Euro 2 für LT1 ? - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 4 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: Euro 2 für LT1 ? (/showthread.php?tid=16434) |
- astei1 - 18.07.2005 @Frank the Judge Entschuldigung, aber das mußte jetzt mal sein. Ich weiß genau das hier auch ein paar Staatsanwälte und auch einige Steuerbeamten mitlesen und ich möchte das auch in einigen Jahren noch unser Forum im Internet existent ist. Ansonsten sind mir solche Vorschläge egal. Mit vielen Grüßen Aron - ersterdalton - 18.07.2005 Hallo Aron, Deinem Beitrag kann ich nicht so ganz folgen. Ich zahle 902,00 Euro Steuern im Jahr für das Auto, wo bitte schön ist da die Steuerhinterziehung ????????? - Frank the Judge - 18.07.2005 Ohne Kat müßtest Du bei 5,7 Liter Hubraum 1.445,52 Euro abdrücken. Die Differenz zu Deinen 902,00 Euro ist der Beschiß. - Martin.S - 18.07.2005 Hallo Dalton, willkommen im Forum! Wieder einer mehr aus unserer Gegend Dein Fahrzeug ist als Euro 1 eingestuft, obwohl du keinen Kat mehr hast. Ohne Kat würdest du mindestens 1222,06€ wenn nicht sogar 1470,88€ bezahlen. Gruß Martin - astei1 - 18.07.2005 @ersterdalton Das ist ganz einfach. Die C4 ist normalerweise in Euro1 eingestuft. Also zahlst Du hierfür die Steuern. Nimmst Du die Kats aus dem Wagen, müßte dieser wie ein Kfz ohne Euronorm in eine andere Steuerklasse eingestuft werden und Du müßtest folgedessen mehr Steuern zahlen. Euro 1 = 15,13 € ohne Kat = 25,36 € Die Jahressteuer würde bei einem Hubraum von 5,7 Litern ohne Kat somit 1445,52 € betragen. Was man auch bedenken sollte. Die Katalysatoren sind in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Nach dem Ausbau ist somit die Betriebserlaubnis für den Wagen nicht mehr gültig. Bei einem Unfall hast Du dann sehr, sehr schlechte Karten. Viele Grüße Aron - astei1 - 18.07.2005 Jetzt seid ihr alle ein wenig schneller wie ich gewesen. @ersterdalton Das soll kein persönlicher Angriff sein. Sollte dies so verstanden worden sein, bitte ich dies zu entschuldigen. Ich wollte damit nur ins Gedächtnis bringen das dies ein öffentliches Forum ist und mit solchen Aussagen etwas "dezenter" umgegangen werden soll. Viele Grüße Aron - geardrive - 18.07.2005 Zitat:Original von astei1 Nur wenn zweifelsfrei nachgewiesen ist, daß die fehlenden Kats in ursächlichem Zusammenhang mit der Unfallursache stehen. Gruß Andreas - man-in-white - 18.07.2005 Na ja, ich denke bei einem Unfall ist es egal, ob der Kat drin war oder nicht. So einfach ist es glaube ich mittlerweile auch nicht mehr für die Versicherungen sich zu drücken. Aber das Problem wäre trotzdem da. Alternative: Ein Abgasgutachten erstellen lassen, daß Du auch ohne Kat die Euro 1 schaffst. Dürfte aber nicht ganz billig sein. Frank - astei1 - 18.07.2005 Irrtum, Jungs. Wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist, darf das Auto nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Es ist egal ob das Teil das entfernt oder verändert wurde am Unfall ursächlich beteiligt war oder nicht. Der Wagen dürfte gar nicht am Straßenverkehr geführt werden und somit ist man auf jeden Fall der Dumme. Viele Grüße Aron - hubsi - 18.07.2005 So ist es. Von einer Funktionsabhängigkeit kann nicht gesprochen werden, das Auto verliert bei nicht eingetragenen Änderungen die Betriebserlaubnis. Das Wort "Betriebserlaubnis" ist eindeutig. @Manfred: Schlüsselnummern 25, 26 und 27 bezeichnen Euro 2. |