Frei nach Heinrich Böll: „Ende einer Ausfahrt“ - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 6 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=74) +---- Forum: C6 Z06-Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=94) +---- Thema: Frei nach Heinrich Böll: „Ende einer Ausfahrt“ (/showthread.php?tid=21677) |
- hubsi - 01.08.2006 Ja, so einfach ist das nicht. Glücklicherweise kann nicht alles gleich gewandelt werden. Wo wären wir denn da? Noch mehr Pleiten? Ich finde es immerhin toll, dass so einfach ein Motor getauscht wird. Das ist sicher auch nicht selbstverständlich. - mosty - 01.08.2006 Zitat:Original von hubsi Naja wenn man bedenkt wie lange der arme Jürgen schon ohne sein Baby ist, finde ich das das mindeste! - 454Big2 - 01.08.2006 Zitat:Original von JR Was muss ich da lesen ????? Trailerkönig, oder was??? - Olly - 01.08.2006 Zitat:Ich finde es immerhin toll, dass so einfach ein Motor getauscht wird. Das ist sicher auch nicht selbstverständlich. Mittlerweile wohl.Schau mal wie lange ich damals mit der C5 rumgezackert habe und doch keinen bekam. Wenn das damals alles geklappt hätte,dann würde ich das Ding wohl heute noch besitzen. Andererseits war das wohl alles Berechnung.....sonst hätte Kroymans bis heute keine 2 C6'en an mich verkauft Zitat:Naja wenn man bedenkt wie lange der arme Jürgen schon ohne sein Baby ist Schnickschnack.....ich musste im Frühjahr auch VIER Wochen Caddy BLS fahren, als meine NEUE Rübe mit defektem Getriebe in der Werkstatt stand. Zumindest bekam ich auch gleich ein NEUES Getriebe ! Ist halt nunmal so,Shit happens. Und bei unseren "Spielzeugen" dauert es nun manchmal etwas länger mit den Brocken. Gruß Olly - mosty - 01.08.2006 Zitat:Original von Little Ich hoffe das ich das nicht erleben muss das wäre ja sehr ärgerlich. Ich hatte schon Entzugserscheinungen als ich neulich eine gute Woche in England war. - Bugs - 01.08.2006 Hi Jürgen auch von mir aufrichtiges Beileid und tief empfundenes Mitgefühl ... shit happens habe mich garnicht getraut mal nach zu fragen was mit der schwarzen Lady ist. aber das sie nach Kassel kommt ist bestimmt ganz gut werde dann mal nach ihr schauen Du weißt ja das ich öfter mal bei Frank bin viele Grüße Peter - Fabi - 02.08.2006 Mängelansprüche (ob dir das was bringt sei mal dahin gestellt, nur rein rechtliche info): §437 BGB Rechte des käufers bei Mängeln. Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1.nach §439 Nacherfüllung verlangen, 2.nach den §§ 440, 323, 326 von dem Vertrag zurücktreten oder nach §441 den Kaufpreis mindern und 3.nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311 Schadensersatz oder nach §284 Ersatz der Aufwendung verlangen. Nach §438 verjährt ein Mangelanspruch bei beweglichen Sachen in zwei jahren, verjährung beginnt bei gefahrübergang, also bei erhalt der sache in seinen besitz. Übrigens kann der Käufer nach §439 Nacherfüllung folgendes verlangen: Entweder Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer Mangelfreien Sache. Dies erfolgt nach der WAHL DES KÄUFERS!!! Verkäufer hat die Transportkosten, frachtkosten, arbeitskosten, materialkosten usw. zu tragen! Der Verkäufer kann die gewählte Form des Käufers nur dann und auch wirklich nur dann zurückweisen, wenn die gewählte form in unverhältnismäßigen Kosten zu der andern Form stehen würde. ansonsten hat er kein recht es zurückzuweisen! Übrigens:wenn sich der Mangel innerhalb von 6 Monaten nach kauf zeigt, greift die sogenannte beweislastumkehr: der Verkäufer muss dem Käufer beweisen, dass der käufer die sache kaputt gemacht hat! nicht umgekehrt! Also merkt euch das wenn euro kaffemaschine oder so innerhalb von 6 monaten kaputt geht: schleppt sie zum verkäufer und sagt:ich will ne neue, wenn er sagt nee, wir repariern nur:§439 BGB, wenn er sagt: die haben sie kaputt gemacht -beweisen sies mir... so, kleiner exkurs im öffentlichen recht,evtl fehler bitte ich zu verzeihen, es ist schon spät und mein prof hat mich heute schon mit einem gutachten über einen 16 jährigen gequält, der sich eine vespa kauft, den verkäufer und seine eltern bescheisst und und und... gruß, fabi - Midnight-Cruiser - 02.08.2006 Das BGB ist ja schön und gut, nur meistens greift es nicht, da es durch AGB's - das sogenannte Kleingedruckte - ausgehebelt wurde - soweit zulässig; manche Vorschriften dürfen nicht durch AGB's "überschrieben" werden. Das mit den 3 Nachbesserungsversuchen ist ebenfalls noch gültig; man kann eben nicht wegen jedem kleinen Furz wandeln oder mindern. Was ich bei JR's Motorschaden nicht verstehe, ist, warum nicht versucht wird zu reparieren, sondern gleich ein neuer Austauschmotor eingebaut wird. Es drängen sich mir hier zwei Verdachtsmomente auf (ist nur meine persönliche Meinung): 1. Sind die hier nicht in der Lage, an dem Motor zu schrauben (zu viel High-Tech oder was ?`) 2. Wenn der "Befehl" zum Austausch von GM direkt kommt: soll hier irgend etwas vertuscht werden ? Konstruktionsfehler ? - Mick - 02.08.2006 Von den Motoren laufen Tausende vom Band, was soll denn am JR seinen repariert werden, Bullshit. Kostet doch nur Zeit und AW's die verpuffen, würde GM noch teurer werden. Das Motörchen juckt GM doch überhaupt nicht, schätze mal max. 10% vom Neupreis. Neues Aggregat rein wäre mir auch lieber. Hat zwar was von einem Schönheitsfehler, Shit happens. meint 's Mick'sche - Midnight-Cruiser - 02.08.2006 Was repariert werden soll ? Na das was kaputt ist. Und soooo viele LS7-Motörchen laufen nun auch wieder nicht vom Band 10 % vom Neupreis wären rund 8000 Euro. Da käme eine Reparatur sicher billiger - trotz Zeit und AW's. So ein Bullshit aber auch.... |