Warum hat die C5 nur so einen riesigen Radausschnitt?? - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 5 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=6) +--- Thema: Warum hat die C5 nur so einen riesigen Radausschnitt?? (/showthread.php?tid=23861) |
- sani - 06.12.2006 Wenn ich meine runterschraube, komme ich gar nicht mehr in meine Garage rein. - MadTom - 06.12.2006 @Sani Hast Du ne Treppe vor der Garage ? - badboy1306 - 06.12.2006 Zitat:Original von sanihast du die im keller - man-in-white - 06.12.2006 Wobei Ihr alle einen kleinen Denkfehler macht. im Durchmesser sind Nachrüsträder genauso groß wie die originalen, lediglich die Reifenflanken werden flacher. Laut TÜV gibt es nämlich nur eine geringe zulässige Abweichung im Abrollumfang. Und ob der Reifen im Außendurchmesser nun 2 mm mehr oder weniger hat macht den Kohl nicht fett. Größere Felgen wirken sich natürlich positiv auf das Erscheinungsbild aus, ändern aber nicht am Verhältnis Reifen - Radhaus Frank - STRUPPI - 06.12.2006 @ man-in-white: Leidvoll musste ich Erfahren, das andere Socken mit gleichem Durchmesser und gleicher Breite bei gleicher Felge und gleicher Traglast, inkl. gleichem Speed-Index ein TÜV-Gutachten benötigen und eingetragen werden müssen. Dann kann vieleicht bei grösseren Felgen auch 'ne grössere Socke genommen werden. Wenn Der TÜV "OK" sagt und es eingetragen wird, habe die Anderen doch grössere Reifen und der Radkastenausschnitt wirkt kleiner. Oder bin ich da zu "Blauäugig" und es ist verboten? Liebe Grüsse an Dich vom OSC-Canibalisten STRUPPI - Ben - 06.12.2006 Da hat White-Man völlig recht. Der Durchmesser der Räder bleibt immer gleich. Das Auge wird nur getäuscht durch die größerer Felge und flacheren Querschnitt des Reifens. @ Struppi: Der Umfang des Rades ( Abrollumfang ) bleibt immer gleich und darf nur 7 % Abweichen von der Herstellerangabe. Alles was darüber oder darunter geht muss der Tüv eintragen und dafür braucht man eine Tachoangleichung. Regulär gesehen natürlich. ( Klugschissmodus aus) Ben - Bibo - 06.12.2006 Hi, zu mir hat mal ein freundlicher Tüv Prüfer gesagt, daß bei Fahrzeugen mit ESP größere Rad-Reifenkombinationen (Vom Umfang her gesehen) ohne Steuergeräteanpassung gar nicht mehr eintragungsfähig sind, weil das ESP Steuergerät falsche Werte ermittelt und auch berechnet. Klingt eigentlich auch einleuchtend. Also nur Tachoangleichung reicht nicht mehr. Viele Grüße Bibo - MadTom - 06.12.2006 @man-in-white Das ist bekannt und nichts neues, dass der Abrollumfang und Gesamtdurchmesser im allgemeinen identisch h bleibt, eben aus den bekannten Gründen. Alles andere wäre auch schwierig einzutragen. Aber durch die Verringerung des Reifenquerschnitts mit der proportionalen Zunahme der Felgengröße in Verbindung mit einer Tieferlegung ensteht dann dieser optische Eindruck, dass die Räder "größer" sind. @Bibo Das muss innerhalb der Toleranzen bleiben, dann ist die Eintragung kein Problem, wenn die anderen Voraussetzungen stimmen. Gruß Tom - sani - 06.12.2006 @MadTom + badboy1306 Leider ist meine Garageneinfahrt recht steil mit einer engen Kurve, nach der es flach wird. Aber wegen der Schneeketten geht das Tieferlegen eh nicht! Gruss sani - Eike - 06.12.2006 Zitat:Leidvoll musste ich Erfahren, das andere Socken mit gleichem Durchmesser und gleicher Breite bei gleicher Felge und gleicher Traglast, inkl. gleichem Speed-Index ein TÜV-Gutachten benötigen und eingetragen werden müssen.Da haste aber den falschen Tüffi gehabt ... in OS geht das bei gleichem Abrollumfang völlig problemlos. Und nicht nur hier ... e. |