Abmelden oder was? - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: Abmelden oder was? (/showthread.php?tid=42625) |
Abmelden oder was? - Dakota - 12.10.2009 Hallo Leute Ich möchte meine C5 über Winter abmelden. Was muß ich beachten damit ich sie mit der gleichen Nummer wieder anmelden kann. Und wie lang muß ich noch mindestens TÜV haben? Da war was mit drei Monaten oder so? RE: Abmelden oder was? - Bigpurzel - 12.10.2009 Moin Stephan. Du meldest sie also nicht ab sondern als "vorübergehend stillgelegt". Dann behälst du die Nr. und beim wiederzulassen muss sie min. einen Monat TÜV und AU haben. So ist es jedenfalls bei uns hier aber ich glaube auch das ist wiedermal von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich was den Rest-TÜV angeht. Christian RE: Abmelden oder was? - Rüddy - 12.10.2009 Nicht vergessen: Kennzeichen im gleichen Zug reservieren lassen. Kostet ne Kleinigkeit. Rüddy RE: Abmelden oder was? - speed300 - 12.10.2009 Bei uns muß der Tüv genau am gleichen Tag das Auto haben damit es wieder zugelassen werden kann. z.B. 31. 03. 2010 und Tüv und AU bis März 2010. Müsste eigentlich im jeden Kreis so sein. Mit dem Kennzeichen ist es von Kreis zu Kreis unterschiedlich. In manchen muß reserviert werden (bei manchen kostet es bei manchen wiederum kostenlos) und manchen sogar nicht.... Also am besten bei Deinen Kreis mal anrufen. Gruß W. RE: Abmelden oder was? - badboy1306 - 12.10.2009 hi wenzel,so ist es RE: Abmelden oder was? - v8-rapiator - 12.10.2009 Zitat:Original von speed300 So ist es bei uns auch. RE: Abmelden oder was? - Jochen - 12.10.2009 Zitat:Original von bigpurzel So war das früher mal, wurde aber vor einiger Zeit geändet. Es wird bei der Zulassungsstelle nicht mehr zwischen "vorübergehend stillgelegt", und "endgültig außer Betrieb setzen" unterschieden. Ist Verwaltungsakttechnisch jetzt das gleiche. Wichtig also das man beim Abmelden sich die Nummer reservieren lässt um diese beim erneuten Anmelden wieder zu bekommen. Manche Behörden verlangen dafür eine kleine Gebühr, andere nicht (auf meiner Zulassungsstelle wird keine Gebühr dafür erhoben). Bei der Anmeldung muss für den Wagen eine gültige HU und AU Bescheinigung vorgelegt werden, sonst iss nix mit zulassen...Manchen Zulassungsstellen genügt der HU/AU Stempel auf dem alten Kennzeichen, andere wollen Papier sehen... Übrigens darf man auch bei abgemeldetem Wagen mit den (entstempelten) Kennzeichen fahrten machen die mit der Zulassung zusammenhängen, sofern eine Versicherungsbestätigung mitgeführt wird. Oft ist dies auf den Landkreis und die unmittelbar angrenzenden Landkreise beschränkt. Damit besteht also z.B. die Möglichkeit mit dem Fahrzeug zu einer KÜS/DEKRA oder TÜV Stelle zu fahren um am Tag der Anmeldung noch eine neue HU/AU durchführen zu lassen. Viele Grüße, Jochen - Porter - 12.10.2009 Erfahre besser vorher, ob Du kleine Kennzeichen bei Wiederanmeldung wieder bekommst !!! , ............... - C53 - 12.10.2009 Hallo Stephan Laß sie angemelede --- auch der Winter hat scheine schönen Tage --- und bei Deiner Raserei Gruß Heinz - Jochen - 12.10.2009 Zitat:Original von Porter Die Kennzeichen behält man ja, man muss also nicht jedesmal neue kaufen... Auf 5 verschiedenen Zulassungsstellen hab ich mit meinen 30er Teilchen bisher nie Probleme gehabt. toitoitoi |