Blutprobe verweigern in NRW: geht ab sofort - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: Blutprobe verweigern in NRW: geht ab sofort (/showthread.php?tid=41769) |
- maseratimerlin - 31.08.2009 Nö, war entweder zwischen 21:00 und 06:00 Uhr, also zur Nachtzeit, vergleiche das Bundesverfassungsgericht Beschl. v. 13.12.2005 Az: - 2 BvR 447/05, oder es lag eine richterliche Anordnung vor. Dann darf natürlich bei der Umsetzung auch Zwang ausgeübt werden. Heißt übrigens Toto & Harry. Gruß Edgar - fliegerdidi - 31.08.2009 Edgar, wenn du jetzt noch sagst, dass du die Paragraphen auswendig im Kopf hattest, polier ich dir beim nächsten Treffen deine Milletreter javoll ! Gruß Didi - Doc - 01.09.2009 Es geht weiter mit den besonderen Urteilen. Sind alle Blitzer rechtswidrig? fragt die BILD. Zitat:Unter Aktenzeichen 2 BvR 941/08 hatte ein Autofahrer aus Güstrow geklagt. Die Polizei hatte ihn von einer Autobahnbrücke aus gefilmt. Der Mann nannte das einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Niemand dürfe ihn einfach filmen. Dass er 29 km/h zu schnell war, trat in den Hintergrund. - maseratimerlin - 01.09.2009 Zitat:Original von fliegerdidi Das Urteil ist bahnbrechend Didi und deshalb in meiner Datenbank, die leider nicht komplett in meinem Kopf ist, d.h. selber Schuhe putzen Liebe Grüße Edgar - maseratimerlin - 01.09.2009 Zitat:Original von Doc Der BILD - Text ist schwachsinnig. In diesem Fall aus 2008 - und nur in diesem - ist die Rechtsgrundlage für die Messung zweifelhaft. Die Behörde hatte den Erlass des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern als Rechtsgrundlage für den Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung herangezogen, was aber unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar ist. Sie ist insofern willkürlich und verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 GG. Deshalb wurde zurückverwiesen. Andere Messungen haben zu 99,9% eine verfassungsmäßige Rechtsgrundlage. Gruß Edgar |