Corvetteforum Deutschland
Was kostet der Verstoß? - Druckversion

+- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de)
+-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8)
+--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10)
+--- Thema: Was kostet der Verstoß? (/showthread.php?tid=25491)

Seiten: 1 2 3 4


Was kostet der Verstoß? - AndyYpsilon - 22.03.2007

Hallo,

jetzt hats mich auch mal erwischt.
Und zwar war ich mit dem Anhänger unterwegs und habe heute ein Schreiben bekommen dass ich mit 99 in der 80er Zone ( dürfte ja eigentlich eh nur 80 fahren wegen Anhänger) und wegen überholen bei Überholverbotszeichen eine Aussage machen kann. Also Anhörung im Bussgeldverfahren.

Also die beiden Verstösse und als Beweismittel Videobandaufzeichnung.
Wird wohl ein Zivilwagen oder so mich gefilmt haben.

Naja, dumm gelaufen aber wie werden 2 Verstösse geahndet?
Wird das einfach zusammen addiert und kann mir jemand sagen was ich zu erwarten habe?
Oder kann ich auch einfach den Sachbearbeiter der da drauf steht anrufen?
Hab da noch nich so Erfahrungen gesammelt.

M.f.G.
Andy


- vc4rider - 22.03.2007

ruf doch mal an und frag nach!


- AndyYpsilon - 22.03.2007

Hy!
Ja hast Recht.
Habe ich gerade gemacht.
Also es wird nur der Verstoss geahndet der schwerwiegender ist also das Überholen im Überholverbot.

Kostet mich 40 Euro und ein Punkt.

Anrufen und nachfragen war echt am besten. Jetzt weiss ichs genau und muss nich zittern :))

M.f.G.
Andy


- C53 - 22.03.2007

Hattest Du schon Etwas vor "kurzem" ???

Heinz


- Frank the Judge - 22.03.2007

Ruf besser nicht an. Dann gibst Du es ja zu.

Warum haben die Dich denn nicht angehalten? Bei der Addition Deiner "Straftaten". Warst denen wohl zu schnell...

Hast Du Rechtsschutz? Kam das Schreiben irgend wie registriert?


- JR - 22.03.2007

Woher wissen die, dass Du gefahren bist?

Haben die Dich auch von vorne gefilmt?

Ist das Zugfahrzeug auf Dich zugelassen?

Es gibt viele Möglichkeiten, nicht zahlen zu müssen.

Gruß

JR


- C53 - 22.03.2007

Hallo
auch ich bin der Meinung dass "die" Dir mal erst einen reinwackeln wollen.
So ganz astrein ist das Ding nicht. Warum haben die "Aufsichtspersonen" Dich nicht angehalten?
Aber es ist wohl schon zu spät. Heulen
Beim nächsten Mal erst posten und dann "gestehen".

Gruß Heinz


- vc4rider - 22.03.2007

ihr wollt doch wegen 40 euro kein fass aufmachen oder?!? widerspruch einlegen, ich bin nicht gefahren blabla, und hinterher haste dann ein fahrtenbuch aufm hals.


- J.M.G. - 22.03.2007

Fahrtenbuch gibt es aber nur, wenn der Anhörungsbogen innerhalb von 14 Tagen nach dem Verstoß beim Halter eingegangen ist. Danach muss man sich nicht mehr erinnern...


- C53 - 22.03.2007

wenn es dabei bleibt o.k.
Ich fragte ja bereits: War vorher schon mal was?
Das kann schnell eiter werden sich vor Lachen auf dem Boden wälzen

Heinz