Vermisst jemand 2 C7 Coupes? - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C7 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=166) +--- Thema: Vermisst jemand 2 C7 Coupes? (/showthread.php?tid=85471) |
- Benny83 - 09.11.2015 Schade das die Gelbe schon "reserviert" ist, die hätte ich auch genommen. Den Lack kriege ich schon wieder hin Schade um die Autos, hoffentlich finden Sie noch ein schönes Zuhause.. - Mick - 09.11.2015 Google Earth Mick - zuendler - 09.11.2015 Zitat:Original von SmartyMarty Sind die hundertprozentig. Da passt alles. - Grauwe - 09.11.2015 Doch über 30% des Wertes - keineAhnung - 09.11.2015 Also ganz ehrlich, wenn Du gut verhandelst , bekommst Du beim AH Kramm neue !!! günstiger. Grüße Frank - man-in-white - 09.11.2015 Knut, alles falsch. Die Besitzer der beiden Vetten arbeiten halt länger als du und parken immer auf dem gleichen Platz. Für diejenigen mit laschen Arbeitszeiten sieht das dann halt so aus als ob die nicht bewegt wurden Frank - chalena - 09.11.2015 Alle Fahrzeugverkäufe werden über Kanada abgewickelt - Seapilot - 10.11.2015 Mir ging es hier darum evtl Interessenten die eine C7 erwerben, die schon vor mehr als 12 Monaten produziert wurde zu sensibilisieren, und mal nachzufragen wo die denn die Zeit über gelagert wurden. Und ja, ich denke es sind die oben in den Links bei mobile.de angebotenen Fahrzeuge. Die Aufnahmen sind unweit des Stellplatzes aufgenommen. Gab es da nicht auch mal eine Regelung ab wann ein Lagerfahrzeug kein "Neuwagen" mehr ist? Vermute mal die Firma will sich die Einfuhrumsatzsteuer ersparen und lagert die Fahrzeuge daher im Freihafen. Im Gegensatz zu Hamburg gibt es bei uns noch das sog "Zollausland" Knut - Corvette Captain - 10.11.2015 Zitat:Original von Seapilot Hallo Knut, ein Mangel im Sinne des § 434, Abs. 1. Satz 1 BGB liegt vor, wenn zwischen Produktion und Verkauf eines Kraftfahrzeuges mehr als 12 Monate liegen. (BGH Urteil VIII ZR 227/02 vom 15.10.2003) Der Begriff "Neufahrzeug" ist in Deutschland klar geregelt. In Stichworten bedeutet das: Nicht mehr als 12 Monate liegen zwischen Produktion und Verkauf, es gibt keine durch die Standzeit verursachten Mängel, es fand keine Zulassung oder Teilnahme am Straßenverkehr statt und das Modell wird zum Zeitpunkt des Verkaufes noch unverändert als Neuwagen hergestellt. Ich finde deinen Hinweis gut und halte so eine "Lagerung" hochwertiger Fahrzeuge für äußerst zweifelhaft. Viele nette, vette und maritime Grüße Peter - Tom V - 10.11.2015 erfüllen die Fahrzeuge überhaupt noch die Abgasvorschriften ab 1.2016...... falls sich da was geändert haben sollte? |