Schaden an Corvette durch Waschanlage - benötige Hilfe! - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: Schaden an Corvette durch Waschanlage - benötige Hilfe! (/showthread.php?tid=22953) |
- malayka - 29.03.2007 Hallo Jochen, sag mir doch bitte mal den Hersteller und Typ der Waschanlage. Eine Anlage mit Einfahrbreite 1.80 m gibt es nicht. Das Schild ist ganz sicher nachher angebracht worden und dürfte eigentlich gar nicht vor Gericht zugelassen sein. Das wäre genau als wenn da ein Schild stehen würde "Keine roten Autos". Ob der Gutachter so ein Schild auch akzeptiert hätte? Gruss Frank Waschanlage - HK-Vette - 29.03.2007 Hallo Jochen, schade,schade !!! Die Ablehnung Deines Schadens hat auch was mit dem bis heute herrschenden Image eines US-Car-Fahrers zu tun - und auch viel mit Neid. Bis in die heutige Zeit hinein sind in vielen Fernsehkrimis die Corvettefahrer die bösen Buben und das färbt auch auf Richter und Gutachter ab. Wer Fernsehnachrichten schaut wird feststellen,daß die zwielichtigen Gestalten ganz wo anders sitzen als in einer Corvette. Ich erinnere nur an den Fernsehbericht von der 3.Int.Kroymans Corvette Sternfahrt 2005 wo einer der ersten Fragen lautete: " Was sagen Sie zu dem Gerücht,daß die Corvette ein Zuhälterauto ist " gefragt von einer etwa 25-Jährigen Moderatorin. Was zählen da noch Argumente und Beweise wenn das in den Köpfen der Menschen drinsitzt,hinzu kommt dann noch das sündhaft teuere Auto,sein überaus hoher Benzinverbrauch - 25 Liter/100 km aufwärts - fertig ist das Urteil ( welches auch immer ). Ich hatte fast den gleichen Schaden an meiner C5.Für 100.-€ war alles neu lackiert. Vergiß es einfach ! Liebe Grüße Helmut - Schwarzbart - 29.03.2007 Jochen, 1. Vorfall aus dem Gedächtnis löschen! 2. Zur Tagesordnung übergehen! 3. alternativ -> betrinken und vergessen Wir wollen doch dein Auto in Suhl wieder heile sehen. - maseratimerlin - 29.03.2007 Zitat:Original von Jochen Hallo Jochen, zukünftig mal einen Kollegen mandatieren der nicht auf eine dritte Gebühr aus ist (für den Vergleich )und die Sache dann mal durchficht, mit aller Vorbereitung die notwendig ist und dem Mut für die 2. Instanz. Gruß Edgar, der nicht sich selber meint - Jochen - 29.03.2007 Edgar, "zukünftig" wird es für mich wohl nicht mehr geben. Keiner meiner drei Wagen wird in Zukunft eine Waschanlage von innen sehen. Übrigens: Im Vergleich bekam ich 100 Euro zugesprochen Sebastian, so hatten wir wenigstens mal Zeit in meiner Werkstatt etwas zu quatschen und den Termin für Deinen nächsten Ölwechsel auszumachen Größe, Jochen - Red Dragon - 29.03.2007 Hallo Jochen, habe das Thema still mitgelesen und dir für den Termin ganz fest die Daumen gedrückt, obwohl ich der Meinung war, daß das garnicht nötig ist. ................ du warst ja im Recht!? Kann deine Enttäuschung jetzt sehr gut verstehen. Schwamm drüber, die Konsequenzen daraus ziehen - du hast es ja schon geschrieben - und in ein paar Tagen entspricht sie wieder deinem Standard! Lieben Gruß Wilfried - SuperG - 29.03.2007 Hallo Jochen! auch ein tröstendes Kopfschütteln von mir! Ich wär´ganz schön wütend, aber bringen tut das leider nichts. Ich habe schon einige Gerichtsverhandlungen mitgemacht als Angeklagter, Zeuge und Kläger, und jedesmal wurde Unrecht gesprochen! (sooooo nen Hals!!-Smiley) Wichtig ist, dass uns niemand den Spaß an der Vette nehmen kann! Neu lackieren und am Glanz erfreuen.... Shit happens, Ablage P lieben Gruß Daniel - BAD Hinkel - 29.03.2007 Bin auf den Thread erst jetzt aufmerksam geworden - hätte aber zu den Regressansprüchen leider eh nichts beitragen können. Hatte das gleiche Schadensbild im Bereich der vorderen "Lufteinlässe". Ob vor der Tieferlegung schon kleinere Schäden waren kann sein, richtig heftig wurde es aber erst danach. Ich habe den Mist dann auf eigene Rechnung lackieren lasssen. Seither mache ich folgendes: da die Schnauze an der C5, besonders nach Tieferlegung, so tief sitzt, dass die Lichtschranken das vordere Ende zu weit hinten erkennen, habe ich zwei Holzunterlagen - Höhe ca. 5 cm - dabei, die ich in der Waschanlage so positioniere , dass ich nach dem Drauffahren auch an der richtigen Stelle in der Waschanlage stehe (grünes Licht). Bei anderen Waschanlagen mit Mulden für die Vorderräder ist das Prozedere einfacher. Seither keine Probleme mehr. Gruß Jürgen - Schwarzbart - 29.03.2007 @Jochen - sundowner - 30.03.2007 Hallo Jochen, das kann ich kaum glauben, dass sie Dich mit 100 Euro abgespeist haben. Mein Rechtsverständnis in allen Ehren - aber was hat eine maximale Breite von 1,80 m mit Schäden im Frontbereich zu tun?! Wenn Dir bei der Waschaktion die Spiegel abgebrochen wären, könnte ich der Argumentation folgen - aber so! Aus eigener Erfahrung mit Unfallschäden weiß ich, dass Vorschäden bei der Bemessung der Instandsetzungskosten abgezogen werden und nicht umgekehrt. Fazit: es geht nichts über eine liebevolle Handwäsche! Grüsse Oliver |