Blutprobe verweigern in NRW: geht ab sofort - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: Blutprobe verweigern in NRW: geht ab sofort (/showthread.php?tid=41769) |
- Peter 01 - 28.08.2009 Hallo, also erst einmal denke ich, dass die Diskussion um den § 81a Abs. 2 StPO noch lange nicht beendet sein wird, kommt ja jetzt gerade erst richtig in Schwung, das OLG Hamm mit seinem Spruch zum Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsgebot muß nicht die letzte Instanz sein. Aber das ist ja nicht der springende Punkt. Ständig bei den Richtern klingelnde Bereitschaftshandys zur Nachtzeit werden wahrscheinlich dazu führen, dass nicht mehr terminiert werden kann, viele Richter denke ich wollen wohl nicht das Gefühl bekommen, im Callcenter zu arbeiten, des weiteren ist die überwiegende Anzahl der zu entscheidenden Fälle eindeutig, der Richter wird vermutlich nichts anderes feststellen als der Polizeibeamte, aber nach dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, die unserer Verfassung entspringt ( Gott sei Dank ) gibt es nun mal den Richtervorbehalt. Gefahr im Verzuge in diesem Fall bedeutet, dass bis zu einer richterlichen Anordnung nicht gewartet werden kann, ohne den Ermittlungszweck - hier Feststellung des Blutalkohols möglichst nahe an der Tatzeit mit verläßlicher Rückrechnung - zu gefährden oder gar unmöglich zu machen. Da der Körper nicht so schnell seinen Alkohol abbaut, ist das mit der Gefahr im Verzuge sowieso so eine Sache. Diese zu subsumieren und zu begründen ist eh recht schwer, wenn der Sachverhalt nicht noch andere Gesichtspunkte zulässt. Gruß Peter - speed300 - 28.08.2009 Zitat:Original von RainerR Ist doch klar, die saufen ja selbst, die Sägen doch nicht eigenen Ast ab.... Gruß W. - speutz - 29.08.2009 Wolt Ihr nicht heiraten Ihr zwei..... Bei so viel Gemeinsamkeiten... Gruß Reiner - man-in-white - 31.08.2009 Dakota, wer mit einer Vette mit 98 über die Autonahn heizt macht sich nun mal verdächtig, da kannst Du nichts gegen machen Frank - Dakota - 31.08.2009 Doch das könnt ich, ich brauch nur mal etwas schneller fahren. Aber warum sollte ich das - maseratimerlin - 31.08.2009 Das ist alles nicht neu. Mit der Gefahr in Verzug ist in der Vergangenheit viel Schindluder durch die Vollstreckungsorgane getrieben worden, so daß die Gerichte - allen voran das OLG Köln - diesem munteren Treiben ohne vorheriges richterliches Placet, in den letzten beiden Jahren einen Riegel vorgeschoben haben. Gut so ! Vorliegend ist jedoch ein völlig anderer Grund für die Anordnung des Polizei- beamten gegeben gewesen. Außerhalb der vorgeschriebenen Eildienstzeiten, die ja auch dem Urteil zu entnehmen sind, wird weiterhin Gefahr in Verzug zu bejahen sein. Gruß Edgar - fliegerdidi - 31.08.2009 Edgar, das ist doch genau so unverschämt, wie Einsätze, die einer Genehmigung bedürfen, im Nachhinein genehmigt werden dürfen. Gruß Didi Off-Topic - schlabbefligger - 31.08.2009 Zitat:Original von C53 Wenn das für alle PC-User gelten soll, muss man wohl auch eine Helmpflicht für Fussgänger einführen! - maseratimerlin - 31.08.2009 Richtig Flieger, denn solange ein Richter verfügbar ist oder sein müßte, muss er auch vorher gefragt werden, was oft genug nicht geschieht. Das ist wie in dem Fall hier: " Das machen wir schon immer so " und auf geht es. Damit greifen von Verfolgungswahn getriebene Polizeibeamte oft sanktionlos in Grundrechte von Bürgern ein. Gruß Edgar - Gold - 31.08.2009 Hallo, Da gibt es so eine Serie heißt Harry und **** Da wurde gefragt, freiwillig oder mit Gewalt. Da der Betroffende sich weigerte wurde er mit 3 Polizisten auf dem Boden fixiert und unter Schmerzen nahm dann der Arzt die Blutprobe. Nach einem Richter hat da niemand gefragt. Und dann hat "Toto" das auch noch so gerechtfertigt als OK. So wurde das gesendet. Sollte man dann dort nicht Strafranzeige stellen? |