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C1 Umbauarbeiten - negative Erfahrung mit GTÜ - Druckversion

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+--- Thema: C1 Umbauarbeiten - negative Erfahrung mit GTÜ (/showthread.php?tid=85654)

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- C-556 - 24.11.2015

Warum kauft man sich ein altes Auto, wenn man es dann neu machen will? Es ist doch bekannt, wie die Autos funktioniert haben und, sie haben funktioniert.
Wenn man so ein Auto dann wie einen Oldtimer bewegt, dann braucht man das moderne Geraffel doch gar nicht.Frage


gtü problem - facelvega - 24.11.2015

Hallo Frank,
Ich habe das Auto fertig restauriert, frisch getüvt gekauft und es war nicht zerlegt.

Erst jetzt habe ich im Rahmen der Modifikationen das Auto teilweise zerlegt.

Ich werde gegen den Verkäufer, der einen Tag vor Abholung diese HU durchführen ließ, Regressansprüche geltend machen, weil im KV ein einwandfreier technischer Zustand mit neuer HU vereinbart war. Entsprechend war auch der Preis höher angesetzt, weil ich mir zumindest geprüfte Fahrwerkstechnik davon versprochen habe. GTÜ hat zu dem Betrug durch ein Gefälligkeitsgutachten wesentlich beigetragen.

Zur Servolenkung. Ich habe in 3 Oldtimer diese Elektro-Lenkung verbaut, die nur unter dem Armaturenbrett und nur sehr versteckt zu finden ist. Äußerlich ist diese Ausführung nicht sichtbar und ich hatte noch niemals Schwierigkeiten mit meinen H-Kennzeichen. Kein Prüfer legt sich unter das Armaturenbrett um Abweichungen zu suchen. Weiterhin wäre die Servolenkung binnen 30 Minuten in den Originalmodus zurückzuführen.

In meiner Gegend kommt alle Schaltjahr eine C1 Corvette zur HU und das technische Wissen zu diesem Auto geht gegen null.

Sicherheitsrelevante Verbesserungen wurden und werden geduldet, oder fährst Du mit der Originalbereifung herum, was mit einem 2-Kreis Bremssystem zu vergleichen wäre.

Ich habe keine Mutti vor der ich Angst haben müsste und glaube, solche Sprüche kann man sich als unpassend ersparen.

Gruss


- Sadhyanntosh - 24.11.2015

Meine '56 C1 hatte eine Servolenkung, Scheibenbremsen vorne, rote Blinker hinten und keine extra Katzenaugen und bekam problemlos eine H-Zulassung.

Soweit ich weiß gilt: Alle Sonderausstattungen, die innerhalb von 10 Jahren nach Zulassung bestellt werden konnten, sind auch im nachträglichen Einbau erlaubt und dürften keine Schwierigkeiten machen - bei einem Oldtimer erfahrenen TÜV-Menschen.

Ob dir das Klagen viel bringt, bezweifle ich auch - mir hat Klagen noch nie etwas gebracht, da spiel ich lieber an der Börse.

[Bild: corvette_von%20oben.jpg]


- JR - 24.11.2015

Die Pauschalaussage, dass Scheibenbremse immer geht, kann so pauschal nicht stehen bleiben.

Ich kenne mindestens einen Fall, wo es bei einer C1 heftige Probleme wegen der Scheibenbremse gab, aber nicht weil eine verbaut war, sondern welche Bauart diese hatte. Die war nach Ansicht des TÜV (auch der übergeordneten Stelle) zu modern.

Das Ganze spielte sich in Hessen ab.

Gruß

JR


- C1-Matthias - 24.11.2015

Wie gut dass es nicht nur Hessen gibt. Großes Grinsen

Gruß
Matthias


- maseratimerlin - 24.11.2015

ADAC melden bringt gar nichts.

Du mußt Dich an die Aufsichtsbehörde der beliehene Unternehmen wenden, den Regierungspräsidenten. Die sind recht begierig bei der Verfolgung. Es gibt Fälle in denen kolusives Zusammenwirken von z.B. Händlern und Prüfern bewiesen werden konnte.

Gruß

Edgar


RE: C1 Umbauarbeiten - negative Erfahrung mit GTÜ - PeterB. - 24.11.2015

Zitat:Original von facelvega
dass die hinteren Bremsbeläge total verölt waren, die Handbremse sich fast bis zum Sitz ziehen ließ ohne dass das Auto stehen blieb,

Wenn die Simmeringe der hinteren Radlager nicht mehr richtig dichten, reicht schon eine schnellere Autobahnfahrt und das Öl der Achse drückt in die Trommeln.

Welche Umbauten bei Oldtimern zulässig sind steht hier: https://www.tuev-sued.de/uploads/images/1336049976224756740680/2anfordkat-oldtimer.pdf

Gruß Peter