Blitzer- und Radarwarner - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Allgemeines Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=7) +--- Thema: Blitzer- und Radarwarner (/showthread.php?tid=42828) |
- maseratimerlin - 23.10.2009 Viele Gerichte sind der Ansicht, dass entsprechend „aufgerüstete“ Navigationssysteme unter die Regelung des Paragrafen 23 StVO fallen. Dann wären sie verboten. Wer sie trotzdem einsetzt ....... 75 Euro und vier Punkte, wenn man erwischt wird. Eindeutig wäre die Situation, wenn Blitzer-Warner im Navi unter den Paragrafen 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung fallen. Der verbietet nämlich den Betrieb von Geräten, die dafür bestimmt sind, „Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören“. Ausdrücklich erwähnt werden Laserstörgeräte und Radarwarner. Deren Benutzung ist nicht nur in Deutschland, sondern auch in den meisten anderen europäischen Ländern verboten. Die Geldstrafen können empfindliche Höhen erreichen, in der Regel darf die Polizei die Geräte beschlagnahmen und vernichten. In Schweden, Belgien und Luxemburg kann man für den Einsatz von Radarwarnern theoretisch sogar ins Gefängnis wandern. Eine eindeutige Regelung gibt es in der Schweiz. Dort sind nicht nur klassische Radarwarner, sondern auch ausdrücklich Navis mit Blitzer-Datenbank verboten. Gruß Edgar - fliegerdidi - 23.10.2009 Edgar, das ist ja wohl auch klar, dass sich die Ämter da bei der Einnahmequelle nicht die Butter vom Brot nehmen lassen. Oder warum meint ihr, warum die kleinen Mopedschilder vorne fürs Fahrzeug nur wiederwillig vergeben werden ? Gruß Didi - STRUPPI - 23.10.2009 Hi Edgar, Klasse, Danke.... Was ist mit dem "Vorbereitung zur Begehung von Straftaten" ? Nach dem Motto: Wer "Datenbestand von Verkehrsüberwachungskontrollstationen....insbesonders sogenannte "Blitzerwarner"...." in seinem Fahrzeug unautorisiert mit sich führt.... Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI - maseratimerlin - 23.10.2009 Das ist nur bei einem geplanten Verbrechen, einer Straftat die mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist, strafbar. Hier geht es um Ordnungswidrigkeiten. Gruß Edgar - STRUPPI - 23.10.2009 Sauber, Danke Edgar Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI - Gold - 23.10.2009 Ja , das muss man den Behörden lassen, es wird mit macht Geld eingenommen. Als Beispiel A10 Zufahrt zum Ring von der A111 kommend. Da steht fast täglich eine Radarfalle. Die reagiert schon ab 103 bei 100 erlaubten. Meistens gibt es 2 Km weiter Einfädelungsstau. Neulich sind dort wieder LKW aufeinader gefahren, wegen des Staues Habe verärgert den Innenmenister von Brandenburg angeschrieben, das man laut Polizei gefahren abwehren will mit den Geschwindigkeitesmessungen durchführt, aber auf die Frage, warum 2 H nicht vor dem Unfall oder dem tagtäglichen Stau warnt, mit hilfe der Polizei, erhielt ich folgede Aussagen: --------------------------------- Wenn jeder den Sicherheitsabstand einhalten würde , gäbe es dort keine Unfälle Es sei nicht Aufgabe der Polizei vor Staus zu waren. Es könne jeder den Verkehrrsfunk einschalten, welcher vor Stau warnen würde Jeder sei verplichtet, sich vor Abfahrt über die Besonderheiten der Strecke zu informieren.. ------------------------------------ Das gesammte scheiben erinnerte mich sehr stark an die Behörden der DDR Klar, sind ja größtenteils die gleichten Leute wieder in Amt und würden BTT Beschagnahmen werden nur die Mobilen abnehmbaren Geräte. Ist es in die Bordelektronik integriert, wird natürlich nicht das Fahrzeug beschlagnahmt. Ein Rechsstreit herscht wohl noch darüber wenn man nur vor Gefahrenstellen warnt, das ist nicht verboten. Wenn es immer wieder zu gefährichen Bremsungen weit unter die zulässige Höchstgeschwindigkeit kommt, vor sochen Stellen, sollte auch gewarnt werden dürfen . Es wird ja nicht vor der Radarfalle ansich gewarnt, sondern vor einer Gefahr. Eine hervorragender Zeitvertreib für Anwälte und Richter. - smartie - 23.10.2009 Zitat:Meistens gibt es 2 Km weiter Einfädelungsstau. Neulich sind dort wieder LKW aufeinader gefahren, wegen des Staues Blitzen an einer Gefahrenstelle halte ich für völlig legitim!! Zitat:Habe verärgert den Innenmenister von Brandenburg angeschrieben, das man laut Polizei gefahren abwehren will mit den Geschwindigkeitesmessungen durchführt, aber auf die Frage, warum 2 H nicht vor einem Unfall oder dem tagtäglichen Stau warnt, mit hilfe der Polizei, erhielt ich folgede Aussagen Diesen Satz zu verständlich zu lesen fällt schon schwer... Zitat:aber auf die Frage, warum 2 H nicht vor einem Unfall Wusste ich noch gar nicht das die Polizei jetzt schon Kristallkugeln im Einsatz hat?! - Gold - 23.10.2009 Gleich nach der Falle stand ich im Stau, nichts ging mehr, über 3 H. Da mein Firmenwagen kein Radio hat, habe ich neben einem anderen Wagen gestanden. Obwohl mehere Leute über den Nortruf 110 sofort den Unfall gemeldet hatten, vergingen über 2 Stunden , bis eine Meldung im Radio kam. Und das, obwohl die nach 15 Minuten eingetroffen Feuerwehr schon eine Vollsperrung der A10 veranlasst hatte, weil ein Lkw auf die Leitplanke gekippt war und sich dann Quer über alle 4 Spuren gelegt hatte ( Mit Todesfolge). 2 Stunden,von 4 Uhr bis 6 Uhr morgens, baute sich der Stau auf 14 KM Länge auf, bis weit auf die A111. Auch kam es in dieser Zeit auf der A111 zu Auffahrunfällen, wegen des Rückstaus Und eine Mitverantwortung lehnt bis heute das Land Brandenburg ab. Blitzen ist wegen Gefahrenabwehr legetim, Leute absichtlich ungewarnt in den Tod fahren lassen, laut Polizei auch. Für mich persönlich müsste gegen die Polizei ermittelt werden. Vorwurf fahrlässiger Todschlag. Nur hat die Staatsanwaltschaft eine Anzeige nicht weiter verfolgt. Keine Aussicht auf Erfolg. BTT - Badman - 24.10.2009 Hi, das ist ja lustig, mein Handy mit TomTom gedöns drauf, hat auch ab Werk einen Radarwarner integriert. Dann werd ich mich am besten mal sofort sebst Denunzieren - smartie - 24.10.2009 Zitat:Leute absichtlich ungewarnt in den Tod fahren lassen, laut Polizei auch. Ja nee is klar... Selbst wenn(....!!!!) die Polizei dafür gesorgt hätte, daß 20 Sec. nach dem Unfall eine Meldung im Radio gekommen wäre... Meinste das hätte einen Unfall verhindern können?!? Wenn der polnische Schweinetransportfahrer seine Polkakassette zum 100tens mal hört, isses auch egal ob vor nem Stau gewarnt wird, oder nicht. Eine Stauwarnung in Radio dient meiner Meinung nach nicht zur Abwehr von Auffahrunfällen (bei denen IMMER nur der Schuld hat, der unaufmerksam fährt und nicht die Polizei die zu spät davor gewarnt haben soll...), sondern zur Umleitung anderer, die in die Richtung unterwegs sind und sich so eine Ausweichroute aussuchen können und dadurch den (sowieso schon entstandenen) Stau nicht so lang werden zu lassen.... Muss immer wer anders Schuld sein wenn irgendwas passiert?! morgenliche Grüße Martin |