Meldung am Display - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C7 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=166) +--- Thema: Meldung am Display (/showthread.php?tid=87439) Seiten:
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- maseratimerlin - 20.04.2016 Zitat:Original von GFoL Anschlußgarantien unterliegen schon anderen Vorgaben, dort kann es zum Problem werden. Es geht aber nun auch nicht um die Anzeige im Display, sondern um die Kilometerstände, die das Serviceheft vorgibt. Die Displayanzeige kann man ja auch leicht maipulieren, siehe oben. Gruß Edgar - GFoL - 22.04.2016 Vielen Dank für die Ausführungen! Ich hatte zuvor die Hoffnung, dass es eventuell bislang nicht publizierte neuste Rechtsprechung zu einschlägigen Garantiebedingungen der üblichen Verdächtigen gibt... RE: Meldung am Display - buumeli - 23.04.2016 Zitat:Original von Adrian Bist Du sicher, dass die Meldung sich auf den Ölwechsel und nicht etwas anderes bezieht? Und Achtung: die Rechtstips die Du hier kriegst mögen sicher in Deutschland und oder EU richtig sein. Du wohnst aber in der Schweiz Gruss Beat - Adrian - 23.04.2016 beat ja die anzeige bezieht sich auf den oelwechsel. wie die Rechtslage in der schweiz aussieht weiss ich nicht. na ja da sehe ich nicht so schwarz, die c7 hält ewig, ein superwagen. ich wünsch dir ein tolles wochenende - corvettetotal - 23.04.2016 Garantie und Gewährleistung Ab Model 16 gelten: Erster Service bei Neuwagen zwischen 800-1200km Die C7 muss einmal im Jahr und oder maximal bei spätestens bei 15000km zum Service. Es gilt das was zuerst erreicht wird. Auch wenn bloss 1000km gefahren wird, ist ein Service nach 12Monaten notwendig. Wir dies nicht eingehalten, erlischt somit die Garantie und auch eine eventuelle Kulanz Gewähr, im Jahr 4 und 5. Cölestin - maseratimerlin - 23.04.2016 Zitat:Original von GFoL Die kennst Du, oder? Unwirksamkeit des formularmäßigen Ausschlusses einer entgeltlichen Gebrauchtwagengarantie bei Nichtvornahme von Inspektionen BGH, Urt. v. 25.09.2013 – VIII ZR 206/12 (OLG Karlsruhe), ZIP 2013, 2206 Leitsätze des Gerichts: 1. In einer formularmäßigen Vereinbarung über eine Gebrauchtwagengarantie, die der Fahrzeugkäufer/Garantienehmer gegen Entgelt erwirbt, ist eine Klausel, nach der Garantieansprüche davon abhängen, dass der Garantienehmer die nach den Herstellerangaben vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Verkäufer/Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchführen lässt, wegen unangemessener Benachteiligung des Garantienehmers unwirksam, wenn sie Garantieansprüche unabhängig davon ausschließt, ob eine Verletzung der Wartungsobliegenheit für den eingetretenen Schaden ursächlich geworden ist (Fortführung der Senatsurt. v. 17. 10. 2007 – VIII ZR 251/06, ZIP 2008, 606 = WM 2008, 263; v. 12. 12. 2007 – VIII ZR 187/06, WM 2008, 559; v. 6. 7. 2011 – VIII ZR 293/10, ZIP 2011, 1719 = NJW 2011, 3510). 2. Für die Frage der Entgeltlichkeit der Garantie macht es keinen Unterschied, ob für die Garantie ein gesondertes Entgelt ausgewiesen wird oder ob der Käufer/Garantienehmer für das Fahrzeug und die Garantie einen Gesamtkaufpreis zu zahlen hat (Fortführung von Senat ZIP 2011, 1719 = NJW 2011, 3510). Gruß Edgar - GFoL - 25.04.2016 Vielen Dank, das ist mir bekannt. |