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tüv probleme wegen roten blinkern - Druckversion

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+--- Thema: tüv probleme wegen roten blinkern (/showthread.php?tid=43776)

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- JR - 19.12.2009

OT ein

Warum haut Ihr beiden Euch nicht einfach einmal gegenseitig richtig aufs Maul und lasst es hier gut sein mit dem gegenseitigen Anpissen.

Diese sich anstänkernden Pärchen will hier kein Mensch lesen.

OT aus

Gruß

JR


- stelen - 19.12.2009

Ich habe mir gestern eine US-C6 angesehen. Die hatte auf den Bildern vom Händler mal rote und mal gelbe Blinker. Als ich ihn drauf ansprach sagte er mir, das er die von einem deutschen Kunden in Zahlung genommen habe. Der Kunde hat die roten Blinker und die Xenons trotz fehlender SRA eingetragen bekommen. Als der Händler sie dann für den Verkauf TÜVen lassen wollte hat der TÜV sich geweigert. Das wäre eine "Gefälligkeitseintragung" gewesen, womit sie keine HU machen würden. Nun hat er sie auf europäisches Heck und SRA umbauen lassen.


- Dakota - 19.12.2009

Mein Jeep hat auch rote Blinker und sind eingetragen BJ 86 und neu TÜV.
In Deutschland macht jeder Beamter was er will. Tausend Gesetze und
Regelungen aber keiner hält sich dran. Ich verstehe das nicht. Ist doch ganz
einfach. Rote Blinker bis BJ?? fertig. Wer was anderes einträgt, fristlose Kündigung.


Wann sieht man rot ???..... - spassfahrer - 19.12.2009

....ich glaube das ist wie sovieles im Leben alles eine Frage der Beziehungen.
Denn es fahren genügend Vetten aller Generationen mit roten Blinkern (nur hinten dumdidum)
herum. Also viell. bietet Dir der ein-od. andere Vettefreund seinen "persönlichen TÜV Menschen"
bei der Abnahme an. Aber das würde ich hier im Forum nicht anpreisen. Der Gute soll ja keine
Probleme bekommen. OK!

Hallo-gruenRonald


- renncorvette - 19.12.2009

Zitat:Original von Dakota

In Deutschland macht jeder Beamter was er will. Tausend Gesetze und
Regelungen aber keiner hält sich dran.

Hi,
Das ist so, das war so und es wird so bleiben........leider

edith sagt lösch den Zusatz besser


- Dennis - 19.12.2009

Moin,

meine 90 er hat auch rote Blinker eingetragen. Allerdings nur in Verbindung mit einer Ausnahmegenehmigung vom Verkehrsamt.

Bei Interesse besteht bestimmt irgendwie die Möglichkeit, Dir eine Kopie des FZ-Scheins- und Ausnahmegenehmigung zukommen zu lassen.

Allerdings habe ich schon mitbekommen, das Ämter Willkür vor Recht ergehen lassen ( wie z.B. mit den kleinen Nummernschild vorne). Banned

MfG

Dennis


- schusti - 25.12.2009

Die Legalisierung der roten Blinker obliegt dem zuständigen RP ( Regierungspräsidium ). Dort kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Ob sie genehmigt wird oder nicht liegt im Ermessen des jeweiligen Amtes.

Wenn die roten Blinker dann genehmigt werden bzw. wurden, steht im Fahrzeugschein dazu der Vermerk der Ausnahmegenehmigung §70 StVZO erteilt am ... von RP...


- Roli - 25.12.2009

ät WOMA
Zuerst mal HALLO im Forum. Und dann zurück zum Thema!
Also ich habe vor 2 Jahren hier im Forum 2 solche Rücklampen gekauft. Oben rot und unten gelb, das wird wohl das sein was du suchst, ich hab diese nie verbaut und ich würde diese wieder hergeben da ich alles rote Rücklampen habe. Habe irgendwo noch die orig. Rechnung. Werde in der Garage am Abend mal nachschauen und ein Foto machen, sowie den Preis mal rechnen. Zustand ist gut. laut ex Besitzer wurden diese Lampen nur zum Tüven gebraucht und nachher zu mir in die Schweiz verkauft.
Glückwunsch zur hoffentlich schönen Schweizer C4 Corvette, stell mal ein Bild rein.
Gruss Roli


- woma - 25.12.2009

hallo roli,danke für deine antwort.warte mal ob du was findest.meine telnr.00491702445666
schöne weihnachten noch
gruss
woma


- Nero - 25.12.2009

Zitat:Original von 454Big2
Glauben gehört in die Kirche.
Wissen sagt, das ein Importfahrzeug bis Bj. 07/1991 in rot blinken darf.
woher stammt das Wissen? hast du da eine Quellenangabe?
ich kenne nur die Regelung in Baden-W. und hier ist es nicht so.
Hier gilt:
Fahrzeuge ab Erstzulassung 1970 benötigen für rote Blinker eine Ausnahmegenehmigung.
Neue Ausnahmegenehmigungen dürfen nicht mehr erteilt werden.
Bereits erteilte Ausnahmegenehmigungen bleiben gültig.

Es soll zwar immer noch vorkommen, dass trotzdem entsprechende Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, mit der Bezeichnung "legal" wäre ich dabei aber vorsichtig.