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Reklamation C 7 Z 06 - Druckversion

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- stefan1964 - 11.10.2015

Willst du mich missverstehen?


- Stingray 69 - 12.10.2015

Zitat:Original von stefan1964
Sorry, ich kaufe doch auch keine 3 Kugeln Eis und bin dann mit gelieferten 2 zufrieden, weil ich ja eh nicht mehr Hunger hatte.
. Der Vergleich hinkt. Denn wenn Du bezahlt hast und die Eisdiele verlässt hast Du immer noch 3 Kugeln auf der Waffel OK!


- stefan1964 - 12.10.2015

Ich hätte statt kaufen bestellen und bezahlen schreiben sollen. Besser?


- peterC6LS3 - 12.10.2015

Ich denke mit Reklamation wird es da nicht viel spielen... GM hat sich um den LS7 auch nicht gekümmert bis zum Ende...

Es wäre ja gesetzlich gesehen mal interessant wann welche Leistung unter welcher Bedingung anliegen muss und wie viele % Streuung nach unten erlaubt sind. Aber das wurde bisher noch nie erwähnt in den Diskussionen? Gibt es dafür klare Regeln?

Dass ein so aufgeblasener Sportwagen bei Dauerfeuer die Leistung nicht halten kann sollte jedem klar sein und auch bei 40°C Aussentemperatur hat jeder aufgeladene Motor extrem spürbar weniger Leistung -> das ist ja auch nicht neu...

Die V8 FSI bei Audi (R8, RS4) haben ihre Leistung bei weitem verfehlt und wurden nie verbessert - sondern einfach aus dem Programm genommen...

OT: Selbst der M135i meines Trainingspartners, der original sogar 17 PS nach oben streut, ging im Sommer ziemlich "schlecht" - gestern Früh bei 6°C kam er aus dem Schwärmen nicht mehr raus... das fühle sich an wie Tag und Nacht. Bei seinem 911er mit Saugmotor sei der Unterschied weit nicht so spürbar...

Also ich als Kunde hätte bei einem 650 PS Auto schon gerne m Prüfstand die 650 PS - ob sie dann bei 35°C Hitze auch noch zu 100% da sind, wär mir jetzt nicht so wichtig weil man es ja vorhersehen kann.

Stünden bei einem kühlen Herbsttag aber nur 5XX PS an, würde ich mich verarscht fühlen...


- schrömi67 - 12.10.2015

früher waren es mal 5% Streuung (= also dann sollte Sie mindestens 625 PS haben ) ... wie das heute ist weiss ich nicht


- maseratimerlin - 12.10.2015

Die Mehrzahl der Gerichte sieht die Erheblichkeitsgrenze des § 323 Abs. 5 BGB - jedenfalls bei einem hochwertigen und sportlichen Neuwagen - erst bei einer Minderleistung von mehr als 10 Prozent überschritten.

Gruß

Edgar


- Wutzer - 12.10.2015

Wobei bei den Gerichten vermutlich auch die Messtoleranzen bei der Ermittlung der Motorleistung in den 10 % berücksichtigt werden.
Generell kenne ich auch die 5% Grenze. Allerdings bei einer Messung auf einem geeichten neutralen Motorprüfstand und unter Normbedingungen. Hier tun sich die aufgeladenen Motoren immer etwas leichter, da bei ihnen noch die DIN Norm zur Anwendung kommt. Insbesondere Motoren mit indirekter Ladeluftkühlung sind hier bevorteilt, da immer ausreichend kaltes Wasser am Prüfstand für die Ladeluftkühlung zur Verfügung steht. Von daher sind Klagen wegen Leistungsmangel bei Motoren deren Leistung bei Hitze einbricht meist wenig erfolgversprechend.
Die Aussage von PeterC6LS3 zu den Audi V8 Motoren kann so auch nicht unkommentiert stehen bleiben. Wahr ist, dass es bei den Motoren Beanstandungen und Protokolle von Fahrzeugprüfständen zum Thema Minderleistung gab. In Einzelfällen gab es auch entsprechende Leistungsüberprüfungen auf neutralen Motorprüfständen, bei denen allerdings in keinem mir bekannten Fall eine Minderleistungen >5% herausgefahren wurden. Dennoch gab es aus Kulanz einige Wandlungen, insbesondere wurden einige R8 V8 zu R8 V10 gewandelt. Aber das ist ein anderes Thema.

Gruß
Wutzer


- Firemaker - 12.10.2015

Zitat:Original von Stingray 69
Ich finde die neue Z06 ist das geilste was man im Moment kaufen kann wo Corvette draufsteht.

Und wenn die im August bei 38 Grad weniger PS hat und statt 320 nur 300 läuft wäre mir das
vollkommen egal.


Ist aber nur meine Meinung OK!

Nein sorry muss ich wiedersprechen nicht für 120.000€ und mehr wie gerade dafür verlangt wird.

Da gehe ich lieber her und kauf den Mercedes AMG GT-S auch wenn corvette nicht drauf steht.


- KHH - 12.10.2015

Zitat:Original von Wutzer

Die Aussage von PeterC6LS3 zu den Audi V8 Motoren kann so auch nicht unkommentiert stehen bleiben. Wahr ist, dass es bei den Motoren Beanstandungen und Protokolle von Fahrzeugprüfständen zum Thema Minderleistung gab. In Einzelfällen gab es auch entsprechende Leistungsüberprüfungen auf neutralen Motorprüfständen, bei denen allerdings in keinem mir bekannten Fall eine Minderleistungen >5% herausgefahren wurden. Dennoch gab es aus Kulanz einige Wandlungen, insbesondere wurden einige R8 V8 zu R8 V10 gewandelt. Aber das ist ein anderes Thema.

Gruß
Wutzer


Ich weiß von einem der die Möhre zurück gegeben hat, da er des öfteren das Kesselchen hoch von einem Honda S2000 Supercharger überholt wurde dumdidum sich vor Lachen auf dem Boden wälzen,
der hat sich dann einen Porsche Turbo gekauft, womit das Problem dann gelöst war huahua.


O.t. - schlabbefligger - 12.10.2015

Zitat:Original von Stingray 69
Zitat:Original von stefan1964
Sorry, ich kaufe doch auch keine 3 Kugeln Eis und bin dann mit gelieferten 2 zufrieden, weil ich ja eh nicht mehr Hunger hatte.
. Der Vergleich hinkt. Denn wenn Du bezahlt hast und die Eisdiele verlässt hast Du immer noch 3 Kugeln auf der Waffel OK!


Genau,

aber im Vergleich zur letzten Saison ist die Kugel nicht nur kleiner sondern auch teurer geworden. Feixen

Nicht ganz ernst gemeint

Reinhard