Klageandrohung wegen Werkstättenbewertung - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Werkstätten & Händler (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=12) +--- Thema: Klageandrohung wegen Werkstättenbewertung (/showthread.php?tid=8710) |
- C-556 - 25.01.2004 Die Rechtslage ist so, dass im Rahmen der Wahrheit alle möglichen Dinge berichtet werden dürfen, wenn sie nachweisbar sind. Wenn dann noch die eigene Meinung dazu geäußert wird, muss das als Meinungsäusserung gekennzeichnet sein und ist im Rahmen der Meinungsfreiheit kein Problem. Beleidigende Äusserungen sind nicht statthaft. Netter Versuch, die Wahrheit zu unterbinden, aber leider erfolglos. C-556 - Hotvette - 25.01.2004 Zitat:Original von C-556 .. und Angriff ist ja wirklich die beste Art der Verteidigung! Auch in meiner Gegend ist die Werkstätte nicht gerade kundenfreundlich und kompetent --> "Lenksäulen-Problem" und keine Information! Einige der Mechaniker sind aber halbwegs ok. Wenn es sich herausstellt, daß wir wirklich keine Namen nennen dürfen, können wir sie ja bei Nachfrage in der pm bekanntgeben. - Jochen - 25.01.2004 Ich wuerde auch den Namen der Werkstatt wieder einstellen. Sollte sich die Kanzlei nochmals melden, wuerde ich einen Anwalt mit der Beantwortung des Schreibens beauftragen. Evtl. den ADAC oder vielleicht noch besser AutoBild mit Kopien der Schreiben versorgen und um Hilfe bitten. Oftmals ist das ein gefundenes fressen fuer die um Abzockerversuche oeffentlich zu machen . . . C556 hat es ja schon auf den Punkt gebracht. DU hast nichts falsches gemacht, fehler muessen sich hier andere vorwerfen lassen ! Jochen - thocar - 25.01.2004 betroffene hunde bellen - ich werte die reaktion der werkstatt als schuldanerkenntnis. wenn sich jemand nichts vorzuwerfen hat, könnte er eine sachliche antwort zur klarstellung hier im forum vortragen. gruß thomas - bismarck61alt - 25.01.2004 Laß SIE doch kommen ! Was wollen DIE schon ! Fahr Deinen Anwalt für ALLE FÄLLE hoch,,,,,,,,,,,,,,zeige Ihm dieses Thema,,,,,,,,,,,,,,Soll Lesen und Studieren !!! DIE haben keine Möglichkeit UNS an den Karren zu Fahren ! BEDENKE : Wäre es positiv .................................... ALSO !!! - JR - 26.01.2004 Hallo Wilfried, nach der Lektüre Deines damaligen Berichtes kann ich auch nur sagen: Frontal dagegenhalten! Wie schon von Vorpostern geraten, hol Dir die Deckungszusage von Deiner Rechtsschutzversicherung, und lass Deinen Anwalt einen geharnischten Brief verfassen (incl. Hinweis auf die bereits genannten Printmedien). Ausserdem denke ich, dass sich Tripower (gibt es eigentlich noch mehr RA im Forum?) nach seiner Rückkehr aus Amerika zu diesem Thema auch noch äussern wird. Weiterhin frage ich mich immer wieder, wieso nach den vom Sachverständigen dokumentierten Ergebnissen der von ams durchgeführten Werkstättentests nicht schon mehrere Male die besonders dreisten Vertreter dieser Zunft einfach wegen Betrugs angezeigt werden. mit zornigem Gruß JR - Frank the Judge - 26.01.2004 Zitat:Ausserdem denke ich, dass sich Tripower (gibt es eigentlich noch mehr RA im Forum?) nach seiner Rückkehr aus Amerika zu diesem Thema auch noch äussern wird.Bitte nicht! - SilverGER - 26.01.2004 Frank, ich wüsste ja zu gern, welch schlimme Erfahrung Du mit Anwälten gemacht hast; der Stachel scheint tief zu sitzen... Gruß Patric - Midnight-Cruiser - 26.01.2004 Zitat:Weiterhin frage ich mich immer wieder, wieso nach den vom Sachverständigen dokumentierten Ergebnissen der von ams durchgeführten Werkstättentests nicht schon mehrere Male die besonders dreisten Vertreter dieser Zunft einfach wegen Betrugs angezeigt werden Das frage ich mich auch schon lange. Wahrscheinlich hat keiner die Chuzpe, mal einen Musterprozess zu führen (ADAC, ams, Verbraucherverbände). Und der Privatmann wird wohl auch kaum prozessieren, nur weil die Werkstatt angeblich 1 Liter Scheibenklar in einen restlos vollen Behälter eingefüllt hat. Alles andere kann der unbedarfte und technisch unbeleckte Privatmann sowieso nicht beweisen; denn hätte er die Kenntnis zur Beweisführung, dann könnte er die Reparatur auch gleich selbst ausführen (ausgenommen natürlich offensichtliche Dinge wie defekte Birnchen, die auf der Rechnung auftauchen, aber nach wie vor defekt sind, usw.). Ob sich Tripower zu Wort meldet, möchte ich bezweifeln: er hatte in der Vergangenheit schon öfter Ärger, weil er sich hier juristisch geäußert hat und hat damals gesagt, daß er dies nicht mehr tun wird. - BigEagle - 26.01.2004 Zitat:Original von Midnight-Cruiser Och, manch ein Privatmensch lässt sich da schon was einfallen. In einer mir sehr gut bekannten Werkstatt wurde mal ein zwei Jahre altes Fahrzeug zur Inspektion abgegeben. Damit der Besitzer prüfen kann was wirklich gemacht wurde, hat ER zuvor ALLE Schrauben im Motorraum mit einem hellroten (wohl selbstgemischt) Sicherungslack markiert. Schätze mal es waren ca. 200-300 leuchtende Punkte. Nachdem ca. 15 Meister, Gesellen und Lehrlinge sich das angesehen haben und das Lachen wieder abgeklungen ist, hat der Mechaniker an alle von ihm veränderten Schrauben einen gelben Punkt gemacht - damit der nette HERR besser sehen kann was alles erledigt wurde. Sah danach wirklich schön bunt aus. Der Herr hat dann bei der Fahrzeugübergabe auch schön blöd geguckt. Gruß Dirk |