Corvette C5 Z06 Cabrio - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Händlerangebote (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=80) +--- Forum: Corvetteproject (Molle) (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=98) +--- Thema: Corvette C5 Z06 Cabrio (/showthread.php?tid=53502) |
RE: Corvette C5 Z06 Cabrio - whocares81 - 02.03.2011 Hallo, sehr schönes Auto. Ein paar Fragen hätte ich dazu: Sind durch den Unfall irgendwelche "Schäden" geblieben? Verzogener Rahmen o.ä. ? Welches Baujahr ist das Auto? Gewährst Du beim Kauf eine (Händler-) Garnatie? Danke & Gruß, Lars - zigauner - 02.03.2011 Hallo Lars wenn eines sicher ist, dann das bei Werner Keine Restschäden bleiben !!! das ist genauso sicher, wie das morgen die Sonne wieder aufgeht! Dieses geile Teil kannst Du unbedenklich kaufen Für mich kommt es ein halbes Jahr zu Spät Grüße Joachim - badboy1306 - 02.03.2011 so ist es joachim - romeomustdie11 - 02.03.2011 klasse Wagen Werner wie hoch belaufen sich denn die Umbaukosten zum Cabrio RE: Corvette C5 Z06 Cabrio - taucher303 - 02.03.2011 ***schnüff*** aber fein ists geworden! Viel Erfolg den richtigen zu finden, der Ex RE: Corvette C5 Z06 Cabrio - taucher303 - 02.03.2011 Zitat:Original von whocares81 2002 - Tunc - 02.03.2011 Huiii...!!!! Traumhaft!!! Wirklich einzigartig und perfekt...!! Und? Hat André nun Interesse an dem Wagen...? - honk - 03.03.2011 sehr schicker & einzigartiger Wagen...zu einem guten Preis... wenn ich "oben ohne Fan" wäre, hätte ich zugeschlagen. Farbe passt ja... der thilo Z06FAN sucht doch noch... @werner: kannst du mir per PN mehr zum Lackaufbereiter und sein vorgehen mailen? oder bist du in Wuppertal am 14...dann da gern mehr RE: Corvette C5 Z06 Cabrio - Molle - 03.03.2011 Zitat:Original von whocares81 Keine bleibenden Schäden, Baujahr 2002, Es gibt die gesetzliche Sachmangelhaftung für 1 Jahr. Das gilt für Schäden die zum Zeitpunkt des Kaufs vorlagen und nicht erkannt wurden. Nicht für Verschleiß,worunter auch Dichtungen fallen. Im ersten Halbjahr muss ich belegen das der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe nicht vorhanden war,sonst zahle ich die Reparaturkosten, im 2. Halbjahr muss der Käufer belegen das der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. Hoffe es ausreichend erklärt zu haben. Gruß Molle 3 2 1 Meins!!! - chickenman - 06.03.2011 3 2 1 Meins!!!! JuHu nach einem Besuch bei Werner am Samstag habe ich mich entschlossen diese sehr schöne Lady zu Hegen und zu Pflegen. Freue mich schon auf die Saison und die Treffen mit euch. Vorallem erstmal aufs fahren!!! Grüße Dennis |