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kennzeichen falsch montiert - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: kennzeichen falsch montiert (/showthread.php?tid=45523) |
- PaladinIV - 18.03.2010 Zitat:Original von chalena Ah, hast du da was schriftliches zu, oder nen Link wo es steht? Thx! - chalena - 18.03.2010 Kann ich Dir gerne morgen raussuchen.bin jetzt müde. ![]() - xx.flash - 18.03.2010 Zitat:Original von dersuchende Hi André, dass ein ungestempeltes Schild verboten ist - ist klar. Wenn das vordere (von mir aus auch das hintere) (originale, gestempelte) Kennzeichen aber einfach GAR NICHT DRAN ist, weil es eben "leider gerade abgefallen" ist und lediglich verbeult und mit toten Fliegen beklebt im Kofferaum liegt und man am Kennzeichen und auch am Fahrzeug sehen kann, dass es mal montiert war (zB an den Bohrlöchern), dann greift (aus meiner Sicht) der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit - das wären dann 10 Eurönchen. Gruß, Thomas - Mick - 18.03.2010 Kennzeichen hinter die Scheibe geht nicht Anbringung von Kennzeichen Abmessungen des Kennzeichen Ordnungswidrigkeiten - jeepfürst - 18.03.2010 hallo, ich hatte eigentlich gefragt was es kostet wenn ich die Kennzeichen vertausche Vorne - Hinten Hab ich die Antwort überlesen? Herbert - Corvettenuschi - 18.03.2010 Hallo Herbert, was macht das für einen Sinn? Wenn Du die Kennzeichen tauscht, fällt es erst recht auf, weil du ASU- und TÜV-Plakette vertauscht rum fährst. Wenn sie dich dann anhalten und feststellen, daß das große Kennzeichen auch an die Stelle des kleinen paßt, gibt´s gar kein kleines mehr. ![]() Dann lieber das kleine da lassen wo es hingehört und vorne ein kleines ungestempeltes fahren und das Gestempelte mitführen. In diesem thread steht sehr ausführlich alles zum Thema Kennzeichen und Sanktionen von OWI bis Knast ![]() Vllt. ist für dich die passende Lösung dabei. viele Grüße Anke - dersuchende - 18.03.2010 Zitat:Original von xx.flash Hi Thomas, auch ne Idee ![]() Aber ich glaube, so nach 1-3 mal Kontrolle ist das abgegriffen und wenn sie Dich mal "anlasern" die Rennleitung die Sache wahrscheinlich auch anders ![]() ........und auf Dauer 2 Bohrlöcher im bumper? ![]() ![]() ![]() Grüße, André ![]() - Corvettenuschi - 18.03.2010 Einfach mal den verlinkten thread lesen! ![]() ![]() - dersuchende - 18.03.2010 Zitat:Original von Corvettenuschi Bin grad dabei, Anke........................................ Und hab schon in der "Krümede" bei uns in Bochum ein Einzelzimmer reserviert ![]() Gruß, André ![]() P.S. Weiß man ob Hucky2 schon entlassen ist? Hätte eventuell auch Iteresse an der Folie............. - Qubi - 18.03.2010 Zitat:Original von Vetteman86 Ich will jetzt ja nicht ekelhaft erscheinen. Aber § 60 STVO regelt eindeutig, dass die Grösse und Form der Kennzeichen vorgeschrieben sind. Deshalb ist es auch keinesfalls legal die Ränder umzubiegen oder etwas abzuschneiden. Aus der Praxis: Ein Freund wurde aufgehalten, weil er das kennzeichen leicht seitlich entsprechend dem Radverlauf/Heck gebogen hatte. Form verändert. Auch das Abschneiden oder umbörderln des Randes ist illegal. Ich gebe hier nur wieder, was das Gesetz vorschreibt und finde es selbst auch etwas überbürokratisch. |