Corvetteforum Deutschland
KKS Softwareanpassung auf Prüfstand Morgen - Druckversion

+- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de)
+-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1)
+--- Forum: C 6 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=74)
+--- Thema: KKS Softwareanpassung auf Prüfstand Morgen (/showthread.php?tid=82256)

Seiten: 1 2 3 4 5 6


- CCRP - 03.04.2015

nein darf der Tuner eben nicht. Das Steuergerät ist immer noch im Besitz des Wagenbesitzers und darf dadurch nicht unzugänglich gemacht werden - wenn ein Tunerlock gesetzt wird kann auch GM z.B. keine Sicherheitsrelevanten Updates mehr aufspielen.

Ich kenne da einen bekannten Tuner der so einen Prozess verloren hat weil GM ausgesperrt war und fahrzeug stillgelegt werden musste.

50 oder 75PS+ beim LS, oder überhaupt bei einem Sauger na wers glaubt......... King

PS.: man sollte denen auch mal erklären wie man einen Wagen am dynojet richtig verzurrt, so ist es lebensgefährlich


- Wutzer - 03.04.2015

@Molle:
Mit dem Recht auf etwas, ist beim Steuergerätetuning so eine Sache. Die meisten Tuner haben gar nicht das Recht darauf, den Serienstand mit ihren Files zu überspielen, weil dadurch die Autos ihre Zulassung verlieren ohne dass meist die Kunden darüber überhaupt informiert werden. Leistungssteigerungen größer 5 % erfordern in Deutschland bspw. immer eine neue Typprüfung und sind danach eintragungspflichtig. Der Kunde verliert somit Garantieansprüche und manchmal auch den Versicherungsschutz. Und für manche Datenstände (quer über alle Marken !) ist der Ausdruck "geistiges Eigentum" auch etwas hoch gegriffen.

Gruß
Wutzer


- Waldorfhysteria - 03.04.2015

Ein Kompetenter Tuner sollte seinen Kunden eine TÜV-Abnahme zusammen mit der Leistungssteigerung direkt anbieten.
Wenn er das nicht kann muss er dem Kunden erklären was für Auswirkungen eine nicht eingetragene Leistungssteigerung auf die Betriebserlaubnis hat, diese erlischt nämlich.

Wenn du dir über dieses Risiko im Klaren bist, ist das ja alles in Ordnung aber sollte der Tuner dich nicht hinreichend über die Rechtslage informiert haben, würde ich mir überlegen ob ich da die richtigen Leute an meinem Auto arbeiten lasse.
Vielleicht auch nicht ganz uninteressant, eine Leistungssteigerung ist auch dem Versicherer mitzuteilen, dieser kann daraufhin eventuell den Beitrag nach oben korrigieren.

Wenn du umfangreich Unterrichtet wurdest oder, noch besser, eine Eintragung vorliegt ist alles gut Prost!

Ich bin zwar gewiss kein Profi aber was das Verzurren angeht, denke ich man sollte die Gurte über Kreuz spannen um ein Seitliches wandern des Fahrzeuges effektiv zu unterbinden.

Gruß
Eike


- Molle - 03.04.2015

Zitat:Original von CCRP
nein darf der Tuner eben nicht. Das Steuergerät ist immer noch im Besitz des Wagenbesitzers und darf dadurch nicht unzugänglich gemacht werden - wenn ein Tunerlock gesetzt wird kann auch GM z.B. keine Sicherheitsrelevanten Updates mehr aufspielen.

Ich kenne da einen bekannten Tuner der so einen Prozess verloren hat weil GM ausgesperrt war und fahrzeug stillgelegt werden musste.

50 oder 75PS+ beim LS, oder überhaupt bei einem Sauger na wers glaubt......... King

PS.: man sollte denen auch mal erklären wie man einen Wagen am dynojet richtig verzurrt, so ist es lebensgefährlich
. Ich hatte das mit pc Software verglichen. Aber im Grunde ist ja auch GM erst einmal Urheber der Basis Software .Ich dachte es verhält sich wie beim pc.


- Molle - 03.04.2015

Zitat:Original von Wutzer
@Molle:
Mit dem Recht auf etwas, ist beim Steuergerätetuning so eine Sache. Die meisten Tuner haben gar nicht das Recht darauf, den Serienstand mit ihren Files zu überspielen, weil dadurch die Autos ihre Zulassung verlieren ohne dass meist die Kunden darüber überhaupt informiert werden. Leistungssteigerungen größer 5 % erfordern in Deutschland bspw. immer eine neue Typprüfung und sind danach eintragungspflichtig. Der Kunde verliert somit Garantieansprüche und manchmal auch den Versicherungsschutz. Und für manche Datenstände (quer über alle Marken !) ist der Ausdruck "geistiges Eigentum" auch etwas hoch gegriffen.

Gruß
Wutzer
. Die Leistungssteigerung würde ich in dem Fall vernachlässigen,wichtiger ist das verändern des Abgasverhalten. Da kommt der Staat mit Kfz Steuer ins Spiel. Gruß Molle


- Wutzer - 03.04.2015

Zitat:Original von Molle
Die Leistungssteigerung würde ich in dem Fall vernachlässigen,wichtiger ist das verändern des Abgasverhalten. Da kommt der Staat mit Kfz Steuer ins Spiel. Gruß Molle

Kann man aber leider nicht. Schon das Ausschalten der Fahrerassistenzsysteme kann bei einem schweren Unfall im Nachhinein als fahrlässig bis grob fahrlässig eingestuft werden. (z.B: Fahranfänger im PS-Monster bei Regen und ausgeschalteten Fahrhilfen!). Das kann natürlich Rückwirkungen auf die gewährten Versicherungsleistungen haben. Kommt es zu einem schweren Unfall mit Personenschaden oder gar Todesfolge, so werden die Autos fast immer von Sachverständigen im Auftrag der Staatsanwaltschaft untersucht. Werden dabei nicht eingetragene Änderungen festgestellt (Fächerkrümmer und geänderte Auspuffanlagen sind dabei immer verräterische Indizien !), hat der Fahrzeugbesitzer erstmal den schwarzen Peter in der Hand. Bei der Ermittlung der Unfallursache wird sich dann auch jeder Hersteller per Sachverständigen darauf berufen können, dass mit den vorgefundenen Änderungen das ESP nicht mehr ordnungsgemäß arbeiten konnte, da die ausgetauschten Momentebotschaften nicht mehr gestimmt haben.
Dies ist in der Tat ein echtes Problem bei größeren Leistungssteigerungen, wie beispielsweise einer nachträglichen Aufladung. Hier kann im worst case ein falsch berechneter ESP Eingriff einen unvermittelt in die Botanik werfen.
Also kann das Ganze sowohl für den Fahrzeughalter als auch für den Tuner sehr unangenehm werden.

Gruß
Wutzer


- Molle - 03.04.2015

@Wutzer,
ich meinte in erster Linie die Erfüllung der Abgasnorm.
Sei es Euro 4 oder Euro 5
Die Einhaltung dieser Norm kann nur durch ein Abgasgutachten erfolgen 2.500,- Euro +++++
Dann kann erst die Eintragung durch einen Prüfer erfolgen.

Bei einem Unfall ist das wieder eine andere Sache und dann kommt die Frage auf welcher Sachverständige in der Lage ist Softwarestände abzugleichen!!!

Da würde ich sagen das das in D niemand kann.
Bis jetzt hat in Europa keiner ein Auslesegerät um die Crashdaten aus dem Airbagsteuergerät auszulesen.

Das haben nur einige ,mir bekannte, Mitarbeiter solcher Entwicklungsfirmen.

Gruß Werner


- Wutzer - 03.04.2015

Das mit der Abgasnorm ist selbstverständlich auch richtig! Auch die 2500 € für das Abgasgutachten passen, wobei anzumerken ist, dass dabei die Abgasnorm auch erfüllt werden muss, ansonsten dreht man hier weitere kostenpflichtige Runden, solange bis das Abgas passt oder man das Handtuch wirft.
Wenn aber nach einem schweren Unfall bspw. ein verräterischer Fächerkrümmer entdeckt wird, dann wird jeder aufgeweckte Sachverständige den Verdacht auf weitere mögliche Manipulationen nachgehen und auch das Motorsteuergerät diesbezüglich prüfen lassen. Damit kann er jede Vertragswerkstätte beauftragen, die den Stand auslesen und auch mit der Serie vergleichen können. Bei den deutschen Herstellern ist bei den aktuellen Fahrzeugen dann sogar hinterlegt, wer als letztes einen Stand aufgespielt hat.

Gruß
Wutzer


- andree - 03.04.2015

Zitat:50 oder 75PS+ beim LS, oder überhaupt bei einem Sauger na wers glaubt.........

Ich habe schon gewartet, bis jemand endlich mal Klartext spricht.
Das ist doch Quatsch!
In meiner Signatur sieht man, was ich alles für die etwa gleiche Leistungsausbeute incl. Abstimmung verändert habe...

Lg. André


- Wutzer - 03.04.2015

Zitat:Original von andree
Ich habe schon gewartet, bis jemand endlich mal Klartext spricht.
Lg. André


Das darf hier leider nicht jeder, ohne gleich des Corvette-Bashings bezichtigt zu werden.

Aber auch dir dürfte klar sein, dass ein Großteil deiner aufgezählten Änderungen in der Signatur leistungsneutral sind.

Gruß
Wutzer