicht hierauf beschränken! Die Rechtsprechung unterstellt dem Händler hier eine erhöhte Sachkenntnis und Sorfaltspflicht mit der Folge, daß er für alle Mängel haftet, die er bei gebotener Sorgfalt hätte erkennen können und müssen. Nach dem, was Erik hier geschildert hat, scheint es so, daß Geiger für die meisten reklamierten Mängel haftet. Erik sollte sich mal einem deutschen Rechtsanwalt anvertrauen und seine Ansprüchen gegen die Firma Geiger geltend machen. Seine Chancen stehen nicht schlecht! Grüße aus dem Taunus Tripower |