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Steuernachzahlung im ausland - Druckversion

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- MrGreen - 28.04.2005

Zitat:Original von AndyYpsilon
vielen dank schonmal für eure antworten. Ich habe jetzt aber schon wieder einen weiteren interessenten für mein gebrauchtfahrzeug. diesmal aus belgien. kann mir jemand von euch sagen wie die prozedur abläuft wenn ich ein fahrzeug ins ausland verkaufen will. d.h. brief umschreiben usw. derjenige der sich für meinen wagen interessiert hat nämlich auch keine ahnung und fragt mich jetzt wie das abläuft. wäre sehr dankbar für ein paar infos.. brauche dann ein ausfuhrkennzeichen, oder?
liebe grüße
andy

da brauchst du bei einem gebrauchtwagen nichts weiter tun. auto ganz normal abmelden, brief mit abmeldebescheinigung dem käufer geben.
der ausländische käufer kann dann für die überführung hier in deutschland exportkennzeichen kaufen (4 wochen gültig) , dafür braucht er nur seinen pass. achtung- deutsche kurzzeitkennzeichen sind im ausland nicht gültig!

gruss
O.


- Nero - 28.04.2005

nach Österreich darf man mit Kurzzeitkennzeichen fahren. Es gibt ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der Kennzeichen.
HIER KLICKEN


- Petra - 28.04.2005

Bei uns in Holland mussen wir auch gebühren zahlen.
Wenn das auto aus einen EU-land kommt, dann nur BPM.
Wenn das auto aus ein nicht EU-land komt, dann steuer und BPM.

Zum beispiel:
Ich kaufe einen Corvette C5 von 2000 in Frankreich, dann muB ich neben die verkaufpreis folgendes bezahlen: 5900 euro BPM und der wagen muB geprüft werden was auch 250 euro kostet. Dann noch bezahlen für die richtige papiere etc. und das kostet circa 100 euro.

Petra


- Frank the Judge - 28.04.2005

Zitat:Original von marin71
wichtig ist auch ein sogenanntes coc -papier. dies gibts aber soweit ich weis nur bei neueren fahrzeugen. dieses kann ein händler in deutschland beim generalimporteur beantragen und es vereinfacht die typisierung im zielland sehr. ohne dieses coc hätte ich die ganzen tests, wie abgas, lärm usw nochmal anhand einer einzelgenehmigung machen lassen müssen.
Dieses COC-papier ist die allgemein gültige EU Betriebserlaubnis, die bei der, wie man in Österreich sagt, Typisierung des Wagens braucht. Das wird vom Hersteller erstellt.
In Deutschland nennt sich das Homologation.
Merkwürdig, dass die Zulassungs- und Prüfstellen das in Österreich nicht vorliegen haben...

Petra, ist das Magazin angekommen?


- Nero - 28.04.2005

Zitat:Merkwürdig, dass die Zulassungs- und Prüfstellen das in Österreich nicht vorliegen haben...
Sowas hat keine Zulassungs- und Prüfstelle vorliegen.
Das CoC-Papier ist ein auf die Fahrgestellnummer bezogenes Dokument, das nur vom Inhaber der EG-Typgenehmigung ausgestellt werden kann. Darin bescheinigt der Hersteller die Daten für ein spezielles Fahrzeug bis hin zur Farbe.


- AndyYpsilon - 29.04.2005

oh man das ganze verwirrt mich jetzt eher als das es mir hilft besoffen
also in österreich und in holland muss der käufer noch was an den staat zahlen bevor er das auto in seinem land anmelden darf und in belgien nicht? sehr sehr komisch alles. ich dachte immer das wäre eu einheitlich geregelt..
aber danke euch schonmal für die antworten. ich glaube ich muss mich nochmal selber schlau machen im internet aber ich find irgendwie nich das richtige..
klar - eigentlich muss sich da der käufer drum kümmern aber wenn ich paar infos hab bringt mich das doch schneller dazu mein auto loszukriegen oder nicht?


- Porter - 29.04.2005

In Belgien heißt das COC Gelijkformigkeitsattest oder so ähnlich, war jedenfalls um 1990 so.


- AndyYpsilon - 29.04.2005

aha danke!
ja das wird der dann auf jeden fall brauchen. ich hab das nämlich nicht. ich kenne die aber sind so gelbe papiere mit der aufschrift certificate of conformity.
wisst ihr was es den käufer kosten wird sowas zu beantragen oder kann der auch mit meinem deutschen brief einfach bei sich auf die zulassungsstelle?
wohl eher nicht, oder?


- marin71 - 29.04.2005

bei mir war es so, dass das COC-Papier mein deutscher Vorbesitzer besorgt hat.
Ohne COC ist das Typisieren auch möglich, aber um Vieles umständlicher, da man selber alle Tests nachmachen muss. COC Papier gibt es aber soweit ich weis sowieso nur für neuere Fahrzeuge.


coc ab 1997 - Molle - 29.04.2005

europäische Fahrzeuge,oder Fahrzeuge für den Verkauf in Europa sind in der Regel mit einer e*Prüfnummer im Brief ausgeliefert worden ca. ab BJ.1997.Mann kann für alle Fahrzeuge aus europäischen Ländern in dem jeweiligem Verkaufs/Erstzulassungsland eine COC beim Hersteller beantragen.Bei manchen Herstellern ein Problem.Für Corvette gehts nur über http://www.cadillaceurope.com ,kann jeder beantragen per e-mail mit Fgst.Nr. mann bekommt dann eine key Nummer zugemailt,und mit dieser key number schickt man auf dem Postweg eine Kopie vom Fahrzeugbrief und des Personalausweises des Halters,oder wie bei uns als Händler Kopie Kaufvertrag und Gewerbeanmeldung und Personalausweiskopie vom Firmeninhaber(ich bin der Boss!!),an Cadillac Europe.Die Postanschrift geht aus der Antwort E-Mail von Cadillac Europe hervor.
Traurig ist aber das fast kein Corvette Vertragshändler diesen Vorgang zu kennen scheint.