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Zugfahrzeug für 2,5to Hänger? - Druckversion

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- Stingray77 - 15.08.2008

King ...Dinge die die Welt (eigentlich) nicht braucht - aber gerade DIE machen ja so viel Spaß....... Yeeah!


- man-in-white - 18.08.2008

Folgendes habe ich gerade in der "Oldtimer Markt" 8/2008 gefunden:

"Freie Fahrt
Bislang fielen als LKW zugelassene Transporter und Geländewagen unter das LKW Sonntagsfahrverbot, wenn sie einen Anhänger zogen. Nun haben sie in vielen Bundeländern freie Fahrt - unter 2 Bedingungen: Das Zugfahrzeug muss unter einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen bleiben, und Anhänger oder Ladung müssen Sport- oder Freizeitzwecken dienen. Auch Oldtimer LKW auf dem Weg zu Treffen haben freie Fahrt."

In welchen Bundesländern das gilt steht da leider nicht, kannst ja evtl. mal in der Redaktion nachfassen.
Kommerzielle Fahrten bleiben von der Regelung aber wohl ausgenommen.
Frank


- JR - 18.08.2008

Was ist hinsichtlich der StVO für die Zulassung als LKW entscheidend?

Das, was im Schein eingetragen ist, oder wie das Fahrzeug vom Finanzamt eingestuft ist?

Für meinen Pickup, der per Schein als LKW, vom FA aber als PKW veranlagt wird, freute ich mich auf eine diesbezügliche Diskussion mit der Rennleitung.

Gruß

JR


- Wolf740d - 18.08.2008

Zitat:Original von JR
Für meinen Pickup, der per Schein als LKW, vom FA aber als PKW veranlagt wird, freute ich mich auf eine diesbezügliche Diskussion mit der Rennleitung.

Gruß

JR
Meiner wurde als LKW vom FA anerkannt


- man-in-white - 18.08.2008

Interessante frage, habe ich bisher nichts zu gelesen.

Du wirst in der Regel ja nicht deinen Steuerbescheid mitführen, daher gilt bei einer kontrolle wohl der LKW- Status.
So wie ich dich kenne ist dein Weg aber, die Polizei vom PKW Status zu überzeugen da du den Wagen ja schließlich so besteuerst.

Das ist wieder typisch deutsche Behördenwillkür:
Der hersteller homologisiert den Wagen teuer als LKW. Der TÜV bewertet das Dingen als LKW. Und das Finanzamt braucht Geld und deklariert den Wagen als PKW da ja auch mal 5 Personen mitfahrern können.
Im Zweifelsfall kommt ein Sachbearbeiter raus und entscheidet am Erscheinungsbild des Objektes, um was es sich denn nun handelt: PKW oder LKW.
Frank


- man-in-white - 18.08.2008

Man könnte ja versuchen, den Pick Up in den Papieren auf PKW umzustellen.
Aber wir sind ja in Deutschland, das geht vermutlich nicht so einfach. Dafür wäre ja der TÜV zuständig und der sagt ja, das es ein LKW ist.

Ist halt wie bei den kennzeichen: Die, die am wenigsten Ahnung haben haben die Macht die Bürger zu ärgern.
Verkehrte Welt.
Frank