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Abmelden oder was? - Druckversion

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- mrchevy - 12.10.2009

Also ich habe grade mein Nummernschild BI-V6 von meinem GTA mit auf die C5 übernommen... Ging absolut problemlos, einzige Bedingung der Zulassungsstelle war, das die Kennzeichengröße auch bei der Vette TÜV seitig vermerkt sein musste, und das war Sie... King

Ansonsten habe ich den GTA 8 Jahre lang mit dem Nummernschild auch immer wieder im Herbst ab und bei den ersten Sonnenstrahlen im Frühjahr wieder angemeldet. So war ich absolut unabhängig und konnte aufs Wetter reagieren...
Probleme bei der Wiederzulassung hatte ich nie, auch wenn Sie immer nen bissle "komisch" auf meine kurzen Schilder geschaut haben... OK!

Thema Saisonkennzeichen:
Saisonkennzeichen kommen auch bei C5 für mich nicht in Frage und so wie es ausschaut werde ich Sie durchgehend zugelassen lassen, so das ich auch im Januar bei schönem Sonnenschein offen ne Runde drehen kann... Schnee ist bei uns in OWL ja mittlerweile nen Fremdwort! Blume

@ Stefan...
Bei und kostet die Rufnummernreservierung auch Geld, 8,60 oder so!
Immernoch besser als Nummernschildmitnahme, die hat mich immer 25 Ockeneuronen gekostet...


- Dakota - 12.10.2009

Hallo Leute tausend Dank Yeeah!
Das Abmelden hat natürlich ein finaziellen Hintergrund. Wenn ich Kohle genug
hätte würde ich diesen Mist natürlich nicht machen. Aber mein Winterauto wird
noch teuer genug werden. Ich brauche die Versicherungsprozente für mein
Winterauto. Letztes Jahr war mir das auch egal. Dieses Jahr sieht es schlechter aus.
Dann wede ich die Nummer reservieren lassen und beten das sie mir keiner weg nimmt.
Ich bin letzten Winter mit der C5 durchgefahren. Also das tu ich mir nicht mehr an. Kopfschütteln
Nochmals tausend Dank Yeeah!


- Turbothom - 12.10.2009

Hallo zusammen,

auch ich habe ein ähnliches Problem.


Meine Vette wurde bei der damaligen Erstzulassung (1992) mit einem alten Kennzeichen (ohne blauen Seitenbalken) zugelassen, und das Fahrzeug seitens des Erstbesitzers nie abgemeldet.

Meine Zulassungsstelle teilte mir nun mit, dass ich nach der Wiederzulassung ein neues Kennzeichen mit Europazeichen machen lassen muss. Dann aber passt das jetzige Kennzeichen keinesfalls mehr und vermutlich wird dann bei der Wiederzulassung alles in Frage gestellt.

Bevor ich im Frühjahr nun großes Theater habe, lasse ich es lieber.
Würde das Geld auch lieber sparen, Euro 1....bei 5 Monaten Abmeldung...... Heulen Heulen

LG Yeeah!


- Stingray77 - 13.10.2009

Zitat:Original von Turbothom
Meine Zulassungsstelle teilte mir nun mit, dass ich nach der Wiederzulassung ein neues Kennzeichen mit Europazeichen machen lassen muss.
MUSS? Frechheit... DAS war früher auch anders.....


- man-in-white - 13.10.2009

Stephan, dann geh doch auf ein Saisonkennzeichen. Ich bin mit 03 - 1ß immer gut hi9ngekommen. Und man spart sich die Gänge zum Amt. Die 2 Tage im Winter wo man evtl. fahren kann - Pech gehabt.
Frank


RE: Abmelden oder was? - Gold - 14.10.2009

Zitat:Original von speed300
Bei uns muß der Tüv genau am gleichen Tag das Auto haben damit es wieder zugelassen werden kann.
W.

Nun ja, in Berlin habe ich dann schon mal erlebt , das die
Leute den Wagen auf der Zulassungsstelle gerne sehen wollen,
ob dieser den auch noch dem technischen Ansprüchen genügt, trotz 3 Tagen TÜV.
( Musste mit dem PKW extra nach Hohenschönhausen fahren,
weil nur noch dort von Land Berlin ein einziger Sachverständiger sitzten hat)
Wenn die wollen, werfen dir die so viele Steine in den Weg, wie sie wollen.
Deshalb der Tip , wenigsten 1 Monat TÜV und AU. Dann ist das eindeutig.

Hat 2 Tage gekostet die Zulassung. Motzen Motzen Motzen
Hallo-gruen


RE: Reservierung - Gold - 14.10.2009

Zitat:Original von HK-Vette

Noch ein wichtiger Punkt - zumindest in Bayern.
Wer beim Finanzamt Schulden hat bekommt kein Auto zugelassen.

IN Berlin gilt das nur bei nicht bezahlter KFZ Steuer.
Ich denke das war gemeint.
Zusätzlich ist die Steuer ein Jahr im vorraus zu bezahlen.
( Außnahme nur noch bei Einwilligung einer Einzugsermächtigung )
Kein Konto , bar oder pech gehabt.

Habe mal eine Taxe 2007 für einen Freund zugelassen
Diesel ohne Kat. Nachforderung und Steuer 1 Jahr vorraus
irgendwas um die 900 Euro ... Da war Martin Baffff.
Zumal die Eichung und der Tüv bei der Zulassung ( Lizenz )
nur 3 Tage gültig ist Waaas?.
Danach keine Zulassung als Taxe mehr.
Hallo-gruen


RE: Abmelden oder was? - Bigpurzel - 14.10.2009

Zitat:Original von Jochen
Zitat:Original von bigpurzel
Moin Stephan. Hallo-gruen


Du meldest sie also nicht ab sondern als "vorübergehend stillgelegt".

Dann behälst du die Nr.

So war das früher mal, wurde aber vor einiger Zeit geändet. Es wird bei der Zulassungsstelle nicht mehr zwischen "vorübergehend stillgelegt", und "endgültig außer Betrieb setzen" unterschieden.
Ist Verwaltungsakttechnisch jetzt das gleiche. Wichtig also das man beim Abmelden sich die Nummer reservieren lässt um diese beim erneuten Anmelden wieder zu bekommen. Manche Behörden verlangen dafür eine kleine Gebühr, andere nicht (auf meiner Zulassungsstelle wird keine Gebühr dafür erhoben).

Bei der Anmeldung muss für den Wagen eine gültige HU und AU Bescheinigung vorgelegt werden, sonst iss nix mit zulassen...Manchen Zulassungsstellen genügt der HU/AU Stempel auf dem alten Kennzeichen, andere wollen Papier sehen...

Übrigens darf man auch bei abgemeldetem Wagen mit den (entstempelten) Kennzeichen fahrten machen die mit der Zulassung zusammenhängen, sofern eine Versicherungsbestätigung mitgeführt wird. Oft ist dies auf den Landkreis und die unmittelbar angrenzenden Landkreise beschränkt. Damit besteht also z.B. die Möglichkeit mit dem Fahrzeug zu einer KÜS/DEKRA oder TÜV Stelle zu fahren um am Tag der Anmeldung noch eine neue HU/AU durchführen zu lassen.


Viele Grüße,

Jochen




Wieder was gelernt, Danke Jochen. huldigen

Wusste ich nicht das sich das geändert hat und da ich meine Lady auch über Winter abmelden will ist das ganze für mich auch sehr interessant. Yeeah!

Mein ZO 6 will ich auf jeden Fall behalten. Richter

Wehe da will einer dran. Knüppel Boxen




Prost!
Christian


- Blue Velvet - 15.10.2009

Also ich würde Dir zu einem Saisonkennzeichen raten,da hast Du noch den Vorteil,das sie im Ruhe-/Winterzustand versichert ist,z.B. wegen den Diebstahl,Feuer oder oder,erkunde Dich mal bei Deiner Versicherung,die still gelegten Monate kosten meines erachten kein Geld,aber ist trotzdem versichert!Wenn Du das Auto abmeldest,ist es nicht versichert Grübeln,
gruss Ralph


- Midnight-Cruiser - 15.10.2009

Das Auto ist auch bei Stilllegung versichert. Du darfst halt nur nicht den Vertrag auflösen, sondern lässt ihn mit dem noch vorhandenen Prämienguthaben ruhen. Bei Wiederanmeldung läuft der Vertrag weiter und das Restguthaben wird dann wieder auf die neu zu zahlende Prämie angerechnet. Während der Stilllegungszeit bleibt das Guthaben erhalten, die versicherte Zeit ist also prämienfrei.