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- Frank the Judge - 28.06.2005

Aber Italien ist doch auch in der EU. Oder warum wollten die von der Zulassungsstelle vor zwei Jahren eine Bescheinigung für meinen Fiat?
Und für einen Mustang aus Belgien war das vorigen Monat auch noch obligatorisch.


- STRUPPI - 28.06.2005

@ Frank the Judge:
Mir habe die vom KBA erzählt: "Für alle Fahrzeuge nötig, die in der BRD noch nicht registriert wurde."

Ergo: Und noch 18 Euro für die Unbedenklichkeitsbescheinigung Yeeah!

Also war das bei Dir "Normal".

Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI


- 454Big - 28.06.2005

Hmmmm, jetzt macht Ihr mich hier aber etwas wuschig......

Da muss ich doch glatt nochmal nachgucken - ich hatte jedenfalls 2002 kein solches Dokument benötigt..... Kopfschütteln

Und die Z war auch noch nicht in D registriert. Schaun mer mal - wenn ich wieder zuhause bin...... Schnarchen


- JR - 28.06.2005

Wer klaut schon eine Z? King

Viel Spaß beim Packen!

Gruß

JR


- Hermann - 28.06.2005

Zitat:Original von 454Big
Ah, noch was - natürlich aber auch keine Mehrwertsteuerzahlung, da Privat an Privat.

Wie das? Geht es nicht um Einfuhrumsatzsteuer? Dann müsste doch auch bei einem Import aus US von privat an privat nur Zoll und keine Steuer anfallen? Oder gilt das nur innerhalb der EU?

Fragende Grüsse
Hermann


- dieter - 29.06.2005

Hallo!

An sich ist es so, dass beim ersten Verkauf des Wagens die Mehrwertsteuer bereits an das Finanzamt in Österreich abgeführt wurde. Daher ist bei einem weiteren Verkauf nur dann die Mehrwertssteuer abzuführen, wenn der Vorbesitzer zum Vorsteuerabzug berechtigt war. Dies ist in Österreich (bei einem PKW) in der Regel nur dann der Fall, wenn der Vorbesitzer ein Leasingunternehmen oder ein Taxi war.
Die Mehrwertsteuer ist im EU Raum generell in dem Land abzuführen, in dem die Ware Gekauft wird. Bei einer eventuelle Mehrwetzsteuer Differenz (20% -> 16%) besteht die Möglichkeit beim Finanzministerium (in Bonn?) die Rückerstattung der Differenz zu beantragen. Die in Österreich abgeführte Normverbrauchsabgabe (NOVA) wird leider beim Export nicht Rückerstattet und ist im Kaufpreis enthalten.

@Hermann
Eine Einfuhrumsatzsteuer ist nur fällig wenn das Fahrzeug aus einem „nicht EU Land“ importiert wird.

Dieter