Bestandsschutz bei EZ vor 01.06.2017 bzgl. M+S Reifen durch §72 StVZO? - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Allgemeines Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=7) +--- Thema: Bestandsschutz bei EZ vor 01.06.2017 bzgl. M+S Reifen durch §72 StVZO? (/showthread.php?tid=107557) |
Bestandsschutz bei EZ vor 01.06.2017 bzgl. M+S Reifen durch §72 StVZO? - mark69 - 01.01.2023 Im Thread "M+S Reifen ab 09/2024" ist das Thema leider versandet. Daher trage ich hier noch einmal zusammen, was ich bisher herausgefunden habe: Mit der 52. StVRÄndV wurde der §36 StVZO geändert, so dass nur noch Reifen mit dem Schneeflocken-Symbol als Wintereifen gelten. Damit besteht auch nur noch für diese Reifen die Möglichkeit mit einem "zu kleinen" Speed-Index herumzufahren. In §72 (1) StVZO steht "...gelten die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften..." usw. und damit gibt es einen allgemeinen Bestandsschutz, der verhindert, dass mit jeder Änderung der StVZO alle Fahrzeuge nachgerüstet werden müssen. Nach mathematisch-naturwissenschaftlicher Logik heißt das: Für den Altbestand mit EZ vor Inkrafttreten der 52. StVRÄndV am 01.06.2017 gilt eine alte Fassung des §36, jeweils die zum Zeitpunkt der Zulassung gültige. Allerdings findet sich in der Presse und auch sonst im Netz kein Hinweis darauf, dass Winterreifen mit Schneeflocke nur für Fahrzeuge mit EZ nach dem 01.06.2017 benötigt werden. Nach dieser Logik müsste man auch Warnblinker nicht nachrüsten, was bekannterweise nicht so ist. Ohne Warnblinker kein TÜV. Hierfür habe ich eine (mir zumindest) plausible Erklärung gefunden: Für den Warnblinker gibt es eine ausdrückliche Übergangsbestimmung in §72, zu finden in der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung vom 18.10.1968. Fahrzeuge mit EZ ab 1.1.1970 müssen damit ausgerüstet werden, alle anderen nach Bestimmung des Bundesministers für Verkehr. Diese Bestimmung des Bundesministers für Verkehr, die ich allerdings im Netz nicht finden konnte, sorgt dafür dass es beim Warnblinker keinen Bestandsschutz gibt. Jetzt kommt die eigentliche Frage an die Juristen im Forum: Gibt es eine Verordnung, Bestimmung o.ä., mit der der Bestandsschutz aus §72 StVZO für die Regel "Aufkleber mit Höchstgeschwindigkeit der Reifen im Sichtfeld des Fahrers beim Fahren mit M+S Reifen" außer Kraft gesetzt wird? Bitte diskutiert hier nicht über den Sinn von Winterreifen im Sommer und welche Reifen es mit Speed-Index V gibt. RE: Bestandsschutz bei EZ vor 01.06.2017 bzgl. M+S Reifen durch §72 StVZO? - Wesch - 01.01.2023 Hallo Ich bezweifle sehr,dass irgendjemand hier sich da 100 % festlegen kann. Das wird sich zeigen, bei den nächsten TÜV Besuchen und gegebenenfalls muss das gerichtlich ausgefochten werden, wenns das denn wert ist. Wenn mir der luxemburger TÜV damit auf den Senkel geht, werde ich zuerst alle diese Vorschriften/Gesetze vorbringen und schlimmstenfalls eben neue Reifen aufziehen. Es gibt sicherlich Schlimmeres. Aber trotzdem mal sehen, was dieser Thread so bringen wird, bin gespannt. MfG. RE: Bestandsschutz bei EZ vor 01.06.2017 bzgl. M+S Reifen durch §72 StVZO? - mark69 - 01.01.2023 Inzwischen habe ich auch gefunden, wo geschrieben steht, dass Warnblinker nachgerüstet werden müssen. Falls es jemand genau wissen will, es ist in der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung vom 20.06.1973 zu finden, Seite 22 rechts unten in diesem Link: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl173s0638.pdf%27%5D RE: Bestandsschutz bei EZ vor 01.06.2017 bzgl. M+S Reifen durch §72 StVZO? - mark69 - 05.01.2023 Ich werte das mal als positiv, dass bisher niemand einen Grund nennen konnte, warum der Bestandsschutz nach §72 für M+S Reifen unwirksam sein könnte. RE: Bestandsschutz bei EZ vor 01.06.2017 bzgl. M+S Reifen durch §72 StVZO? - Oeli - 06.01.2023 Hi Mark, ich verfolge deine Argumentation zum Thema schon vom ersten Post, keine Ahnung in welchem Thread das war, und bin da eigentlich bei dir. Nicht weil es mir evtl. nutzt sondern weil es logisch klingt. Ich will hoffen, dass mein Gegenüber es auch so sieht, wenn ich die Argumente mal zur Verteidigung anbringen muss. Gut möglich dass man schnell in den Dunkelblick verfällt und etwas wichtiges übersieht, aber wie du schon schreibst, es kommen ja keine gegenteiligen Argumente. |