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Schaden an Corvette durch Waschanlage - benötige Hilfe! - Druckversion

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- malayka - 29.03.2007

Hallo Jochen,

sag mir doch bitte mal den Hersteller und Typ der Waschanlage.

Eine Anlage mit Einfahrbreite 1.80 m gibt es nicht.

Das Schild ist ganz sicher nachher angebracht worden und dürfte eigentlich gar nicht vor Gericht zugelassen sein. Das wäre genau als wenn da ein Schild stehen würde "Keine roten Autos". Ob der Gutachter so ein Schild auch akzeptiert hätte?

Gruss

Frank


Waschanlage - HK-Vette - 29.03.2007

Hallo Jochen,

schade,schade !!!

Die Ablehnung Deines Schadens hat auch was mit dem bis heute herrschenden Image eines US-Car-Fahrers zu tun - und auch viel mit Neid.
Bis in die heutige Zeit hinein sind in vielen Fernsehkrimis die Corvettefahrer die bösen Buben und das färbt auch auf Richter und Gutachter ab.
Wer Fernsehnachrichten schaut wird feststellen,daß die zwielichtigen Gestalten ganz wo anders sitzen als in einer Corvette.

Ich erinnere nur an den Fernsehbericht von der 3.Int.Kroymans Corvette Sternfahrt 2005 wo einer der ersten Fragen lautete:

" Was sagen Sie zu dem Gerücht,daß die Corvette ein Zuhälterauto ist " gefragt von einer etwa 25-Jährigen Moderatorin.

Was zählen da noch Argumente und Beweise wenn das in den Köpfen der Menschen drinsitzt,hinzu kommt dann noch das sündhaft teuere Auto,sein überaus hoher Benzinverbrauch - 25 Liter/100 km aufwärts - fertig ist das Urteil ( welches auch immer ).

Ich hatte fast den gleichen Schaden an meiner C5.Für 100.-€ war alles neu lackiert.

Vergiß es einfach !

Liebe Grüße
Helmut


- Schwarzbart - 29.03.2007

Jochen,

1. Vorfall aus dem Gedächtnis löschen!
2. Zur Tagesordnung übergehen!
3. alternativ -> betrinken und vergessen besoffen

Wir wollen doch dein Auto in Suhl wieder heile sehen.

Hallo-gruen


- maseratimerlin - 29.03.2007

Zitat:Original von Jochen
So, wieder zurück vom Gerichtstermin..... und hab noch einen echten Hals!

Es kam heute zum Vergleich, der für mich aber eher eine Niederlage darstellt.
Der Gutachter hat zu beginn seiner "Ausführung" direkt bestätigt das der Schaden an meinem Wagen durch diese Waschanlage entstanden ist.

Warum es zum Vergleich kam? 2 Gründe:

1. An der Waschanlage befindet sich ein Schild mit dem Hinweis "Maximale Breite des zu waschenden Fahrzeuges 1,80m". Meine Corvette wurde gemessen, und die Spurweite des Wagens beläuft sich auf (an den hinteren äußeren Rädern) 1,90m. Ich hätte also gar nicht in die Waschanlage einfahren dürfen! Ich kann mich heute allerdings nicht mehr daran erinnern ob dieses Schild damals bei Einfuhr in die Anlage schon dort angebracht war. Der Gutachter hat das Schild am Montag sofort gesehen und daraufhin meinen Wagen vermessen. Obwohl er in seinem Gutachten schrieb das der Schaden nichts mit der Spurbreite des Fahrzeuges zu tun hatte wurde mir klar gemacht das meine Ansprüche nun wohl gegen Null gingen...

2. Mein Wagen hatte vorne am Bumper schon ein paar Kratzer welche mit hilfe eines Lackstiftes von mir vor ein paar Jahren mal ausgebessert wurden. Diese Kratzer waren etwa 10cm von den neuen Schäden entfernt und befanden sich etwas weiter unten. Für mich und die meisten die meinen Wagen kennen kaum zu sehen...
Der Gutachter behauptet nun das durch diese Kratzer vorne der Lack des Bumpers bereits so sehr beschädigt gewesen sei das ich durch eine neue Lackierung einen Vorteil aus der Sache ziehen würde...

Es war dann auch letztendlich egal wie sehr die durch die Waschanlage verursachten Schäden den Lack teilweise bis auf das Grundmaterial abgetragen hat.

Mein Anwalt empfahl die Annahme eines Vergleiches, da alleine schon durch das Schild mit dem Verweis der maximalen Einfahrtbreite bei einer weiteren Verhandlung kaum noch Aussicht auf Erfolg sei...

Zu dem Gutachter möchte ich jetzt hier nichts mehr schreiben... alles was kommen würde wäre sicherlich nicht mehr jugendfrei...

Danke für Eure Unterstützung. Es bleibt mir nun wohl nur übrig, die Schädigung der Waschanlagenbetreiber durch Fernbleiben, und ständige Handwäsche an meinen Fahrzeugen!

Grüße,

Jochen

Hallo Jochen,

zukünftig mal einen Kollegen mandatieren der nicht auf eine dritte Gebühr aus ist (für den Vergleich )und die Sache dann mal durchficht, mit aller Vorbereitung die notwendig ist und dem Mut für die 2. Instanz.

Gruß Edgar, der nicht sich selber meint


- Jochen - 29.03.2007

Edgar, "zukünftig" wird es für mich wohl nicht mehr geben. Keiner meiner drei Wagen wird in Zukunft eine Waschanlage von innen sehen.

Übrigens: Im Vergleich bekam ich 100 Euro zugesprochen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen

Sebastian, so hatten wir wenigstens mal Zeit in meiner Werkstatt etwas zu quatschen und den Termin für Deinen nächsten Ölwechsel auszumachen Zwinkern

Größe,

Jochen


- Red Dragon - 29.03.2007

Hallo Jochen,

habe das Thema still mitgelesen und dir für den Termin ganz fest die Daumen gedrückt,
obwohl ich der Meinung war, daß das garnicht nötig ist.
................ du warst ja im Recht!?

Kann deine Enttäuschung jetzt sehr gut verstehen.


Schwamm drüber, die Konsequenzen daraus ziehen - du hast es ja schon geschrieben - und in ein paar Tagen entspricht sie wieder deinem Standard!



Lieben Gruß
Wilfried


- SuperG - 29.03.2007

Hallo Jochen!

auch ein tröstendes Kopfschütteln von mir!

Ich wär´ganz schön wütend, aber bringen tut das leider nichts.

Ich habe schon einige Gerichtsverhandlungen mitgemacht als Angeklagter, Zeuge und Kläger, und jedesmal wurde Unrecht gesprochen! (sooooo nen Hals!!-Smiley)

Wichtig ist, dass uns niemand den Spaß an der Vette nehmen kann! Neu lackieren und am Glanz erfreuen....

Shit happens,

Ablage P

lieben Gruß

Daniel


- BAD Hinkel - 29.03.2007

Bin auf den Thread erst jetzt aufmerksam geworden - hätte aber zu den Regressansprüchen leider eh nichts beitragen können.

Hatte das gleiche Schadensbild im Bereich der vorderen "Lufteinlässe". Ob vor der Tieferlegung schon kleinere Schäden waren kann sein, richtig heftig wurde es aber erst danach. Ich habe den Mist dann auf eigene Rechnung lackieren lasssen.

Seither mache ich folgendes: da die Schnauze an der C5, besonders nach Tieferlegung, so tief sitzt, dass die Lichtschranken das vordere Ende zu weit hinten erkennen, habe ich zwei Holzunterlagen - Höhe ca. 5 cm - dabei, die ich in der Waschanlage so positioniere , dass ich nach dem Drauffahren auch an der richtigen Stelle in der Waschanlage stehe (grünes Licht). Bei anderen Waschanlagen mit Mulden für die Vorderräder ist das Prozedere einfacher.

Seither keine Probleme mehr.

Gruß
Jürgen Yeeah!


- Schwarzbart - 29.03.2007

@Jochen
Prost!


- sundowner - 30.03.2007

Hallo Jochen, Hallo-gruen

das kann ich kaum glauben, dass sie Dich mit 100 Euro abgespeist haben. Kopfschütteln

Mein Rechtsverständnis in allen Ehren - aber was hat eine maximale Breite von 1,80 m mit Schäden im Frontbereich zu tun?! haarsträubend

Wenn Dir bei der Waschaktion die Spiegel abgebrochen wären, könnte ich der Argumentation folgen - aber so! Zum K....n

Aus eigener Erfahrung mit Unfallschäden weiß ich, dass Vorschäden bei der Bemessung der Instandsetzungskosten abgezogen werden und nicht umgekehrt.

Fazit: es geht nichts über eine liebevolle Handwäsche!

Grüsse
Oliver