Kennt jemand diese Split Window - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 2 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=3) +--- Thema: Kennt jemand diese Split Window (/showthread.php?tid=68633) |
- Dr. Seltsam - 02.02.2013 Jo Martin, mn ist zwar hier überall im Gespräch, doch die wenigsten (auch ich) haben so RICHTIG Ahnung, wenn ich mir so die judging results so ansehe. Wenn man fahren möchte, dann ein sehr originales Fahrzeug kaufen ohne Sanierungsrückstau mit guten Spaltmaßen und einer älteren Lackierung, reinsetzen und fahren. Die Motorblocknummern sind beim Fahren nicht sichtbar Bei mn hast Du Probleme, die Du jetzt noch gar nicht kennst. Grüße Oliver - Seapilot - 02.02.2013 Mich würde mal interessieren was bei einem unverschuldeten Unfall passiert, wenn ein Teil welches zu dem MN Geraffel gehört zerstört wurde. Zahlen die Versicherer dann außer einem Ersatzteil, was nun ja nicht mehr MN ist, eine entsprechende Kompensation, oder gar die wirtschaftlich völlig unsinnige Instandsetzung so eines Teils, nur weil es dann MN bleibt? Sollte nicht im Sinne der Geschädigten entschädigt werden, so fähr bei jeder Ausfahrt auch noch das Risko mit, unverschuldet einen hohen Verlust zu erleiden, wenn es mal zu einem Schaden kommt. Alleine der Stress würde mich von dem MN-Wahn abhalten Knut - Frank the Judge - 02.02.2013 Du kannst versichern nach Wiederbeschaffungswert. Dann kommen Ersatzteile rein, die nicht MN sind. Oder Du versicherst nach Wiederaufbauwert. In diesem Fall wird wieder original gerichtet. Aber wie das so ist bei den Versicherern. Die finden im Kleingedruckten Sachen, die dort gar nicht stehen. - sieme - 02.02.2013 Moin, hier mal eine interessante Seite über alle Jahrgänge der C2 incl. der damaligen Preise! https://www.vettefacts.com/C2/C2Main.aspx @Martin Den Eindruck hatte ich ja von Anfang an... Gruss Sven - C1-Matthias - 02.02.2013 Nun mal nicht alles durcheinander bringen! Der Wiederbeschaffungswert ist eine Größe aus dem Haftungsrecht § 249 BGB. Dieser kommt also zum tragen bei einem fremdverschuldeten Unfall. Nur im Kaskobereich wird zwischen Marktwert und Wiederherstellungswert unterschieden. Dafür sind dann auch entsprechende Gutachten erforderlich die beide Werte beinhalten. Ein echtes MN-Fahrzeug oder sehr aufwendig restauriertes Fahrzeug sollte daher zum Wiederherstellungswert versichert werden. Gruß Matthias - Frank the Judge - 02.02.2013 Wiederherstellungswert - Wiederaufbauwert. Gemeint war von mir das gleiche. - C1-Matthias - 02.02.2013 Zitat:Original von Frank the Judge Gruß Matthias - Frank the Judge - 02.02.2013 Ähm..., ja. Ich schrieb doch beide Alternativen. Wiederbeschaffungs- und -aufbauwert. Und auch deren Konsequenzen. Wo liegt das Missverständnis oder stehe ich auf dem Schlauch? - C1-Matthias - 02.02.2013 Wert-Definitionen Gruß Matthias - Frank the Judge - 02.02.2013 Danke. Genau das meine ich geschrieben zu haben. |