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Rückruf C6 bzgl. Dachablösung !!! - Druckversion

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- RainerR - 19.07.2007

Hallo Anton,

es ist genauso wie Harry gesagt hat.Im übrigen sind Garantieansprüche,Schadensersatz-
forderungen und irgendwelche andere Forderungen immer gegen deinen Händler zu stellen,nicht gegen den Hersteller.
Die STVO sagt aus,daß der jeweilige Halter,aber auch der Fahrer,für den Strassenverkehrs-
technischen Zustand des Fahrzeuges verantwortlich ist.Folgst Du einem Rückruf eines
Herstellers oder Händlers nicht,dann fähst Du mit einem Fahrzeug rum,das technisch ver-
kehrsunsicher ist,und schon desshalb sitzt Du in der Tinte.Wenn,wie in diesem Falle,das
Dach wegfliegen könnte,dann stellt dies eine grosse Gefährdung anderer Verkehrsteil-
nehmer dar,was grob fahrlässig ist,weil Du es ja weisst.
nach einem Sicherheitsrelevanten Rückruf darfst Du eigentlich nur noch die Werkstatt
ansteuern.Handelt es sich um fahrtechnische Mängel,geht selbst das nicht mehr,das
Auto muss abgeschleppt werden.

Es grüsst Dich

RainerR


- maseratimerlin - 19.07.2007

Zitat:Original von RainerR
Hallo Anton,

es ist genauso wie Harry gesagt hat.Im übrigen sind Garantieansprüche,Schadensersatz-
forderungen und irgendwelche andere Forderungen immer gegen deinen Händler zu stellen,nicht gegen den Hersteller. RainerR

Falsch Kopfschütteln, Garantien werden vom Hersteller gegeben, Gewährleistungsansprüche an den jeweiligen Vertragspartner der meistens auch der Hersteller ist. Der Vertragshändler verkauft fast immer für und auf Rechnung des Herstellers.


- Martin.S - 19.07.2007

Zitat:Desshalb erfolgen solche Rückrufe in der Regel auch als Einschreiben,damit ist der Hersteller

Kam das echt per Einschreiben?
Ich kann mich jetzt nicht mehr richtig dran erinnern.


- maseratimerlin - 19.07.2007

Ja, damit der Hersteller aus der Verantwortung ist, weil er den Nachweis erbringen kann, den Halter angeschrieben zu haben. Wenn man dann den Rückruf nicht befolgt oder der Hersteller den Vollzug nicht an das KBA meldet, kommt manchmal sogar das KBA und legt das Fahrzeug still.

Daran sollten die, die noch abwarten denken.

Gruß Edgar


- esquire - 19.07.2007

@ Anton

Ich habe eigentlich nur versucht dich darauf hinzuweisen, daß du in deinem "heiligen Zorn" gegen Gott, die Welt und insbesonders General Motors wiederholt hier öffentliche Beschuldigungen und wahrhaft verkorkste Rechtsansichten zum Schlechtesten gibst, was teuer für dich werden könnte, nicht mehr und nicht weniger.

Nur im Elfenbeintürmchen kann man sich so Heldenepen wie "Anton gegen die Vorsatzmörder aus Bowling Green und wie die Welt darüber empört ist" ausmalen.

Die erste Frage von Stern-TV und Spiegel wird leider lauten: "Warum sind Sie dem mehrmaligen Rückruf bezüglich Ihres gemeingefährlichen Daches eigentlich nicht nachgekommen?"

Das alles wird dann wohl eher in "Uups, die Superpannenshow" gesendet werden.....


- RainerR - 20.07.2007

Hallo Edgar,

natürlich gibt der Hersteller die Garantie für sein Produkt,und nicht der Vertragshändler.
Die Abwicklung erfolgt jedoch über den Vertragshändler und nicht über den Hersteller
direkt,das wollte ich sagen.

Es grüsst Dich

RainerR


- pff-ler - 21.07.2007

Hallo Edgar,

also was die Gewährleistung angeht, so ist für euch als Kunden der Händler Ansprechpartner.

Es ist klar, dass am Ende der Hersteller die Kosten dafür trägt, jedoch könnt Ihr euch als Kunde nur an euren Vertragspartner wenden und dies ist der Händler. Der Händler nimmt im Rahmen des Gewährleistungsrecht den Vorrangehenden in der Vertragskette mit in die Haftung und so zahlt der Hersteller die Kosten dann auch. Dies ist aber für den Endkunde im Grunde genommen egal. Er geht zu seinem Händler, lässt seine Arbeiten im Rahmen der Garantie oder Gewährleistung ausführen und muss nichts zahlen.

Hier mal kurz die EU-Richtline mit dem entsprechendem Auszug:

https://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung - > hier ist auch die entsprechende Verlinkung zur EU-Richtline 1999/44/EG, aus welcher ich zitiere.

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Artikel 4

Rückgriffsrechte

Haftet der Letztverkäufer dem Verbraucher aufgrund einer Vertragswidrigkeit infolge eines Handelns oder Unterlassens des Herstellers, eines früheren Verkäufers innerhalb derselben Vertragskette oder einer anderen Zwischenperson, so kann der Letztverkäufer den oder die Haftenden innerhalb der Vertragskette in Regreß nehmen. Das innerstaatliche Recht bestimmt den oder die Haftenden, den oder die der Letztverkäufer in Regreß nehmen kann, sowie das entsprechende Vorgehen und die Modalitäten.
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Ich hoffe nun ist alles geklärt.

Gruß

Harry


- RainerR - 21.07.2007

Danke für die Mühe,Harry,

Es grüsst Dich RainerR


- pff-ler - 21.07.2007

Gerne doch Rainer.

Ich wünsch dir auf diesem Weg schonmal ein schönes Wochenende.

Gruß

Harry


- Martin.S - 06.08.2007

Bei mir gab es am Samstag auf der Rückfahrt von Finowfurt bei ca. 290 km/h einen lauten Knall, wonach das Dach vorne etwas anhob und ich deutlich das Eindringen des Luftstroms zwischen Windschutzscheibe und Dach bemerkte. Eine leere Plastiktüte im Kofferaum wirbelte dabei hoch. Ich habe natürlich sofort abgebremst und bin mit 130 km/h nach Hause gefahren. Das Dach ist jetzt vorne nicht mehr richtig fest. Die Steifigkeit der Karosserie hat
dadurch auch etwas nachgelassen, so dass man jetzt bei Unebenheiten manchmal etwas Knarzen hört.
Ich habe deswegen gerade einen Termin bei Dürkop in Kassel vereinbart.

Gruß Martin