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Orangene Blinker für den TÜV - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 3 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: Orangene Blinker für den TÜV (/showthread.php?tid=37453) |
- Frank the Judge - 26.01.2009 Dann fasel ich mal weiter. Das mit den 60 cm2 habe ich memoriert. Kann aber sein, dass das für die gesamte Fläche gilt, also nicht für jede Seite. Ist auch nicht so wichtig, da die Katzenaugen, die zu kaufen sind, den Bestimmungen entsprechen. - Frank_F - 26.01.2009 Zitat:Original von Z28-Fan LÖÖÖL irgendwie muss ich immer an "freie deutsche Jugend" denken. Oder wie hiessen die Pfadfinder im Osten nochmal??? Und dann rutscht mir das beim Tippen immer so raus. ![]() - quentin - 26.01.2009 Zitat:Original von Frank the Judge Eine solche Bestimmung gibt es nicht. Zumindest nicht Stand heute. Demnach aber tatsächlich erstmal egal, hoffe nur, dass der gute Newbie sich nicht die Dinger rankleistert. Dann zu den Rückfahrscheinwerfern. Vorsicht vor Halbwissen. Solange die Vette nicht als Krankenfahrstuhl zählt, müsste Folgendes beachten: Wer die Rückfahrscheinwerfer als Blinker umrüstet, der darf sich dann eckige Küchenleuchten als Rückfahrscheinwerfer zusätzlich montieren. Egal welches Baujahr, entgegen der gelben Blinker, für die es immer noch Ausnahmegenehmingungen gibt, sind die nämlich Pflicht! (STVZO §52a) Grüße, Björn. Edit: Zumindest bei Corvette, wo die Beleuchtungsanlage die Rückfahrscheinwerfer vorsieht... - Frank_F - 26.01.2009 Zitat:Original von quentin Über diese Brücke gehe ich noch nicht. Ich habe jedenfalls den Text mit eigenen Augen gelesen den mir mein TÜV-Heini unter die Nase gehalten hat. Da stand schwarz auf weiß dass nix ist mit roten Blinkern nach Bj. 70 Selbst der 68er Torino sollte nicht mit roten Blinkern übern TÜV. Der Vorschlag die Rückfahrscheinwerfer mit gelben Glühlampen zu versehen kam ja auch vom TÜV-Heini. Also tut man Ihm den Gefallen, führt es vor und holt sich den Stempel. Und das allerbeste an der Geschichte ist, dass das Bremslicht jetzt auch gelb ist. Aber das war damals wiederum erlaubt. Denkt mal an die alten Mopeds aus den 60ern, die hatten alle gelbes Bremslicht. Verrückte Welt ![]() Ich will mich hier nicht rumstreiten, denn im Endeffekt hängt doch wieder alles davon ab ob der Prüfer seine 3 X unter den Prüfbericht setzt. Und dass scheint ja sehr willkürlich zu geschehen. Deswegen kann man das trotzdem sicher nicht als gefährliches Halbwissen abstempeln, sondern eher als Erfahrungen die einzelne Personen gemacht haben. Und die Geschichte mit den zusätlichen Katzenaugen ist sogar in fast allen Briefen so eingetragen. (Jedenfalls bei den ganz wenigen Amis die ich bis jetzt besessen hab) Also hinfahren, den Tüvi fragen wie man das Problem zu beider Seiten Zufriedenheit lösen kann und noch mal vorführen. Oder doch woanders hinfahren?ß Wie auch immer... ich wünsche viel Glück Original ist wohl doch besser...vorerst ! - Matt198 - 27.01.2009 Hallo und guten Morgen zusammen Wow; alles nicht so einfach in der guten alten BRD. Erst mal 1000 Dänker für Eure Tipps. So nach dem Motto "Bild Dir Deine Meinung" habe ich beschlossen wieder auf die originalen Lichter zurückzurüsten. Zudem sind die Bubble`s die jetzt drin sind ja scheinbar aus dem Zubehör-Laden. Die Idee von Dietmar find ich super ![]() @Jörg; vielen Dank für Dein Angebot zur Leihgabe. Aber ich werd mir die Originalen dauerhaft besorgen. Dann hab ich die zumindest mal. @all; Hihihi, hat einer von Euch für meine kleine 77ger passende Rückleuchten rum liegen die er mir evtl verkauft? Dann bis bald. Grüße Matt ![]() RE: Original ist wohl doch besser...vorerst ! - Corv76 - 27.01.2009 Hallo @ Björn/quentin Zitat:Wer die Rückfahrscheinwerfer als Blinker umrüstet, der darf sich dann eckige Küchenleuchten als Rückfahrscheinwerfer zusätzlich montieren. Egal welches Baujahr, entgegen der gelben Blinker, für die es immer noch Ausnahmegenehmingungen gibt, sind die nämlich Pflicht! (STVZO §52a) So nicht richtig! Du musst § 52a in Verbindung mit § 72 lesen! Dort steht (Zitat): "§ 52a (Rückfahrscheinwerfer) tritt in Kraft am 01. Januar 1987 für die von diesem Tag an erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeuge." Also, keine Rückfahrscheinwerfer für Fahrzeuge vor 1987 erforderlich! Gruß Dietmar - Matt198 - 27.01.2009 Yep; Prüfer meint, dass meine Kleine keinen Rückfahrscheinwerfer braucht. Orangene Blinker --> dann OK. ![]() Matt RE: Original ist wohl doch besser...vorerst ! - Frank_F - 27.01.2009 Zitat:Original von Matt198 Na dann ist doch alles Supi. Wie gesagt, um evtuellen Problemen beim TÜV aus dem Wege zu gehen hab ich die Bubbles auch gegen die Originalrückleuchten dauerhaft getauscht. Irgendjemand hatte noch einen Satz gute gebrauchte, ich glaub die hatte ich sogar von Jörg. nochmal viel Glück - Corv76 - 27.01.2009 Die Sache mit den gelben bzw. roten Blinkern ist auch in StVZO § 72 geregelt: Zitat: " Statt der in § 54 Abs. 3 aufgeführten Blinkleuchten für gelbes Licht dürfen an den vor dem 1. Januar 1970 in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen Blinkleuchten für rotes Licht angebracht sein ..." Gruß Dietmar RE: Original ist wohl doch besser...vorerst ! - quentin - 27.01.2009 Zitat:Original von Corv76 Der gesamte Inhalt lautet aber: § 52 a (Rückfahrscheinwerfer) tritt in Kraft am 1. Januar 1987 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge. Bei den vor dem 1. Juli 1961 erstmals in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen genügt es, wenn die Rückfahrscheinwerfer nur bei eingeschaltetem Rückwärtsgang leuchten können. Bei Fahrzeugen, die in der Zeit vom 1. Juli 1961 bis zum 31. Dezember 1986 erstmals in den Verkehr gekommen sind, dürfen die Rückfahrscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie weder bei Vorwärtsfahrt noch nach Abziehen des Schalterschlüssels leuchten können. Warum werden Fahrzeuge vor dieser Erstzulassung überhaupt in den Ausnahmen geregelt, wenn sie an sich keines Rückfahrscheinwerfers bedürfen? Fragezeichen. Auch deshalb, weil ich eigentlich gelbe Blinker haben sollte, und der Vorschlag mit den Rückfahrscheinwerfern exakt die Gegenfrage aufwarf, wo ich denn dann die Rückfahrscheinwerfer hinbauen wolle? Zu den Blinkern. Die Ausnahmeregelung spricht von Fahrzeugen, die vor dem 1. Januar 1970 in den Verkehr gekommen sind. Ich hatte mich mit dem Prüfer geeinigt, dass es die C3 in der Bauform ja bereits seit 1968 gibt. Es gibt eben Erklärungs- und Argimentationsprobleme, wenn ein einziger Tag bei zwei an sich identischen Fahrzeugen über Gut und Böse entscheidet. Bestimmungen hin oder her. Bei mir hat es geklappt. Grüße, Björn. |