Scheiben verdunkeln - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 4 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: Scheiben verdunkeln (/showthread.php?tid=15965) |
- Eckaat - 19.06.2005 Zitat:Original von J.M.G. Das schrieb ich ja, es gibt nahezu keine Autos mehr, in denen die Scheiben nicht schon bis zur "Schmerzgrenze" vorgetönt sind. Entweder ist die Folie in der Scheibe bereits eingefärbt oder die 25 % sind durch eine Wärmeschutzbeschichtung (Siglasol) schon teilweise aufgebraucht oder beides in Kombination. Deshalb ist das teure Fluten (Folie ist vorne ohnehin nicht erlaubt!) wohl kaum sinnvoll, wenn man ohnehin nur 5 oder 8% dunkler werden darf. Unterschreitet man diesen Wert, dann -man kann es sich fast denken- erlischt nämlich die Betriebserlaubnis. Und ich möchte nicht in dessen Haut stecken, der bei Regen und Dämmerung deswegen ein Kind übersieht und zu Tode bringt...... Gruß Ecki - J.M.G. - 19.06.2005 Also, ich habe jetzt extra noch mal nachgeschaut. Habe mich bei meiner ersten Aussage geirrt. Folgende Werte gelten für das C5 Coupe: 75% Frontscheibe 70% Seitenscheibe und Heckdeckel Werte laut Aufdruck. - Eckaat - 19.06.2005 Zitat:Folgende Werte gelten für das C5 Coupe: Die Werte gelten für jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug. Gruß Ecki - Ray - 19.06.2005 Ergänzung bzw. Korrektur: Die Heckscheibe kann auch zu 100% getönt werden, wenn ein zweiter Außenspiegel vorhanden ist. Soweit haben wir also die Diskussion im Griff. Das mit der Dunkelheit und dem Kind übersehen stimmt zwar, aber wegen der Scheibentönung mit TÜV-Certifikat kann man nicht belangt werden, wohl aber wegen unvorsichtiger Fahrweise. Wir Vette-Fahrer fahren doch in solchen Situationen defensiv, oder? Gruß an alle Vette-Fahrer! Ray - Ray - 20.06.2005 Hallo Leute! Nach der ganzen Diskussion um die Fa. Glastone habe ich heute mit dem Geschäftsführer Herrn Seidl gesprochen. Er bestätigte nochmals die Rechtmäßigkeit der genannten Scheibentönung. Im Moment sind die wegen totaler Arbeitsüberlastung fast kaum telefonisch erreichbar, aufgrund hunderter Anfragen können Mails erst nach ca. 10-14 Tagen beantwortet werden. Das TÜV-Certifikat und die Bescheinigung sind authentisch. Wer will, kann sich gerne bei mir melden, um Näheres zu erfahren. Also: Keine Angst vor der Polizei, keine Punkte! Meldet Euch mal! Gruß Ray Warnung vor der Firma Glastone!!!!!! - J.M.G. - 20.06.2005 Leute, wenn euch euere BE lieb ist, dann lest mal die Stellungnahme vom KBA: Zitat:Beschichtungen auf Fahrzeugscheiben KBA 412-150 Br1135 Die Firma Glastone wirbt auf Ebay mit ihrem TüV-Certifikat - was aber nur ein QM-Zertifikat und keine ABE für irgendwelche Scheiben darstellt. Jede dieser Eintragungen wird einer genauen Prüfung demnach wohl nicht standhalten! Also bitte Vorsicht! Die Dektra schrieb dazu auch im folgenden Thread eines Fremdforums: https://www.pagenstecher.de/topic103839,Fluten-Beschichtungen-auf-Fahrzeugsc.html - JR - 20.06.2005 Die Werbung mit dem QM-Zertifikat des TÜV ist IMHO schon jenseits der Grenze. Davon mal abgesehen, in Johannes Link steht bei den Teilen, an denen nichts, aber auch gar nichts verändert werden darf, auch die Seitenmarkierungsleuchten. Das hieße doch: weiße Sidemarkers rein -> ABE weg! Oder verstehe ich da etwas falsch? Gruß JR - J.M.G. - 20.06.2005 Die Betriebserlaubnis des FAHRZEUGES erlischt, wenn: - die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, - eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder - das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Ansonsten erlischt "nur" die BE des veränderten Bauteils. Bei einem Sidemarker wird man wohl kaum eine Gefährdung unterstellen wollen - ist dies jedoch ursächlich für einen Unfall: Pech gehabt. Deswegen habe ich auch so einen Tanz wegen der E-Nummern bei den Rückleuchten gemacht. Ein Black-Out-Kit z.B. ist genau so eine Sache. Solange nix passiert, bekommt das kaum einer mit. Aber wenn...dann wird es seeeehr teuer. - Eckaat - 21.06.2005 Zitat:Für Sicherheitsglas erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Allgemeine Bauartgenehmigungen [(ABG'en) (Prüfgrundlage TA Nr.29)] bzw. EG- (Prüfgrundlage Richtlinie 92/22/EWG) oder ECE-Typgenehmigungen (Prüfgrundlage ECE-Regelung 43). Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheiben führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug (§19 StVZO). Verarbeitungsverfahren, wie Lackierungen oder Pulverbeschichtungen, die folienartige Bezüge auf der Scheibe erzeugen, sind für sich nicht genehmigungsfähig und dem Genehmigungsverfahren der Scheibe zugeordnet. Nachträgliche Veränderungen durch derartige Verfahren führen nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheiben. Scheint so wie mit den kleinen Kennzeichen zu sein. Also, ich habe selber schon eine ABE von gefluteten Scheiben in der Hand gehabt, allerdings war das nur für den Heckbereich. Und dann noch: Zitat:Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheiben führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug (§19 StVZO). Wir montieren SL-Lumar-Autofolien (nebenbei bemerkt die Beste) und in jedem Karton liegen 50 ABE`s, von denen wir nach Montage jeweils ein Exemplar aufs Amaturenbrett legen und die dem Halter bei einer Kontrolle bescheinigen, daß die Dunkelkammer da hinten völlig legal ist.... sich nicht mehr auskennende Grüße Ecki - Midnight-Cruiser - 21.06.2005 Ecki, Papier ist geduldig. Die ABE's für das Fluten sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind. Sie können nämlich nicht die verlorengegangene Bauartgenehmigung ersetzen. Ich zitiere hier die DEKRA-Dame aus dem pagenstecher-Forum: Zitat:Also: Hier noch ein zitierter Beitrag der DEKRA-Dame aus einem anderen Thread zu Scheibenfolien: Zitat:"Glasklare" Folien |