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Kennzeichen - Druckversion

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- JR - 07.10.2003

Völlig egal, was im Schein und Brief oder sonstwo eingetragen ist, wenn z.B. bei einer Phonmessung der Auspuff zu laut ist, heißt es nur, die Backen zusammenzukneifen und ganz lieb mit guten Argumenten zu verhandeln (Stichwort Gefälligkeitsgutachten /-eintragung).

Wobei ich zum Thema Harley sagen muss, was da z.T. so alles an akustischen Körperverletzern auf der Straße rumfährt, gehört auch wirklich auf der Stelle beschlagnahmt. Solange der Ton im Rahmen bleibt, ist ja alles ok, aber nahezu offenens Flammrohr geht halt doch zu weit.

mit bürokratischem Gruß

JR


- thefbi - 07.10.2003

Kurze Frage,
bei mir sind im Brief für hinten Kennzeichenmaße 300x140 eingetragen, aber die Behörde verweigert mir die Ausgabe der Schilder, ich solle doch eine andere Stoßstange anbringen oder ein Gutachten machen lassen, nun hab ich ein stino Kuchenblech dran was mir die Rückfahrscheinwerfer verdeckt. Kann man denen da irgendwie auf die Finger hauen?

Viele Grüße, Frank


- Badyy - 10.10.2003

Ohje, ich dachte bei ner Vette gäbe es solche Kennzeichenprobleme nicht, da da nun wirklich nix anderes dranpasst als ein kurzes Kennzeichen.
Aber wenn ich das hier so lese...... Kopfschütteln Kopfschütteln

Ok, ich fahre noch keine Corvette (noch) aber beim Ford Probe haben wir das gleiche Kennzeichenproblem.
Wenn die Dame vom Zulassungsamt nen schlechten Tag hat gibt es NUR ein großes Kennzeichen, ganz egal ob vorne die Lufteinlässe und hinten die Rückstrahler verdeckt werden bzw. ob das Kennzeichen so geknickt werden muß das man außer dem Tüvstempel nichts mehr lesen kann.

Armes Deutschland!!

PS: Habe ein europäisches Modell und deshalb zum Glück keine Kennzeichenprobleme. :)