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Schaden an Corvette durch Waschanlage - benötige Hilfe! - Druckversion

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- Jochen - 29.03.2007

So, wieder zurück vom Gerichtstermin..... und hab noch einen echten Hals!

Es kam heute zum Vergleich, der für mich aber eher eine Niederlage darstellt.
Der Gutachter hat zu beginn seiner "Ausführung" direkt bestätigt das der Schaden an meinem Wagen durch diese Waschanlage entstanden ist.

Warum es zum Vergleich kam? 2 Gründe:

1. An der Waschanlage befindet sich ein Schild mit dem Hinweis "Maximale Breite des zu waschenden Fahrzeuges 1,80m". Meine Corvette wurde gemessen, und die Spurweite des Wagens beläuft sich auf (an den hinteren äußeren Rädern) 1,90m. Ich hätte also gar nicht in die Waschanlage einfahren dürfen! Ich kann mich heute allerdings nicht mehr daran erinnern ob dieses Schild damals bei Einfuhr in die Anlage schon dort angebracht war. Der Gutachter hat das Schild am Montag sofort gesehen und daraufhin meinen Wagen vermessen. Obwohl er in seinem Gutachten schrieb das der Schaden nichts mit der Spurbreite des Fahrzeuges zu tun hatte wurde mir klar gemacht das meine Ansprüche nun wohl gegen Null gingen...

2. Mein Wagen hatte vorne am Bumper schon ein paar Kratzer welche mit hilfe eines Lackstiftes von mir vor ein paar Jahren mal ausgebessert wurden. Diese Kratzer waren etwa 10cm von den neuen Schäden entfernt und befanden sich etwas weiter unten. Für mich und die meisten die meinen Wagen kennen kaum zu sehen...
Der Gutachter behauptet nun das durch diese Kratzer vorne der Lack des Bumpers bereits so sehr beschädigt gewesen sei das ich durch eine neue Lackierung einen Vorteil aus der Sache ziehen würde...

Es war dann auch letztendlich egal wie sehr die durch die Waschanlage verursachten Schäden den Lack teilweise bis auf das Grundmaterial abgetragen hat.

Mein Anwalt empfahl die Annahme eines Vergleiches, da alleine schon durch das Schild mit dem Verweis der maximalen Einfahrtbreite bei einer weiteren Verhandlung kaum noch Aussicht auf Erfolg sei...

Zu dem Gutachter möchte ich jetzt hier nichts mehr schreiben... alles was kommen würde wäre sicherlich nicht mehr jugendfrei...

Danke für Eure Unterstützung. Es bleibt mir nun wohl nur übrig, die Schädigung der Waschanlagenbetreiber durch Fernbleiben, und ständige Handwäsche an meinen Fahrzeugen!

Grüße,

Jochen


- siggi-annette - 29.03.2007

Zitat:Original von Jochen


Danke für Eure Unterstützung. Es bleibt mir nun wohl nur übrig, die Schädigung der Waschanlagenbetreiber durch Fernbleiben, und ständige Handwäsche an meinen Fahrzeugen!

Hallo Jochen,
schade das die Sache so gelaufen ist, ich denke auch dass Du deine schöne Vette in Zukunft
nicht mehr in einer Waschanlage waschen solltest. Kopfschütteln

Gruß

Siggi

P.S. ich bin noch nie mit einem Sportwagen in eine Waschanlage gefahren.


- J.M.G. - 29.03.2007

Na da dürfen dort aber nicht viele Fahrzeuge gewaschen werden.

Ich habe jetzt in allen 5 Fahrzeugscheinen nachgeschlagen, die ich habe. Genau eines dürfte in die Anlage, und das ist ein Omega B2 BJ2003. Weder der Vectra C2 (BJ2006), noch der Mercedes W211 (BJ2004) dürften da rein - von der C5 / C6 ganz zu schweigen...

Schöne Scheiße...tut mir echt leid für Dich.


- Jochen - 29.03.2007

Tja, sehe ich auch so. Sebastian (der war auch anwesend) und ich sind nochmal dorthin gefahren. Da steht wirklich 1,80m maximale Breite...

Lasse den Schaden jetzt von einem SmartRepair Betrieb machen. Also keine komplette Lackierung des Bumpers sondern lackieren der einzelnen Bereiche. Einen Teil kann man sicher wegpolieren, aber zwei/drei Stellen werden wohl lackiert werden müssen.

Prost!

Mal sehen was die Jungs dort sagen...

Grüße

Jochen


- MadTom - 29.03.2007

Das mit dem Recht bekommen ist nicht so einfach Kopfschütteln.

Das mit dem Vorschaden halte ich für Blödsinn vom Gutachter, denn wiegt nicht der Nachteil, wenn der Schaden dann alternativ nicht reguliert wird höher, als der Vorteil trotz des kleinen "Vorschadens" Engel.

Gruß

Tom


- Midnight-Cruiser - 29.03.2007

Tut mir leid für dich, dass das so ausgegangen ist. Womit man wieder mal sieht, dass Recht haben und Recht bekommen zweierlei Stiefel sind.

Aber was ist das eigentlch für eine Waschanlage ? Gewiss sieht man dort ab und an mal Schilder, auf denen auf die maximale Fahrzeugbreite und -höhe hingewiesen wird; aber das sind in der Regel doch immer über 2 Meter. Ich habe mir jedenfalls noch nie Gedanken über die Breiten machen müssen, auch nicht bei großen Fahrzeugen wie Ford Granada oder Opel Senator.

Vielleicht könntest du ab und an mal nachschauen, ob das Schild nach Abschluss deines Falles nicht eines Tages wieder entfernt wird, schränkt es doch die Geschäftsmöglichkeiten des Waschanlagenbetreibers arg ein. In diesem Fall könnte man bestimmte Vermutungen anstellen und noch mal neu.....

Idee


- Jochen - 29.03.2007

Tja, der "Gutachter"... naja... wie gesagt, möchte zu dem Herrn nichts mehr sagen.

Hier mal ein Bild wo der "erhebliche Vorschaden" (Original Ton Gutacher) zu sehen ist - gelber Pfeil:

Die 4 fetten Kratzer darüber sind der eigentliche Schaden. Die waren für ihn in seinem Gutachten übrigens nur "eine Schadstelle". Seiner Ansicht nach waren die Vorschäden (gelber Pfeil!) erheblicher als die neu entstandenen Schäden. Ich bat die Richterin den Wagen sich selbst anzusehen... KEIN Interesse. Der Gutachter hat gesprochen HAU!


- Jochen - 29.03.2007

Aber wie gesagt, hab versucht mit Ihm zu diskutieren... bringt nichts. Dann kam die Kelle mit der "1,80m Einfahrbreite" und alles andere spielte keine Rolle mehr...


- J.M.G. - 29.03.2007

Bei Teillackierungen wär ich aber vorsichtig - die C5-Schnauze hat sehr viele Rundungen - lass Dich da bloß gut beraten! Nicht dass Dir das bei der nächsten Wäsche alles wieder runterkommt (ja, das habe ich wirklich schon gesehen!).


- Jochen - 29.03.2007

Mach ich auf jeden Fall Johannes. Hab mich da heute schon mit Molle drüber unterhalten. Der meinte auch das es eine Alternative wäre nur die Schadstellen zu behandeln. Erst mal die kleineren Kratzer versuchen weg zu polieren, die tieferen Stellen dann entsprechend lackieren lassen.

Oder ich lass doch alles komplett lackieren. Dann hat man aber evtl. auch Farbunterschiede... muss mal überlegen und mit dem Lackierbetrieb meines Vertraues reden...

Ergebnisse und Bilder folgen dann wenns gemacht wurde!