![]() |
Muss ich mit meiner 69er Vette zur AU? - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: Muss ich mit meiner 69er Vette zur AU? (/showthread.php?tid=45470) Seiten:
1
2
|
- JR - 14.03.2010 Was hat denn die Frage, ob AU gemacht werden muss, damit zu tun, ob zukünftig AU mit HU zusammen gestempelt wird? Richtig, nichts! Für alle Fahrzeuge, die in den deutschen Papieren eine EZ ab 1.7.69 stehen haben, muss die AU gemacht werden. Drachenherz muss also versuchen, unter Aufbietung seines Charmes und aller greifbaren Argumente ein Datum vor dem 1.7. eingetragen zu bekommen. Dann braucht er auch zukünftig keine AU machen zu lassen. So einfach (oder schwer) ist das. BTW, auch zukünftig kann die AU getrennt von der HU gemacht werden, muss nur im gleichen Monat passieren, damit es zusammen gestempelt wird. Gruß JR - Split - 15.03.2010 Zitat:Original von Stingray 69 Das Problem hatte ich auch mal, habe dann beim Schilder abholen einfach die AU Plakette abgekratzt und brauchte nie wieder zur Untersuchung ![]() ![]() Aber das darf man nicht machen ![]() ![]() Gruß Carsten - weinh - 15.03.2010 Hi Robert, vielleicht hilft Dir dieser link weiter: Forumbeitrag H-Kennzeichen Damit sollte sich beim TÜV auf jeden Fall der Bogen zur Fachliteratur schlagen lassen. Bei mir bestand diese aus dem Corvette Restauration Guide 68-82, dort sind die VINs nach Produktionsmonat aufgeschlüsselt. Aus mir unerfindlichen Gründen hat sich mein TÜVler nicht auf den passenden Monat gestürzt (meine hat die VIN ...20264 --> März 69), sondern stattdessen den 30.6.69 eingetragen ![]() Gruß ![]() Carsten - mark69 - 15.03.2010 Ich habe mal ein bissel gegoogelt, woher der 1.Juli beim schätzen der Erstzulassung kommt und bin hier fündig geworden: https://www.lll.privat.t-online.de/html/zulassung.html - Dragonheart64 - 15.03.2010 Hallo Mark, Klasse! Ich denke, dass ich da beim Gutachten drauf aufmerksam machen kann, dass meine Schöne im März gebaut wurde und somit nicht 01.07. in die Papiere eintetragen bekommt. Vielen Dank für die schnelle Hilfe (alle anderen natürlich auch), Gruß Robert - Porter - 15.03.2010 Dat interessiert die aber nicht. Es geht denen nur um die dokumentierte Erstzulassung. Aber vielleicht hast Du ja Glück wie Carsten. ![]() - JR - 15.03.2010 Hallo Robert, da bin ich bei Gerd. Das Argument wird vermutlich nicht reichen. Da solltest Du noch andere Munition auffahren. Hattest Du z.B. in USA nicht mit dem Erstbesitzer telefoniert? ![]() Mach eine schöne Geschichte draus. Und erst am Ende, wenn alles Stricke reißen sollten, erweichst Du sie mit dem Thema AU, das somit nur aufgrund des willkürlichen Termins ein Thema würde - aber wirklich erst ganz am Ende, wenn sonst nichts mehr nützt. Gruß JR - STRUPPI - 15.03.2010 Zitat:Original von Dragonheart64 Hi Dragonheart64, die Anderen schrieben es ja schon: Datum der ersten dauerhaften Zulassung für den öffentlichen Verkehr ist bindent. Meine C3 wurde September 79 ausgeliefert, Oktober 79 kurz gefahren, ab März kurzzeitig und ab April 80 andauernt gefahren. Leider mit "Händler-Kennzeichen", welches hier in "D" nicht als "Dauerkennzeichen" anerkannt wird. Damit habe ich eine imaginäre Erstzulassung von 01.07.1980 (80er Model) erhalten. Ich habe über alles Belege, Fotos, Berichte, anerkannte US-Dokumente, nützte mir aber nichts. Erste "private" Zulassung in den USA wollten die haben und die wurde vom US-Title genommen. Ich wünsche Dir viel Erfolg! Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI - Gold - 15.03.2010 Zitat:Original von Stingray 69 Bis zum 1. 6. 69 wird nach wie vor nur CO gemessen. Danach gibt es nach wie vor die AU, welche jetzt Teil der HU ist. Dürfte sich eigentlich auch im Preis wiederspiegeln der HU . Grüße ![]() - Stingray 69 - 18.03.2010 Bis zum 30.06.1969 um es genau zu machen ![]() |