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Horror Auf Der Zulassungsstelle! - Druckversion

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- dersuchende - 24.11.2012

Zitat:Original von Elton1
@dersuchende: Es sollen nur Corvettefahrer ab 2013 nicht mehr geblitzt werden (Hubraum !)


GrübelnWird das dann über die gezahlte Kfz-Steuer und den höheren Kraftstoffverbrauch schon abgegolten? Großes Grinsen


- Elton1 - 24.11.2012

Zitat: Original von dersuchende ...wird das dann über die gezahlte Kfz-Steuer und den höheren Kraftstoffverbrauch schon abgegolten?...

Schöne Autos werden fotografiert, der Rest wird geblitzt! Meine Freundin bekommt auch nie Strafzettel (ausser von Politessen) Geiger

Grüsse Elton


- RainerR - 25.11.2012

Autofahrer werden in den Medien ja prinzipiell als "Raser" bezeichnet, wird das jetzt auch auf Fußgänger
ausgedehnt? Und kriegen die dann auch Punkte?

Gruss RainerR


RE: Horror Auf Der Zulassungsstelle! - Vette-LR - 19.12.2012

KopfschüttelnHallo Alex,
C3 Bj. 74
Hier mal meine Erfahrung von heute Morgen:
Boxen
Heute habe ich in W-Tal, für hinten, ein großes Schild zugewiesen bekommen, Kopfschütteln haarsträubend Dagegen!
Obwohl ich eine Größe von max. 300 x150 mm im Brief eingetragen habe!!!

Der Leiter der Z.-Stelle, ließ sich nicht überzeugen Diskussion

Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen! :kreuz:

Werde mich melden, wenn es was neues gibt!

Gruß Lars


- Sadibaer - 19.12.2012

Hallo
Zum Thema kleines Kennzeichen kann ich folgendes berichten, bei mir an der C4 Bj 86 allerdings für Saisonkennzeichen.
In meiner Randgemeinde bei Hamburg gab es anfänglich auch ein Problem mit den Schildern.
Zur Zulassung mußte ich den Wagen zur Besichtigung mitbringen obwohl TÜV und alles andere vorlag. Dazu musste ich nochmals ein Kurzkennzeichen holen um mit dem Wagen zur Zulassungsstelle zu kommen.
Dann wurden vorgfertigte Platten angehalten. Tja und dann kam es! Das " Nein" . Kopfschütteln
Oje! Hinten ein langes normales Schild und vorne ein großes Motorradschild würde gehen wenn man eine Unterlegplatte basteln würde.
Ich habe dann ganz ruhig erörtert, dass so ein Wagen ja höchstens 2000 km im Jahr auf der Straße sei und das bei einem Treffen sich alle lustig machen würden. da kam dann das einsehen und ich bekam die kleinsten Schilder die es gibt für vorne wie hinten. ( Kleinkraftrad vorne und hinten ein ganz kurzes längliches)
Sondergenehmigung noch bezahlt und mit einem Grinsen Burnout runter vom Hof. Bei einer Vollanmeldung für das ganze Jahr, wäre ich laut Aussage des Sachverständigen auch nichts geworden weil sich da die Richtlinien geändert, bzw. dort im Amt Anordnungen bestehen dieses nicht zuzulassen.
Jede Zulassungsstelle kann selbst entscheiden was sie zuläßt. egal was vorher eingetragen oder welche Schilder dran waren. Es ist auch ein bisschen Glückssache wer die Sache bearbeitet
Mein Sachbearbeiter war allerdings sehr Nett.
Daher mein Fazit, gib die Hoffnung nicht auf, es gibt auch Nette Menschen bei der Zulassungsstelle .
Frohes Fest an alle
Gruß Wolfgang


- RainerR - 20.12.2012

In der Tat so ist es, jede Zulassungsstelle kann nach eigenem Ermessen bei der Grösse der Kennzeichen
handeln. Demnach könnte auch jede Zulassungsstelle mal den Wünschen der Vette-Fahrer nachkommen
und KKR Schilder ausgeben. Tun sie aber nicht, warum wohl? Technisch spricht nichts dagegen. Wenn
kleine Kennzeichen abgelehnt werden dann kann es also nur Drangsaliererei sein. Und das ist das
Unsägliche daran, sie könnten ja, aber sie drangsalieren den Bürger, weils ihnen nur Spaß macht,

Gruss RainerR


- STRUPPI - 20.12.2012

Schaut Euch mal die gesetzlichen Bestimmungen/Möglichkeiten bei H-Kennzeichen in Verbindung mit hinterem Kennzeichen an.
Gilt aber nur für H-Kennzeichen + Hinten, Vorne ist/bleibt "Ermessenssache".

Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI


- Hermann - 20.12.2012

Zitat:Original von STRUPPI
Schaut Euch mal die gesetzlichen Bestimmungen/Möglichkeiten bei H-Kennzeichen in Verbindung mit hinterem Kennzeichen an.

Struppi, gibt es sowas, hast Du die irgendwo griffbereit?

Greets
Hermann


- STRUPPI - 20.12.2012

Hi Hermann,
ich habe nicht mehr alle Hinweise zu den Quellen, bin damit durch [habe H-Kenzeichen, Vorne und Hinten in 2-Zeilig-Klein].

Die neue [geänderte Version] der StVZO beinhaltet eine Klausel für H-Kennzeichen, aber nur für Hinten zutreffend/einzuhaltend.

Ich weiss nicht, ob dieser Link auch über das Forum funktioniert, habe diesen noch mal eben gerade getestet und funktionierte:
PFD von 2011 vom DEUVET

ADAC Kleine Kennzeichen für Motorräder


Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI


- Hermann - 20.12.2012

Danke für die Links, das ist der bekannte Erkenntnisstand. Ich frage deswegen, weil hier in Köln seit 2012 vermehrt (auch) für hinten ein grösseres Kennzeichen ausgegeben wird. Wenn es dagegen eine gesetzliche Handhabe gäbe, wäre es nicht schlecht.

Greets
Hermann