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Meldung am Display - Druckversion

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Seiten: 1 2


- maseratimerlin - 20.04.2016

Zitat:Original von GFoL
Zitat:Original von Maseratimerlin
2-3000 km sind rechtlich auch kein Problem.

Auch in Hinblick auf eine etwaige Anschlussgarantie? Die CarGarantie schreibt doch gerne die Passage "30 Tage / 1000km" rein. Gibt es dazu Entscheidungen?

Anschlußgarantien unterliegen schon anderen Vorgaben, dort kann es zum Problem werden.

Es geht aber nun auch nicht um die Anzeige im Display, sondern um die Kilometerstände, die das Serviceheft vorgibt. Die Displayanzeige kann man ja auch leicht maipulieren, siehe oben.

Gruß

Edgar


- GFoL - 22.04.2016

Vielen Dank für die Ausführungen! Ich hatte zuvor die Hoffnung, dass es eventuell bislang nicht publizierte neuste Rechtsprechung zu einschlägigen Garantiebedingungen der üblichen Verdächtigen gibt...


RE: Meldung am Display - buumeli - 23.04.2016

Zitat:Original von Adrian
meine c7 fährt nun schon fast ein jahr 12000 km
die Haltbarkeit des öls zeigt noch 8% an.
wenn ich jetzt die c7 starte kommt in etwa die Meldung: wagen zum Service.
jedoch kann ich erst in drei Wochen zum Service. krieg ich da eventuell mit dem starten oder fahren Probleme wenn ich die drei Wochen noch fahre?

danke für den tipp

Bist Du sicher, dass die Meldung sich auf den Ölwechsel und nicht etwas anderes bezieht?
Und Achtung: die Rechtstips die Du hier kriegst mögen sicher in Deutschland und oder EU richtig sein. Du wohnst aber in der Schweiz Augenrollen

Gruss
Beat


- Adrian - 23.04.2016

beat
ja die anzeige bezieht sich auf den oelwechsel.
wie die Rechtslage in der schweiz aussieht weiss ich nicht.
na ja da sehe ich nicht so schwarz, die c7 hält ewig, ein superwagen.

ich wünsch dir ein tolles wochenende


- corvettetotal - 23.04.2016

Garantie und Gewährleistung

Ab Model 16 gelten:

Erster Service bei Neuwagen zwischen 800-1200km

Die C7 muss einmal im Jahr und oder maximal bei spätestens bei 15000km zum Service.
Es gilt das was zuerst erreicht wird.
Auch wenn bloss 1000km gefahren wird, ist ein Service nach 12Monaten notwendig.

Wir dies nicht eingehalten, erlischt somit die Garantie und auch eine eventuelle Kulanz Gewähr,
im Jahr 4 und 5.

Cölestin


- maseratimerlin - 23.04.2016

Zitat:Original von GFoL
Vielen Dank für die Ausführungen! Ich hatte zuvor die Hoffnung, dass es eventuell bislang nicht publizierte neuste Rechtsprechung zu einschlägigen Garantiebedingungen der üblichen Verdächtigen gibt...

Die kennst Du, oder?

Unwirksamkeit des formularmäßigen Ausschlusses einer entgeltlichen Gebrauchtwagengarantie bei Nichtvornahme von Inspektionen

BGH, Urt. v. 25.09.2013 – VIII ZR 206/12 (OLG Karlsruhe), ZIP 2013, 2206

Leitsätze des Gerichts:

1. In einer formularmäßigen Vereinbarung über eine Gebrauchtwagengarantie, die der Fahrzeugkäufer/Garantienehmer gegen Entgelt erwirbt, ist eine Klausel, nach der Garantieansprüche davon abhängen, dass der Garantienehmer die nach den Herstellerangaben vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Verkäufer/Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchführen lässt, wegen unangemessener Benachteiligung des Garantienehmers unwirksam, wenn sie Garantieansprüche unabhängig davon ausschließt, ob eine Verletzung der Wartungsobliegenheit für den eingetretenen Schaden ursächlich geworden ist (Fortführung der Senatsurt. v. 17. 10. 2007 – VIII ZR 251/06, ZIP 2008, 606 = WM 2008, 263; v. 12. 12. 2007 – VIII ZR 187/06, WM 2008, 559; v. 6. 7. 2011 – VIII ZR 293/10, ZIP 2011, 1719 = NJW 2011, 3510).
2. Für die Frage der Entgeltlichkeit der Garantie macht es keinen Unterschied, ob für die Garantie ein gesondertes Entgelt ausgewiesen wird oder ob der Käufer/Garantienehmer für das Fahrzeug und die Garantie einen Gesamtkaufpreis zu zahlen hat (Fortführung von Senat ZIP 2011, 1719 = NJW 2011, 3510).

Gruß

Edgar


- GFoL - 25.04.2016

Vielen Dank, das ist mir bekannt. Prost!