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- TimTaylor - 17.03.2010 Es ist schon komisch inwiefern sich die einzelnen Behörden unterscheiden... Ich komme grade vom Amt und mir wurden vorne sowie hinten 320x150mm mit einem Buchstaben plus einer Zahl genehmigt ![]() Habt Ihr probiert den Wagen beim Amt vorzuführen und denen die beschränkten Platzverhältnisse gezeigt? Ich denke das hat den Beamten heute überzeugt nachdem er bei meiner C5 hochprofessionell mit Geodreieck messen konnte ![]() - PaladinIV - 17.03.2010 Ich würde an meiner C6 auch gern ein kleines Kennzeichen haben. Im Kreis Soest stellen die sich da total an! Hinten gibts platzmäßig ja keinen Grund ein kleineres zu nehmen, nur vorne ist ja gar nichts zum festmachen!. Laut SVA Soest könnt ich den Wagen auch vorführen und die würden dann eventuell ein kleines genehmigen. Aber im Prinzip gibts da ja für vorne auch keinen Grund, höchstens wegen dem aussehen. Oder ich mache mir vorne das kleine dran und wenn es eh nur 10€ von der Rennleitung kostet, kann ich es ja noch verkraften... - dersuchende - 17.03.2010 Hi Tim ![]() Probiert, den wagen vorzuführen? Ich musste den Wagen vorführen und die Jungs kamen mit raus (mit Zollstöcken, Verzeihung: Gliedermaßstäben!!!) und haben nachgemessen und Umbaumaßnahmen vorgeschlagen........... ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Grüße, André ![]() - Rock-n-Rolla - 17.03.2010 Zitat:Original von Udo Genauso wie ich!!! ![]() ![]() ![]() Not macht eben erfinderisch! ![]() ![]() - TimTaylor - 17.03.2010 Dann habe ich wohl nur Glück gehabt - der nette Herr wollte mir zuerst auch einreden ich müsse ein "Gestell" bauen damit ich das Kennzeichen über die Öffnung montieren kann ![]() Ich habe daraufhin nur gesagt das das ja schwer zu realisieren ist und es schon Zitat: "nett wäre die Originaleinfassung zu nutzen" Morgen werde ich dann anmelden fahren ![]() - TimTaylor - 17.03.2010 sorry verklickt beim editieren ![]() - dersuchende - 17.03.2010 Zitat:Original von KnightRainer Rainer, schick doch mal den link.............. ![]() - der-müde-joe - 17.03.2010 Also mit Kennzeichen "zurecht stutzen" wäre ich sehr vorsichtig (auch wenn´s schon mal ne Kontrolle überstanden hat). Soweit ich das weiss kann da die Rennleitung unter Umständen eine Urkundenfälschung draus machen. ![]() - Ralf. P. - 17.03.2010 Kleine Hilfestellung: sprecht doch mal den TÜV Eures Vertrauens zwecks Eintragung der max. Kennzeichengröße an. Es geht schließlich um die Einhaltung der ECE- Regelung 26 (Kanten und Vorsprünge). Eine hervorstehende Kante des Kennzeichens kann im Falle eines Fußgängerunfalles für Schnittverletzungen verantwortlich sein! Damals bei meinem SEVEN ging das auf die Art anstandslos durch. Gruß - RainerR - 17.03.2010 Die Paragrafen hab ich mal aus dem Internet Strassenverkehrsordnung Kennzeichen Zulassung etc. zusammengesucht. Hatb etwas gedauert bis ich alles gefunden hatte, war aber nicht schwierig. Müsst Euch leider auch die Mühe machen. Habe den Text nicht zur Hand, aber immer einen Zettel mit den Paragrafen in der Brieftasche. Den zeige ich dann der Rennleitung, soll sie sich die Mühe machen, oder schlimmstenfalls die Bußgeldbehörde, wenns überhaupt so weit kommt, Gruss RainerR |