eine frage zu den Rückleuchten - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 5 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=6) +--- Thema: eine frage zu den Rückleuchten (/showthread.php?tid=46508) |
- Hannibal-Lecter - 24.04.2010 Anders formuliert: Du hast auch die "in etwa"-Formulierung im Schein und bei der normalen HU wird nicht gemeckert, korrekt? Gruß Hannibal - Gonzo - 24.04.2010 mal schauen ich muss demnächst zum tüv - Midnight-Cruiser - 26.04.2010 Das gleiche Schicksal blüht mir auch nächsten Monat. Bin mal gespannt. Habe die komplette Beleuchtung ausser den Frontscheinwerfern original US, keinen Abschlepphaken vorne, keine Nebelschlussleuchte und keine separaten Rückstrahler. - BoxsterAndy - 26.04.2010 Zitat:Original von Gonzo Mach dir keinen Kopf. Fahr nicht zur Prüfstelle sondern zur Werkstatt deines Vertrauens. Dort sind die Prüfer meist kulanter. Schließlich könntest du nach der Prüfung direkt wieder umbauen. Habe mir den Umbau früher schon immer bei meinen Motorrädern gespart. - andree - 26.04.2010 Wo ist eigentlich bei den EU-Modellen der Schalter für die NSL verbaut??? Lg. André - Midnight-Cruiser - 11.05.2010 Zitat:Original von Midnight-Cruiser Update: bin am vergangenen Samstag bei der DEKRA in Darmstadt vorgefahren. Das Ergebnis vorweg: ohne Probleme durchgekommen - ohne Abschlepphaken vorne, ohne Nebelschlußleuchte, ohne separate Rückstrahler. Details der Prüfung: - 1. Prüfpunkt Rüttelplatte: alle Stoßdämpfer in Ordnung - 2. Prüfpunkt Bremsprüfung: alle Werte einschließlich Handbremse in Ordnung - 3. Prüfpunkt Beleuchtung - da bekam ich das erste Mal Schweißausbrüche; Mangel festgestellt: Frontscheinwerfer zu hoch eingestellt, die hatte Molle bei der Umrüstung US auf Europa per Pi mal Daumen eingestellt, da er kein Prüfgerät hat. Der Prüfer hat darüber keine weiteren Worte verloren, sondern hat einen Schraubenzieher geholt und die Scheinwerfer richtig eingestellt ! Das hat ihn etwa 10 Minuten Zeit gekostet. Danach hat ihn die restliche Beleuchtung überhaupt nicht mehr interessiert. Ich musste weder blinken noch die vorderen Nebellampen anmachen (die er wahrscheinlich auch gar nicht bemerkt hat, da sie hinter dem Z06-Ziergitter versteckt sind) noch hat er nach der Heckbeleuchtung geschaut. Er fragte nur noch nach einer Scheinwerfer-Höhenregulierung, was ich verneinte. Das war dann für ihn auch in Ordnung. Soweit ich weiß, müsste die fehlende Höhenregulierung eigentlich auch eingetragen sein, das ist bei mir aber auch nicht der Fall. Ich habe den Prüfer dann später nach der Beleuchtung gefragt; er sagte nur: "ist ja alles mit In-Etwa-Wirkung eingetragen". - 4. Prüfpunkt Durchführung der AU. Prüfer steckt den Gerätestecker an die OBD-Schnittstelle in der Vette; Verbindung zum Fahrzeug kann nicht aufgebaut werden, Prüfgerät bekommt vom Fahrzeug keine Werte gemeldet. Zum zweiten Mal krieg ich Schweißausbrüche. Für den Prüfer auch kein Problem, er macht die AU nach G-Kat-Programm; alle Werte in Ordnung - 5. Prüfpunkt Begutachtung der Vette von unten. Das dauerte etwa 10 Sekunden. Mein Unterboden sieht aus wie fabrikneu. Da hat der Prüfer wohl gesehen, dass hier "nichts zu holen" ist. Den nicht eingetragenen PRT-Auspuff (habe zwar ein Gutachten, habe es aber bisher versäumt, in die Papiere eintragen zu lassen) hat er entweder mangels Kenntnis nicht bemerkt oder "übersehen". - 6. Prüfpunkt Anheben der Vette und Überprüfung von Lenkung und Fahrwerk; alles in Ordnung. - 7. Plakette drauf, 94,50 Euro gelöhnt und tschüss. - Zaphod - 11.05.2010 Zitat:Original von andree Unter dem Schalter für die Nebelscheinwerfer - das dürfte beim US-Modell der Schalter für die Heckklappe sein? - BoxsterAndy - 11.05.2010 Super, hab doch gesagt "mach dir keinen Kopf" - JR - 11.05.2010 Hallo Manfred, Zitat:Soweit ich weiß, müsste die fehlende Höhenregulierung eigentlich auch eingetragen sein, das ist bei mir aber auch nicht der Fall. Muss nicht eingetragen sein, weil es keine Vetten mit Höhenregulierung gibt. Birger hat irgendwann mal die Begründung dazu geliefert. Die Unterschied in der Leuchtweite der Scheinwerfer ist bei leerem Fahrzeug und voller Beladung innerhalb einer Toleranzschwelle. Deswegen ist keine Höhenverstellung der Scheinwerfer notwendig - oder so ähnlich. Gruß JR - andree - 11.05.2010 Zitat:Zitat: Original von andree Wo ist eigentlich bei den EU-Modellen der Schalter für die NSL verbaut??? Unter dem Schalter für die Nebelscheinwerfer - das dürfte beim US-Modell der Schalter für die Heckklappe sein? Hallo. Ja, genau. Da sitzt beim US-Modell der Kofferraum-Taster. Aber wo sitzt dieser dann bei den EU-Vetten? Oder gehts da nur über die Fernbedienung? Lg. André |